Publiziert am: 22.03.2024

Das Gebühren-Monopol zerschlagen

KOMMISSIOINSGEBÜHREN – Bar­geld­lose Zahlungen belasten die KMU-Händler, da sie mit sehr hohen Gebühren einhergehen. Grund für diese hohen Gebühren ist, dass auf dem Markt kaum Wettbewerb unter den Händlerbetreuern («Acquirern») herrscht. Der sgv fordert die Reduktion der Gebührenlast, indem der Wett­be­werb wiederhergestellt wird.

Bestimmt waren die meisten von uns schon oft froh darüber, dass man ein Brötchen, einen schnellen Lunch im Restaurant oder die Füllung des Autotanks auch mit Karte oder App bezahlen kann, wenn man gerade kein Bargeld zur Hand hat oder wenn es schnell gehen muss. Bargeldlose Zahlungsmittel haben das Leben in den letzten Jahren enorm vereinfacht.

KMU leiden unter zu hohen Kommissionsgebühren

Die schnellen und einfachen Bezahlverfahren haben aber auch ihre Schattenseite. Und diese zeigt sich durch die Gebühren, welche die Händler für jede solche Zahlung abdrücken müssen. Denn alle beteiligten Parteien wollen für ihre Arbeit entschädigt werden: Die Organisation, welche die Karte herausgibt; die Bank, welche die Zahlung auslöst und der Acquirer (Händlerbetreuer), welcher die Zahlungsabwicklung für den Händler durchführt.

Gerade für kleine Händler sind diese Gebühren finanziell sehr belastend, da sie die oft ohnehin schon geringe Marge zusätzlich schmälern und die Unternehmen damit in ihrem Handeln einschränken. Dies liegt nicht per se daran, dass Gebühren erhoben werden. Dies ist an und für sich nachvollziehbar. Es liegt viel mehr daran, dass die Gebühren ungerechtfertigt überhöht sind.

Hauptgrund für die überhöhten Gebühren ist, dass es unter den Acquirern in der Schweiz kaum einen Wettbewerb gibt. Das Unternehmen «Worldline» dominiert den Markt klar, und die Zahl der Konkurrenten ist äusserst dürftig. Hier herrscht ein Quasi-Monopol. Dies bedeutet, dass die Acquirer die Gebührenhöhe praktisch willkürlich festlegen können, und den Händlern nichts anderes übrigbleibt, als diese zu akzeptieren, selbst wenn sie überhöht sind.

«den Händlern machen zusätzlich zur Höhe der Gebühren auch deren Komplexität und Unübersichtlichkeit zu schaffen.»

Dazu kommt noch die Quersubventionierungsstrategie der Acquirer: Grossen Händlern – von denen es in der Schweiz notabene nur sehr wenige gibt – bieten sie aufgrund deren grossen Transaktionsvolumen und -zahl sehr günstige Gebühren an. Kleine Händler – also KMU, welche die grosse Mehrheit der Unternehmen ausmachen – müssen indes sehr viel höhere Gebühren bezahlen, um das Gleichgewicht für die Acquirer wiederherzustellen und deren Gewinn zu sichern.

Gebührenlast ist ein wettbewerbsrechtliches Problem

Fazit: Bei der Belastung der KMU-Händler durch überhöhte Gebühren handelt es sich primär um ein wettbewerbsrechtliches Problem. Es fehlt schlicht und ergreifend der Wettbewerb unter den Acquirern, welcher in einem regulären Marktumfeld einen fairen Preis garantieren würde.

Daraus lässt sich schliessen, dass die Reduktion der Gebührenlast für die KMU nur durch die Wiederherstellung des Wettbewerbs auf dem Acquiring-Markt erreicht werden kann. Auf Basis dieser Prämisse will eine in der vergangenen Frühlingssession von sgv-Präsident und Ständerat Fabio Regazzi eingereichte Interpellation herausfinden, ob die wettbewerbsrechtlichen Instrumente für die Zerschlagung des Quasimonopols am Acquiring-Markt vorhanden sind.

sgv kämpft weiterhin für eine Reduktion der Gebührenlast

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv wehrt sich bereits seit Jahren gegen die Mehrbelastung der KMU durch überhöhte Kommissionsgebühren. Er fordert, dass die Situation am Acquiring-Markt endlich wettbewerbsrechtlich angegangen wird. Ausserdem plädiert er für transparentere und einfachere Gebührenstrukturen. Denn heute machen den Händlern zusätzlich zur Höhe der Gebühren auch deren Komplexität und Unübersichtlichkeit zu schaffen.

Michèle Lisibach,

Ressortleiterin sgv

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