Publiziert am: 02.02.2024

Zweifach oder dreifach?

CO2-GESETZ – Die Beratung des neuen CO2-Gesetzes nähert sich dem Ende. Ein – zugegeben altes – Problem enthält auch die neue Vorlage. Die Autofahrer werden stärker belastet. Die Frage ist nur: Wie viel?

Die Schweiz braucht ein neues CO2-Gesetz. Das derzeit geltende ist noch der alten Kyoto-Logik verpflichtet. Die Schweiz hat sich aber der Logik des Übereinkommens von Paris verpflichtet. Die erste Vorlage, die man dazu erarbeitet hatte, wurde vom Volk abgelehnt. Kein Wunder: Sie war teuer und unverhältnismässig. Nun kommt eine neue.

«Bezüglich der Mobilität wird das neue CO2-Gesetz strikter, will heissen: teurer.»

Der aktuelle Entwurf zum CO2-Gesetz wird im Parlament behandelt. Stände- und Nationalrat haben schon beraten. Nun geht es darum, die Differenzen zu bereinigen. Es gibt viele gute Nachrichten. Die wichtigsten Forderungen des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv wurden nämlich erfüllt. Die CO2-Abgabe auf Brennstoffe wird nicht steigen. Die Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) wird allen Branchen und Aktivitäten zugänglich gemacht. Das Gebäudeprogramm der Kantone wird weitergeführt.

Ein Denkfehler

So gut diese Nachrichten sind: Nicht alles ändert sich zum Guten. Bezüglich der Mobilität wird das neue CO2-Gesetz strikter, will heissen: teurer. Heute schon wird die Mobilität doppelt belastet. Einerseits wird verlangt, dass die Emissionen der Autoflotte nach einem vorgegebenen Pfad gesenkt werden. Wird der Pfad nicht eingehalten, folgen Strafzahlungen. Andererseits müssen die Autofahrer auf dem Benzin einen Kompensationsbeitrag bezahlen.

Der Denkfehler dabei ist: Die Flotte verursacht an sich keine Emissionen. Autos stossen erst dann Treibhausgase aus, wenn sie fahren. Wenn man einerseits die potenziellen Emissionen der Flotte an sich und andererseits die tatsächlichen Emissionen des Fahrens finanziell belastet, dann bedeutet dies: Man belastet Autofahrer doppelt.

Abwälzung auf Konsument

Es kann aber nun sein, dass gleich noch eine dritte Belastung dazu kommt. Im Entwurf des Gesetzes und in dessen Version des Ständerates war auch von einer Überführungspflicht die Rede. Fünf bis zehn Prozent der CO2-Emissionen aus Treibstoffen sollen vermindert werden, indem erneuerbare Treibstoffe in Verkehr gebracht werden. Diese Abgabe wäre auf fünf Rappen pro Liter begrenzt.

Die Summe aus Absenkpfad – der im Übrigen verschärft wird –, Kompensationsabgabe und Überführungspflicht wäre dann die Belastung des Autofahrers. Man muss sich hier nichts vormachen: Egal, wer die Kosten oder Abgaben als Erster tragen muss, sie werden auf den Konsumenten überwälzt. Und: Ob eine Begrenzung der Abgaben auf fünf Rappen der Realität standhält, ist alles andere als gewiss.

Eine gute Nachricht

Doch wie es derzeit aussieht, bleibt es bei der Doppelbelastung. Denn die Überführungspflicht soll fallen. Mindestens der Nationalrat hat sie gestrichen. Die vorberatende Kommission des Ständerats hat sich dem angeschlossen. Ob die kleine Kammer ihr folgt, ist noch ungewiss.

Sollte die Dreifachbelastung der Autofahrer entfallen, wird es wahrscheinlicher, dass sich das CO2-Gesetz auch in einer Abstimmung bewährt. Für die Schweiz wäre das eine gute Nachricht. Denn sie braucht ein CO2-Gesetz.

Henrique Schneider

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