Publiziert am: 06.10.2023

Ungerecht, verfassungswidrig

SRG-Steuer – Für die Hutter Dynamics AG hat sich die umsatzabhängige SRG-Steuer um den Faktor 33(!) multipliziert – und dies innerhalb von nur drei Jahren. Es ist höchste Zeit, dass die Stimmbürger diesem Spuk mit einem Ja zur Halbierungsinitiative ein Ende setzen.

Die am 10. August 2023 eingereichte eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug! (Halbierungsinitiative zur Senkung der Serafe-Gebühren)» ist formell zustande gekommen. Gemäss Bundeskanzlei sind von insgesamt 127 823 eingereichten Unterschriften 126 290 gültig. Die Volksinitiative verlangt, dass die heute weltweit höchsten geräteunabhängigen Radio- und Fernsehgebühren, welche eigentlich eine Mediensteuer sind, von 335 Franken pro Haushalt und Jahr auf 200 Franken beschränkt werden. Unternehmen und Gewerbebetriebe sollen von der Gebühr befreit werden.

Seit dem 1. Januar 2019 ist das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) in Kraft. Es ist mit einer hauchdünnen Mehrheit von gerade einmal etwas mehr als 3000 Stimmen in der Volksabstimmung vom Juni 2015 angenommen worden. Unternehmen und Gewerbebetriebe bezahlen heute eine vom Umsatz abhängige Mediensteuer – egal ob sie ein Empfangsgerät besitzen oder geschweige denn das Angebot der SRG überhaupt nutzen können.

Drastische Auswirkungen

Welch drastische Auswirkungen das revidierte RTVG hat, zeigt sich am Beispiel der Hutter Dynamics AG mit zwei Betrieben in Schaffhausen und Winterthur. Das Unternehmen zahlte im Jahr 2017 noch «Gebühren» von 218,40 Franken pro Betrieb. Im Jahr 2019 ist die «Gebühr» bereits auf 5750 Franken pro Betrieb angestiegen. Das macht im Total für diese beiden Betriebe – beides selbständige AGs mit bisher gleicher Gebührenhöhe – eine Steigerung von ursprünglich 436,80 auf 11 500 Franken im Jahr 2019.

Seit 2021 ist die SRG-Steuer nun nochmals um 3160 Franken beziehungsweise 27 Prozent angestiegen. Denn die Hutter Dynamics AG in Winterthur hat mit einem Umsatz von 55,4 Millionen Franken (Zahlen von 2019) eine «Gebühr» von 9725 Franken, und die Hutter Dynamics AG in Schaffhausen mit einem Umsatz von 29 Millionen Franken eine «Gebühr» von 4935 Franken zu entrichten. Total macht das 14 660 Franken pro Jahr und entspricht einer Steigerung innert drei Jahren um nicht weniger als 14 223,20 Franken. Oder einer Multiplikation um den Faktor 33!

Die Unternehmen haben sich – vertreten durch den Schweizerischen Gewerbeverband sgv – von Anfang an gegen diese Mediensteuer zur Wehr gesetzt. Wieso sollen Unternehmen als juristische Personen eine sogenannte Abgabe für eine Leistung bezahlen, welche sie gar nicht konsumieren können? Sowohl die Unternehmerinnen und Unternehmer als auch ihre Angestellten bezahlen bereits als Privatpersonen in ihrem Haushalt die Mediensteuer. Für Unternehmen liegt damit eine klassische Doppelbesteuerung vor. Die Mediensteuer ist ungerecht, verfassungswidrig und gehört deshalb abgeschafft.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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