Publiziert am: 21.10.2016

Auch hier: sgv lehnt (höhere) Mindestlöhne ab

NORMALARBEITSVERTRAG – Der Normalarbeitsvertrag in der Hauswirtschaft soll bis Ende 2019 verlängert und werden.

Seit dem 1. Januar 2011 gilt für Hausangestellte in Privathaushalten die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft). Der Bundesrat hat im Rahmen der Flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr einen Mindestlohn festgelegt. Ein erstes Mal wurde der NAV Hauswirtschaft bis Ende 2016 verlängert. Jetzt soll er ein weiteres Mal bis Ende 2019 verlängert werden, bei gleichzeitiger Erhöhung der Mindestlöhne. Ungelernte sollen neu 18.90 Franken, Ungelernte mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft 20.75, Gelernte mit EFZ 22.85 und Gelernte mit EBA 20.75 pro Stunde erhalten.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt die Erhöhung der Mindestlöhne für Hausangestellte ab. Gemäss geltendem Recht dürfen die Mindestlöhne «weder dem Gesamtinteresse zuwiderlaufen noch die berechtigten Interessen anderer Branchen oder Bevölkerungskreise beeinträchtigen und müssen den auf regionalen oder 
betrieblichen Verschiedenheiten beruhenden Minderheitsinteressen der betroffenen Branchen oder Berufe 
angemessen Rechnung tragen».

Gastrobranche stark betroffen

Nimmt man das Gastgewerbe – eine der wichtigsten gewerblichen Branchen – als Referenzpunkt, stellt man schnell fest, dass die beantragten höheren Ansätze dem Brancheninteresse der Restaurateure zuwiderlaufen. Gemäss Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes beträgt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit der im Gastgewerbe sehr zahlreichen Kleinbetriebe 45 Stunden. Der Mindestlohn für ungelernte Mitarbeiter beträgt in der Gastrobranche derzeit 3407 Franken, was gemäss GAV-Berechnungsbasis von 195 Stunden einem Stundenlohn von 17.47 Franken entspricht. Mitarbeitende mit abgeschlossener Lehre und Fähigkeitszeugnis EFZ verdienen einen Mindestlohn von 4108 Franken, was einen Stundenlohn von 21.07 ergibt. In der Hauswirtschaft sollen jetzt die Mindestlöhne neu (im Vergleich mit einem Kleinbetrieb und 45 Stunden Arbeitszeit) um 1.38 für Ungelernte und um 1.72 für Gelernte mit EFZ deutlich höher als im Gastgewerbe veranschlagt werden. Bei Ungelernten mit vier Jahren Berufserfahrung beträgt die Differenz sogar 3.23 Franken. Nur schon aufgrund dieses 
Beispiels wird ersichtlich, dass die Gastrobranche wesentlich im «berechtigten Interesse» tangiert ist. Der sgv lehnt die vorgeschlagene Mindestlohnerhöhung im NAV Hauswirtschaft um 1,9 Prozent aber auch deshalb ab, weil die Teuerung negativ war und zudem einen Anreiz für eine verstärkte Zuwanderung aus dem Ausland in die genannte Berufsgruppe auslöst. Vor diesem Hintergrund ist der in der Herbstsession gefällte Entscheid des Parlamentes (vgl. Kasten) betreffend erleichterter Verlängerung von NAV sicher nicht hilfreich. Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

FLANKIERENDE MASSNAHMEN

Parlament verschärft die «Flankierenden»

National- und Ständerat haben in der Herbstsession die flankierenden Massnahmen verschärft und einer erleichterten Verlängerung von Normalarbeitsverträgen (NAV) zugestimmt. Lediglich SVP und FDP haben eine Lanze für den liberalen Arbeitsmarkt gebrochen. Normalarbeitsverträge werden in Branchen erlassen, in denen es keinen Gesamt-
arbeitsvertrag gibt und in welchen es wiederholt zu missbräuchlicher Lohnunterbietung 
gekommen ist. Landesweit gibt es nur den NAV Hauswirtschaft (vgl. Haupttext). Die anderen NAV sind regionaler Natur und konzentrieren sich auf die Westschweiz und das Tessin.

Reine Mutmassungen

Gemäss Beschlüssen der eidgenössischen Räte soll die zuständige Tripartite Kommission bei Ablauf eines NAV die Verlängerung beantragen können. Voraussetzung ist, dass sie wiederholt Verstösse gegen den Mindestlohn festgestellt hat oder dass Hinweise vorliegen, dass es ohne NAV zu erneutem Lohndumping kommen könnte. Damit ermöglichen reine Hinweise und Mutmassungen eine Verlängerung des NAV, was einer automatischen Verlängerung gleichkommt und Mindestlöhne faktisch dauerhaft einführt.

Das war doch noch etwas...

Offenbar haben die Parlamentarierinnen und Parlamentarier bereits wieder vergessen, dass der Souverän am 18. Mai 2014 die Mindestlohninitiative mit fast 77 Prozent Neinstimmen wuchtig verworfen und damit ein klares Zeichen gegen Mindestlöhne gesetzt hat. Kl

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