Publiziert am: 22.03.2024

Verzweifelte Schatzsuche

AHV-FINANZIERUNG – Nach dem Ja zur 13. AHV-Rente beginnt fieberhaft die Suche nach verkraftbaren Lösungen, um deren Finanzierung zu gewähr­leisten. Nur eine Kombivariante – Mehr­einnahmen und moderate Er­höhung des Rentenalters – wird die KMU-Wirtschaft allenfalls dazu bewegen können, eine finanzielle Mehrbelastung mitzutragen.

Das Volk hat gesprochen, und das Volk hat recht. Daran gibt es nichts zu deuteln, auch wenn das Resultat keine Freude bereitet. Ab 2026 wird eine 13. AHV-Rente ausbezahlt. Fertig, Schluss!

Untaugliche Ideen der Initianten

Fertig, Schluss? Nein, nicht ganz. Die 13. AHV-Rente wird nämlich jährliche Mehrkosten von rund fünf Milliarden Franken verursachen. Und die gilt es erst einmal aufzutreiben. Und das ist eine gewaltige Herausforderung, speziell auch für die Initianten. Vor der Abstimmung vermittelten sie noch den Eindruck, dass es der AHV finanziell blendend gehe und die Finanzierung einer 13. AHV-Rente kein Problem darstelle. Jetzt, wo allmählich allen klar wir, dass dem nicht so ist, beginnt die verzweifelte Suche nach Einnahmequellen, die möglichst schmerzlos sein sollen.

Der Gewerkschaftsbund hatte schon lange vor der Volksabstimmung eine «kreative» Idee. Die Nationalbank soll die 13. AHV-Rente finanzieren. Rasch wurde eine Volksinitiative lanciert, welche einen substanziellen Teil der Nationalbankgewinne in die AHV umpolen wollte. Dumm nur, dass just mit dem Beginn der Unterschriftensammlung die Phase der hohen Nationalbankgewinne zu Ende ging und ein Jahresverlust in dreistelliger Milliardenhöhe eingefahren wurde. Der Gewerkschaftsbund musste rasch die Segel streichen und das Volksbegehren beerdigen.

Auch aus der Gewerkschaftsecke kommt die Idee, die 13. AHV-Rente aus frei werdenden Mitteln der Arbeitslosenversicherung zu finanzieren. Das ist rechtlich nicht möglich. Und es wäre geradezu fahrlässig, auf diese Einnahmequelle zu setzen. Denn bei der Arbeitslosenversicherung sind Überschüsse eher die Ausnahme denn die Regel. Kommt hinzu, dass die Beitragszahler eine gesetzlich verankerte Garantie haben, dass ihre Beiträge bei gutem Risikoverlauf sinken.

Der alte Ruf nach neuen Steuern

Immer, wenn es mehr Geld braucht, ertönt der Ruf nach neuen Steuern. Die Linken würden gerne eine nationale Erbschaftssteuer einführen. Die Mitte will eine Finanztrans-aktionssteuer lancieren. Für den Schweizerischen Gewerbeverband sgv kommen solche neuen Steuern nicht infrage.

Die SVP wĂĽrde die fĂĽnf Milliarden Franken Mehrausgaben fĂĽr die 13. AHV-Rente gerne durch Einsparungen im Bundeshaushalt auffangen. Ein Weg, den der sgv sicher mittragen wĂĽrde. Dass sich dafĂĽr im Parlament aber Mehrheiten finden lassen, glaubt wohl selbst die SVP nicht.

Den Vogel abgeschossen hat einmal mehr die ultralinke Zürcher SP-Nationalrätin Jacqueline Badran. Für sie ist eine schmerzfreie Finanzierung der 13. AHV-Rente problemlos möglich. Man muss bloss ein BVG-Lohnprozent in ein AHV-Lohnprozent umwandeln. Also kein Ausbau der Altersvorsorge, wie es den Stimmbürgern versprochen wurde, sondern «bloss» eine Stärkung der einen Säule zulasten einer Schwächung der anderen Säule. Und das natürlich mit einer gehörigen Portion zusätzlicher Umverteilung. Die Einheitsrente, ein Herzensanliegen der Linken, lässt grüssen.

Bleiben noch die üblichen Verdächtigen, sprich höhere Lohnbeiträge oder Mehrwertsteuersatzerhöhungen. Beides ist Gift für die Wirtschaft und würde die Kaufkraft unserer Bevölkerung, speziell die der Familien, spürbar schwächen. Eine Mehrwertsteuererhöhung hätte immerhin den Vorteil, dass sie von allen mitgetragen werden müsste, auch von den Pensionierten. Von allen schlechten Lösungen zur Beschaffung zusätzlicher Mittel ist eine Mehrwertsteuererhöhung wohl diejenige Option, die den Schaden am stärksten eindämmt.

Gefragt ist eine Paketlösung

Die einzige Sanierungsvariante, die das Portemonnaie nicht belastet und die zu keinen Wohlstandseinbussen führt, ist die moderate Erhöhung des Rentenalters. Ein späteres Pensionierungsalter erhöht die Einnahmen der AHV und senkt gleichzeitig deren Ausgaben.

Nach dem 3. März ist aber klar: Eine ausschliessliche Sanierung der AHV-Finanzen mittels Rentenaltererhöhung geht nicht. Eine AHV-Sanierung ohne Rentenaltererhöhung geht für den sgv aber auch nicht. Es braucht eine Paketlösung, die sowohl bei den Einnahmen ansetzt, parallel dazu aber auch das Rentenalter moderat erhöht. Nur mit einer solchen Kombivariante wird man den sgv und die KMU-Wirtschaft dazu bewegen können, eine finanzielle Mehrbelastung mitzutragen.

Kurt Gfeller, Vizedirektor sgv

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