Publiziert am: 05.02.2016

Wirtschaft will heutige Renten sichern

REFORM ALTERSVORSORGE 2020 – AHV und berufliche Vorsorge stehen vor grossen Herausforderungen. Ziel der Altersreform 2020 muss es sein, auf finanziell verkraftbare Weise die heutigen Renten ebenso wie die ArbeitsplĂ€tze und die Kaufkraft zu sichern.

Die Lebenserwartung steigt und steigt, die Babyboom-Generation erreicht allmÀhlich das Rentenalter. Dies hat zur Folge, dass in Zukunft immer mehr PensionÀre wÀhrend einer immer lÀngeren Zeitspanne eine Rente beanspruchen werden. Hinzu kommt, dass das Kapital, das gerade in der beruflichen Vorsorge als dritter Beitragszahler eine zentral wichtige Rolle spielt, kaum mehr ErtrÀge abwirft.

In den Bilanzen unserer Sozialwerke hinterlĂ€sst diese Entwicklung bereits deutliche Spuren. Bei den Pensionskassen sinken die Deckungsgrade, was nichts anderes heisst, als dass die Reserven allmĂ€hlich dahinschmelzen. Erstmals seit EinfĂŒhrung des Demografieprozents musste die AHV im vergangenen Jahr ein negatives Umlageergebnis verbuchen. Der Bundesrat geht davon aus, dass ohne eingeleitete Reformen das jĂ€hrliche Defizit der AHV bis im Jahre 2030 auf ĂŒber 8 Milliarden Franken ansteigen wird. Binnen rund zehn Jahren wĂŒrden die heute noch ĂŒppig dotierten AHV-Reserven vollstĂ€ndig aufgebraucht.

Im Verbund mit dem Schweizerischen Arbeitgeberverband und economiesuisse setzt sich der Schweizerische Gewerbeverband sgv im Rahmen der anstehenden Beratungen in der sozialpolitischen Kommission des Nationalrats fĂŒr folgende Reformschritte ein:

n In maximal vier Jahresschritten ist das Rentenalter der Frauen an das der MĂ€nner anzugleichen.

n Die finanzielle Mehrbelastung ist stark einzudĂ€mmen. Im Sinne einer Opfersymmetrie ist die Wirtschaft bereit, maximal 0,6 Mehrwertsteuerprozente zusĂ€tzlich hinzunehmen. Die HĂ€lfte dieses Zuschlags ist aus der auslaufenden IV-Zusatzfinanzierung ĂŒberzufĂŒhren.

n Parallel zur Anpassung der MehrwertsteuersĂ€tze muss zwingend eine Stabilisierungsregel eingefĂŒhrt werden, die zu verhindern hat, dass die AHV je in eine finanzielle Schieflage geraten kann. Diese Stabilisierungsregel soll das Parlament zwingen, rechtzeitig nĂ€chste Reformschritte einzuleiten. Blieben diese aus, wĂŒrde bei weiter sinkenden AHV-Reserven das Rentenalter automatisch in Monatsschritten um maximal 2 Jahre angehoben. Parallel dazu wĂ€ren die MehrwertsteuersĂ€tze um weitere 0,4 Prozent anzugeben.

n Der Mindestumwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge ist rasch auf 6,0 Prozent zu senken. Bei den parallel dazu zu beschliessenden Kompensationsmassnahmen sind die VorschlĂ€ge des StĂ€nderats zu ĂŒbernehmen.

n Damit sichergestellt werden kann, dass die 0,3 Mehrwertsteuerprozente aus der IV-Zusatzfinanzierung nahtlos in die AHV ĂŒbergefĂŒhrt ­werden können, ist das Gesamtpaket auf Anfang 2018 in Kraft zu setzen. Jede Korrektur bei den MehrwertsteuersĂ€tzen verursacht Umstellungskosten in dreistelliger Millionenhöhe. Sprunghafte Anpassungen sind daher unbedingt zu vermeiden.

Nicht primÀr Mehreinnahmen

Bundesrat und StĂ€nderat hatten vor, Leistungen auszubauen und die Altersvorsorge primĂ€r mittels Mehreinnahmen zu sanieren. Dies hĂ€tte sehr schĂ€dliche Auswirkungen: Unsere Kaufkraft wĂŒrde schwinden, das Wirtschaftswachstum gedrosselt und es gingen Tausende von ArbeitsplĂ€tzen verloren. Derartige Fehlentwicklungen muss der Nationalrat zwingend vermeiden. Die heutigen Renten lassen sich auch auf finanziell verkraftbare Weise sichern.

Kurt Gfeller, Vizedirektor sgv

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