Publiziert am: 16.02.2024

Keine sachfremden Forderungen

SCHWEIZ–EU – Für den Schwei­zer­ischen Gewerbeverband ist der vom Bundesrat beschlossene Paketansatz ein möglicher Weg, die vitalen Inter­es­sen der Schweiz zu bewahren. Der sgv fordert vom Bundesrat aber «echte» Verhandlungen. Das Resultat muss vor dem Volk bestehen können. Eine Gesamtbeurteilung wird der sgv vom inhaltlichen Verhandlungsresultat abhängig machen.

Auf sachfremde Forderungen, welche Gewerkschaften aus Gunst der Stunde erheben, ist nicht einzugehen. Stattdessen ist ein Revitalisierungsprogramm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu erarbeiten. Kritische Punkte sind neben der dynamischen Rechtsübernahme und dem Streitbeilegungsverfahren vor allem die Forderungen nach einem Ausbau der flankierenden Massnahmen.

Bisher stets unterstützt

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat in der Vergangenheit die bilateralen Verträge und die Personenfreizügigkeit stets unterstützt. Gegenüber dem Institutionellen Abkommen (InstA) hatte der sgv ein ambivalentes Verhältnis. Den Abbruch der Verhandlungen 2021 durch den Bundesrat hat er deswegen begrüsst. Kritische Punkte damals waren der Streitbeilegungsprozess, die volle Anwendung der Unionsbürgerrichtlinie und die Absichtserklärung, das Freihandelsabkommen von 1972 zu modernisieren, was sich als Einfallstor für Forderungen der EU entpuppt hätte.

Hindernisfreier Marktzugangals Hauptforderung

Nichtsdestotrotz muss das Verhältnis Schweiz – EU langfristig geregelt werden. Der hindernisfreie Marktzugang zur EU muss gewahrt bleiben. Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz steht im Fokus. Das Freihandelsabkommen von 1972 ist vom Verhandlungspaket auszunehmen. Zu den verschiedenen Paketen Lohnschutz, Stromabkommen, Lebensmittelabkommen, Landverkehrsabkommen etc. hat der sgv differenzierte Positionen. Vom Bundesrat fordert der sgv «echte» Verhandlungen für ein Paket, das vor dem Volk bestehen kann. Eine Gesamtbeurteilung wird erst nach Vorliegen des Verhandlungsresultats vorgenommen.

Lohnschutz und flankierende Massnahmen (FlaM)

Der sgv unterstützt das Anliegen, das aktuelle Schutzniveau auf dem Arbeitsmarkt durch technische Optimierungen am bestehenden FlaM-Instrumentarium und insbesondere durch die weitere Digitalisierung der Prozesse inländisch abzusichern. Insbesondere befürwortet der sgv eine verkürzte Voranmeldefrist von vier Arbeitstagen in Risikobranchen.

«Eine Unterstellung unter den Europäischen Gerichtshof lehnt der sgv ab.»

Bei der Reduktion der Kautionspflicht auf den Wiederholungsfall geht der Präventionseffekt verloren, weshalb der sgv gewisse Bedenken hat. Risikobranchen und Kontrolldichte müssen durch die Schweiz autonom festgelegt werden. Auch die Non-Regressions-Klausel ist unterstützungswürdig. Künftige Entwicklungen im EU-Recht sind durch die Schweiz nicht zu übernehmen, wenn sie ein zu definierendes minimales Lohnschutzniveau unterschreiten.

Forderungen und Massnahmen, die nicht direkt mit dem EU-Mandat in Zusammenhang stehen, sondern von den Gewerkschaften aus Gunst der Stunde erhoben werden, lehnt der sgv ab, darunter Forderungen nach Mindestlöhnen in GAV, die Einschränkungen und Regulierungen der Temporärarbeit, ebenso die Übernahme zusätzlicher EU-Richtlinien (wie z.B. über die Verleiharbeit oder den Mindestlohn), aber auch die Bauherrenhaftung, die Anordnung von Arbeitsunterbrüchen für einzelne Betriebe respektive Wegweisung von der Baustelle.

Generell fordert der sgv, dass die Zuwanderung aus der EU in die Schweiz weiterhin ausschliesslich vom Arbeitsmarkt getrieben ist. Eine generelle Ausdehnung der Personenfreizügigkeit über den Arbeitsmarkt hinaus lehnt der sgv ebenso ab wie eine integrale Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie.

Knackpunkte dynamische Rechtsübernahme und Streitbeilegung

Die Auslegung von Schweizer Recht muss weiterhin durch Schweizer Gerichte erfolgen. Der sgv unterstützt, dass im Rahmen der dynamischen Rechtsübernahme die Schweiz eigenständig – und unter Wahrung des vollständigen demokratischen Prozesses bis hin zur Ablehnung einer Vorlage durch den Souverän – entscheidet. Im Rahmen der Weiterentwicklung des für die Schweiz relevanten Rechts ist ein substanzieller Einbezug der zuständigen Schweizer Institutionen und Organe durch die EU zwingend.

Für den sgv ist es schwer abzuschätzen, welche Rolle dem EuGH insbesondere in einer dynamischen Entwicklung zukommt. Eine Unterstellung unter den Europäischen Gerichtshof EuGH lehnt der sgv ab. Auf keinen Fall will der sgv, dass durch den EuGH gesprochenes Recht in der Schweiz direkt oder indirekt zur Anwendung kommen muss. Dies würde die Souveränität der Schweiz beeinträchtigen, was nicht akzeptabel ist. Gestaltung und Auslegung der Schweizer Gesetze sollen ausschliesslich Sache der Schweiz und Schweizer Gerichte sein und bleiben.

Revitalisierungsprogramm für mehr Wettbewerbsfähigkeit

Im Kontext der damaligen Diskussion über das gescheiterte InstA forderte der sgv ein Revitalisierungsprogramm zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Dazu gehört nebst der Weiterentwicklung von Freihandelsabkommen mit Drittstaaten insbesondere der Abbau von Regulierungskosten. Der sgv erachtet ein solches Revitalisierungsprogramm weiterhin als unverzichtbar.

Dieter Kläy,

Co-Leitung sgv

DIE HALTUNG DES SGV ZU WEITEREN ABKOMMEN

Nicht mehr Regulierung

Der sgv unterstützt die ungehinderte Teilnahme am europäischen Strombinnenmarkt und die Grundversorgung. Der Mechanismus zu den staatlichen Beihilfen darf weder zu einer Erhöhung der Regulierungskosten führen, noch die kantonale Hoheit aushöhlen.

Zusätzliche Verpflichtungen wie z. B. die volle oder teilweise Übernahme des EU-Umweltrechts lehnt der sgv ab. Die geplante Schaffung eines «gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraums EU-Schweiz» darf nicht zu weiteren Regulierungen und zu zusätzlicher Bürokratie führen. Zusätzliche Lebensmitteldeklarationen und Ampelsysteme lehnt der sgv, ebenso wie Werbeverbote, ab.

Eine grenzüberschreitende Koordination und Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, wie sie teilweise während der Coronapandemie gefehlt hat, unterstützt der sgv. Ebenso unterstützt der sgv die Möglichkeit, dass die Schweiz an den Netzwerken und Mechanismen der EU zur Krisenbewältigung und Prävention grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen teilnehmen kann.

Die Patientenmobilität lehnt der sgv ab. Eine Assoziierung an die EU-Programme betreffend Bildung, Forschung und Innovation und der Zugang zu «Horizon Europe» unterstützt der sgv. Beim Landverkehrsabkommen fordert der sgv eine Öffnung des internationalen Personenverkehrs nur unter der Voraussetzung, dass der Taktfahrplan und die Tarifstruktur gesichert sind.Kl

www.sgv-usam.ch

Meist Gelesen