Publiziert am: 07.10.2016

Zum Wohl der Schweiz: Zusammenraufen!

Tribüne

Drei wichtige Weichenstellungen stehen in unserem Land an: die Unternehmens­steuerreform (USR III), die Umsetzung der Massen­einwanderungs­initiative bei gleichzeitiger Beibehaltung des bilateralen Weges und die Reform der Alters­vorsorge (AV2020). Diese drei strategischen Projekte werden allesamt in den nächsten Monaten entschieden und haben einen wesentlichen Einfluss auf den Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz.

Die Gegner der USR III behaupten, diese würde der Wirtschaft Privilegien zuschanzen und ein Milliardenloch in die Bundeskasse reissen. Beides ist falsch. Die USR III ist weder ein Wunschkind der Wirtschaft noch der bürgerlichen Parteien. Vielmehr ist die Schweiz aufgrund von internationalem Druck gezwungen, ihre erfolgreiche und ertragreiche Holdingbesteuerung aufzugeben. Damit die daraus resultierenden Steuerausfälle, die auf ca. 5 Milliarden Franken geschätzt werden, kompensiert werden können, braucht es ein neues Unternehmenssteuerrecht, das international akzeptiert ist und die Steuereinnahmen sichert. Im Zuge der Umsetzung der USR III werden die meisten Kantone ihre Gewinnsteuersätze senken. Damit sind die KMU, die von der alten Steuerordnung nicht profitiert haben, die grossen Gewinner dieser Reform. Die USR III ist jedoch mehr als eine Steuervorlage. Sie entscheidet über unsere Wettbewerbsfähigkeit und damit den Erhalt von Arbeitsplätzen in der Schweiz. Die Reform ist also zwingend.

Auch die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative ist für die Zukunft unseres Landes von Bedeutung, geht es doch nicht nur um die Begrenzung der Zuwanderung, sondern auch um die Fortführung des bilateralen Weges. Die Umsetzungsarbeiten zeigen immer deutlicher, dass Kontingente und Bilaterale im Widerspruch stehen. Was wollen wir? Wollen wir den Zugang zum EU-Markt und damit zu unserem besten Kunden kappen oder sind wir bereit, die Personen­frei­zügigkeit mit all ihren Schwächen zu akzeptieren und damit auch die bilateralen Verträge zu sichern? Ich meine, bei den EU-EFTA-Bürgern ist auf Kontingente und Höchstzahlen zu verzichten. Bei Drittausländern muss der Wortlaut der Initiative hingegen umgesetzt werden. Und auch die Zahl der Asylsuchenden ist durch eine konsequente Wegweisungspraxis zu reduzieren.

Das dritte strategische Projekt betrifft die Reform der Altersvorsorge. Wir alle wissen, dass die AHV aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung seit 2014 in finanzieller Schieflage ist. Die Babyboomer-Generation, die in den nächsten Jahren in Rente geht, wird das AHV-Ergebnis zusätzlich belasten. Ohne Gegen­mass­nahmen beträgt das Umlagedefizit in der AHV bis 2030 7,5 Milliarden Franken. Die Angleichung des Rentenalters von Frauen und Männern entlastet die AHV-Kasse dabei mit 1,2 Milliarden Franken. Auch die 2. Säule ist dringend auf Reformen angewiesen. Die anhaltenden Negativzinsen werden für viele Pensionskassen zur Existenzfrage. Der Umwandlungssatz muss also gesenkt werden, wenn die Rentenversprechen einigermassen eingehalten werden sollen.

Die Altersreform 2020 muss gelingen, wenn wir bei den Sozialversicherungen endlich einen Schritt vorwärts machen wollen. Zur Erinnerung: in den letzten Jahren sind sämtliche Revisionen der Sozialversicherungen gescheitert – entweder an der Urne oder im Parlament. Deshalb muss sich das Parlament vom Wünschbaren verabschieden und sich auf das Machbare konzentrieren. Mehrheitsfähig ist einzig der Erhalt des heutigen Leistungsniveaus in der Altersvorsorge. Von Ausbau­ver­sprechen wie der monatlichen Rentenerhöhung von CHF 70 ausschliesslich für Neurentner muss sich das Parlament verabschieden. Ein solches Geschenk würde die Mehreinnahmen, die sich durch die Angleichung des Frauenrentenalters ergeben, wieder auffressen. Nicht mehrheitsfähig ist zudem Rentenalter 67, auch wenn die Diskussion darüber erlaubt sein muss.

Die drei genannten Projekte müssen zu Gunsten unseres Landes und unserer Bevölkerung gelingen. Parteipolitisches Powerplay gehört dabei zum Spiel. Übermässiges Taktieren und das reine Schielen auf Wähleranteile behindern jedoch die Lösungssuche. Zum Wohle von Land und Volk muss deshalb gelten: Zusammenraufen bitte!

*Karin Keller-Sutter ist seit 2011 St. Galler FDP-Ständerätin. Zuvor war sie Justizdirektorin ihres Kantons.

 

Die Tribüne-Autoren geben ihre eigene Meinung wieder; diese muss sich nicht mit jener des sgv decken.

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