Publiziert am: 05.04.2024

Bessere Aufsicht ist notwendig

SRG – Der Nationalrat hat beschlossen, die SRG der Eidgenössischen Finanzkontrolle zu unterstellen. Das macht angesichts ihrer starken Stellung und ihrer Finanzierung durch die Mediensteuer Sinn. Entsprechend unterstützt der sgv dieses Anliegen. Nun ist der Ständerat am Zug.

Der Nationalrat hat in der Frühjahrssession vergangenen März der parlamentarischen Initiative des ehemaligen Tessiner Mitte-Nationalrats Marco Romano «Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft der Eidgenössischen Finanzkontrolle unterstellen» Folge gegeben. Das ist ein klares Zeichen, dass die SRG stärker beaufsichtigt werden soll.

«andere Organisationen, denen der Bund die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe übertragen hat, sind auch der EFK unterstellt.»

Bereits 1999 forderte der damalige Aargauer SVP-Nationalrat Maximilian Reimann mittels Motion die Aufnahme der SRG in den Wirkungsbereich der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK). In den vergangenen 25 Jahren ist die Forderung immer wieder diskutiert worden. Die EFK ist seit 1877 das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes und überwacht die finanzielle Führung der Bundesverwaltung und zahlreiche halbstaatliche sowie internationale Organisationen. Damit unterstützt sie die Bundesversammlung und den Bundesrat und sorgt für Transparenz. Ihre Unabhängigkeit ist durch das Finanzkontrollgesetz garantiert.

Forderung ist politisch umstritten

Und nun hat Marco Romano dieses Anliegen 2022 über eine parlamentarische Initiative wieder aufgenommen. Er begründet die Unterstellung der SRG unter die EFK damit, dass «die SRG auf nationaler und sprachregionaler Ebene einen grundlegenden Leistungsauftrag zu erfüllen hat und grösstenteils über die Abgabe für Radio und Fernsehen in der Höhe von über einer Milliarde Franken finanziert wird».

Die Forderung ist politisch nicht unumstritten. Eine Mehrheit der vorberatenden Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats vertrat die Ansicht, dass die «heutigen Bestimmungen über die Finanzaufsicht der SRG keine erkennbaren Lücken aufweisen und dass die Regelungen des RTVG die verfassungsrechtlich gebotenen Schutzmechanismen enthalten, um die SRG vor staatlicher Einflussnahme auf die Programmgestaltung via staatliche Finanzaufsicht zu schützen».

In der Mitte März zu Ende gegangenen Frühjahrssession setzte sich aber im Nationalrat die Kommissionsminderheit unter Gregor Rutz (SVP, ZH) durch mit dem Argument, dass auch andere Organisationen, denen der Bund die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe übertragen hat, der Finanzaufsicht durch die EFK unterstellt sind.

sgv unterstützt das Anliegen

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt den Vorstoss und verweist auf die Notwendigkeit einer besseren Aufsicht. Unterstellt sind gemäss Finanzkontrollgesetz die Verwaltungseinheiten der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung; die Parlamentsdienste; die Empfänger von Abgeltungen und Finanzhilfen; Körperschaften, Anstalten und Organisationen jeglicher Rechtsform, denen durch den Bund die Erfüllung öffentlicher Aufgaben übertragen wurde. Und Unternehmungen, an deren Stamm-, Grund- oder Aktienkapital der Bund mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist.

Sachlich gibt es keinen Grund, die SRG nicht der EFK zu unterstellen. Angesichts ihrer starken Stellung und der Finanzierung durch die Mediensteuer, des Leistungsauftrags, aber auch der Risiken, ist es auch aus politischen Gründen angezeigt, die SRG der EFK zu unterstellen. Eine solche Massnahme könnte auch dafür sorgen, dass das Vertrauen in die Institution SRG wieder gestärkt wird. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

Weiterführende Artikel

Meist Gelesen