Publiziert am: 07.04.2017

Ausbildung nicht verunmöglichen

REGULIERUNG – Die Revision der Verordnung zu den gefährlichen Arbeiten für Jugendliche wurde sistiert. Das Paradebeispiel einer Revision, die fernab der Realität liegt und KMU sowie Berufsbildung massiv schwächt, liegt somit vorerst auf Eis.

Mit einer Totalrevision der «Verordnung des WBF über gefährliche 
Arbeiten für Jugendliche» sollte ein filigranes Regelwerk von neu 15 Paragraphen geschaffen werden. Heute umfassen die materiellen Inhalte 
der Verordnung gerade mal einen 
Paragraphen. Die Revision ist ein 
Paradebeispiel dafür, wie KMU und die Berufsbildung mit zusätzlichen, detaillierten Regulierungen immer mehr eingeschränkt werden, was ein vernünftiges Vermitteln von Berufskenntnissen an Lernende schrittweise verunmöglicht. Das auf politischer Ebene immer wieder genannte Ziel, die Wirtschaft administrativ zu entlasten, wird ins Gegenteil verkehrt. Nach einer Intervention des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv beim Bundesrat ist das Projekt vorerst aufs Eis gelegt worden.

Protest der Branchenverbände

Gross war der Protest der verschiedenen Branchen, als das Ausmass der Verordnungsrevision erkannt worden ist. Insbesondere das Bau-gewerbe, die Fleischwirtschaft, aber auch andere Branchen sind von der Revision betroffen. Arbeiten, welche die körperliche Leistungsfähigkeit von Jugendlichen beanspruchen, gelten als gefährlich, wenn die manuelle Handhabung Lasten von mehr als 15 kg (für Männer bis 16 Jahre) oder 19 kg (für Männer zwischen 16 und 18 Jahren) umfasst. Als gefährlich gelten auch Arbeiten, bei denen häufig oder serienmässig wiederholte Bewegungen von Lasten mit insgesamt mehr als drei Kilogramm pro Tag 
ausgeführt werden. Zudem gelten Arbeiten in gebeugter, verdrehter oder 
seitlich geneigter Haltung, kniend, hockend oder liegend als gefährlich, wenn sie täglich mehr als zwei Stunden dauern.

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich Jugendliche in ihrer Freizeit mehr denn je verausgaben und zum Beispiel in den Fitnesscentern hohe Lasten stemmen, ihre Körper hohen Belastungen aussetzen oder sich bei der Ausübung von Extremsportarten aller Art verausgaben, gilt es, solche Grenzwerte zu hinterfragen. Die vorgeschlagenen Werte gehen an der Realität der Bauwirtschaft und anderer Branchen vorbei. Sie sind in der Praxis nicht umsetzbar und machen das Ausbilden von Jugendlichen auf der Baustelle und anderswo unmöglich. Besonders weltfremd erscheint zudem die Tatsache, dass Arbeiten «in gebeugter, verdrehter oder seitlich geneigter Haltung» und «kniend, 
hockend oder liegend» regelmässig länger als zwei Stunden als «gefährlich» gelten sollen. Eine Vielzahl von handwerklichen Berufen auf dem Bau und in der Werkstatt, aber auch im Gesundheitsbereich machen solche Arbeiten erforderlich.

Den Fokus auf die richtige 
Ausbildung legen

Grundsätzlich ist es richtig, Massnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu treffen. Dabei ist es notwendig, Arbeitgebende und Ausbildende in die Pflicht zu nehmen. Allerdings ist Verhältnismässigkeit zu wahren. Im 
Zentrum der Ausbildung muss das richtige Instruieren des Umgangs 
mit Lasten und Gefahren stehen. Für einen korrekten und gesundheitsschonenden Umgang mit Lasten 
und Gefahren am Arbeitsplatz engagieren sich die Organisationen der Arbeit OdA in den überbetrieblichen Kursen und im Rahmen von Weiterbildungsveranstaltungen auf eine vielfältige Art und Weise. Übertriebene Einschränkungen und Verschärfungen wie in der angestrebten 
Totalrevision der Verordnung über gefährliche Arbeiten für Jugendliche machen das Ausbilden von Lernenden im Alltag der Arbeitgeber im-
mer schwieriger. Letztlich wird 
das bewährte duale Berufsbildungssystem untergraben. Sicherheit und Schutz am Arbeitsplatz sind wich-
tig. Aber die Verhältnismässigkeit ist zu wahren.

Dieter Kläy, Ressortleiter

Was die Revision für Jugendliche auf der Baustelle konkret bedeuten würde, darüber berichtet die 
Sendung «FOKUS KMU – Die Sendung für Wirtschaft & Gesellschaft» auf TeleZüri, Tele Bärn 
und Tele M1 in der Sendung vom Montag, 10. April ab 17.35 Uhr.

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