Publiziert am: 02.10.2015

«Gleichstellung zwingend»

MARCEL DURST – Der Geschäftsführer der Association Spitex privée Suisse verlangt gleich lange Spiesse für öffentliche und private Leistungserbringer in der ambulanten Pflege.

Schweizerische Gewerbezeitung: In Deutschland beträgt der Anteil der kommerziellen Anbieter bei der ambulanten Pflege 63 Prozent; in der Schweiz sind es gerade einmal 18 Prozent. Weshalb dieser geringe Anteil?

n Marcel Durst: Die privaten Spitex-Betriebe waren in allen Kantonen seit Einführung des KVG Mitte der 90er-Jahre durch die nicht kostendeckenden Krankenkassen-Tarife benach-
t­eiligt. Das hat den Markteintritt erschwert. Im Gegensatz zu den von der Gemeinde oder vom Kanton ­subventionierten öffentlichen Betrieben fehlte eine korrekte Finanzierung. Das hat sich seit der Einführung der neuen Pflegefinanzierung in den meisten Kantonen geändert. Eine erhebliche Differenz zu den öffentlichen Spitex-Organisationen bei der Finanzierung bleibt aber weiterhin. Diese kann nicht alleine durch die Versorgungspflicht gerechtfertigt werden.

«SUBJEKTFINANZIERUNG GIBT DEN KUNDEN DIE WAHLFREIHEIT.»

Die privaten Spitex-Anbieter verlangen den «Schluss der Ungleichbehandlung» gegenüber den öffentlichen Leistungserbringern. Wo fühlen Sie sich benachteiligt?

nDa gibt es einige Punkte aufzuzählen. In einigen Kantonen erhalten die privaten Spitex-Betriebe keine Restfinanzierung. Obschon mit der neuen Pflegefinanzierung, welche seit 2011 in Kraft ist, auch die privaten Anbieter mit einer kantonalen Betriebsbewilligung und einer ZSR-Nummer (Abrechnung mit den Krankenkassen) dazu berechtigt sind. In der Hauswirtschaft und Betreuung erhalten die privaten Anbieter zu Recht kein Geld. Die öffentlichen Spitex-Organisationen werden auch in diesem Bereich von der Gemeinde oder dem Kanton subventioniert. Dies sind unseres Erachtens unnötige Ausgaben, welche in zunehmendem Masse die Kommunen in Millionenhöhe belasten. Für Härtefälle gibt es Ergänzungsleistungen und die Hilflosenentschädigung.

Das online-Patientenanmeldesystem OPAN ist Ihnen ein Dorn im Auge. Was stört Sie daran?

nDie Idee ist gut, denn sie führt ­dazu, dass die Spitex bei einer Spitalentlassung sofort alle wichtigen Informationen über den Patienten erhält. OPAN arbeitet nach Postleitzahlen und führt pro PLZ nur eine Organisation auf. Das bedeutet, dass nur die öffentlichen Spitex-Organisationen mit Leistungsvertrag Aufträge erhalten, denn private Spitex-Organisationen dürfen nicht mitmachen. Damit erhalten die öffentlichen Spitex-Organisationen ein Monopol auf Spitalaustritte. Die Patienten verlieren ihre Wahlfreiheit und können nicht mehr selbst entscheiden. Wir plädieren für ein Portal, auf dem alle Anbietenden in der ambulanten und stationären Pflege aufgeführt sind. Das wäre auch wettbewerbsrechtlich unbedenklich.

Auch bei der Mehrwertsteuer fühlen sich die «profitorientierten» Spitex-Dienstleister gegenüber den «gemeinnützigen» diskriminiert...

nJa, ganz klar. Unsere privaten Spitex-Betriebe müssen für alle Leistungen, die nicht die Pflege betreffen, die Mehrwertsteuer verrechnen. Damit erleiden unsere Kunden einen Nachteil. Dies obwohl unsere Mitglieder auch eine kantonale Spitex-Bewilligung haben wie die öffentlichen Spitex-Organisationen. Damit sind sie auch der Aufsicht der Gesundheitsämter und -direktionen der Kantone unterstellt und müssten entsprechend gleich behandelt werden. Die heutige Mehrwertsteuer-Regelung ist klar marktverzerrend.

«DIE geltende MEHRWERTSTEUER-REGELUNG VERZERRt den MARKT.»

Weiter kritisieren Sie die Umsetzung der Pflegefinanzierung in den Kantonen. Was läuft hier Ihres Erachtens falsch?

nVier Jahre nach Einführung der neuen Pflegefinanzierung gibt es immer noch Kantone, die dem gesetzlich geregelten Auftrag des Bundes nicht nachkommen. Das KVG wurde ergänzt und fordert eine Beteiligung der öffentlichen Hand bei den Pflegekosten. Die Tarife im KVG sind – zwecks Entlastung der Krankenkassen – durch den Bundesrat absichtlich tief angesetzt worden, so dass es eine öffentliche Restfinanzierung der Pflegekosten braucht. Der Bund müsste hier intervenieren und klarere Leitplanken definieren oder die Rahmenbedingungen eindeutiger festlegen. Der eine Satz im KVG – «Die Kantone regeln die Restfinanzierung» – reicht offensichtlich nicht. Auch die Hinweise des BAG in drei Berichten zuhanden des Parlaments, die dieses Problem und die Kantone anmahnen, reichen offensichtlich nicht. Hier herrscht baldiger Handlungsbedarf.

Was könnte ein Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung bringen?

nHeute haben wir eine Objektfinanzierung, d.h. die Spitex-Organisation erhält das Geld für ihre Leistungen direkt von der Krankenversicherung. Die Subjektfinanzierung würde dem Kunden mehr Rechte und mehr Freiheiten geben. Der Kunde erhält damit die Wahlfreiheit und kauft dort seine Pflege- und Betreuungsleistungen ein, wo er das beste Preis-/Leistungsverhältnis hat. Damit wäre ein effektiver Markt in der Spitex möglich, der effizienter und kundenorientierter funktionieren würde. Die kürzlich erschienene Studie des Basler Wirtschaftsprofessors Stefan Felder (vgl. Kasten) macht dies deutlich.

Was würde sich ändern, wenn die Gemeinden Leistungsaufträge für die ambulante Pflege ausschreiben müssten?

nDie privaten Spitex-Betriebe sollten sich ebenfalls dafür bewerben dürfen. Beispielsweise bezahlt die Stadt Basel zirka 15 Millionen jährlich an die öffentliche Spitex, ohne jemals den Auftrag ausgeschrieben zu haben. Ist das überhaupt zulässig? Einige spezialisierte Spitex-Organisationen verfügen über Leistungsaufträge; aber bei den «normalen», privaten Spitex-Unternehmen sind dies Einzelfälle in kleinen Gemeinden. Ausschreibungen würden eine echte Marksituation und Konkurrenz schaffen, die zu günstigeren, effizienteren und kundenorientierteren Lösungen führen. Die Gemeinde, der Kanton und die Bevölkerung können nur gewinnen und Geld sparen.

Interview: Gerhard Enggist

sgv unterstützt nötigen SYSTEMWECHSEL

Mehr Transparenz –weniger Kosten

Intransparente staatliche Subventionen sind ein wichtiger Kostentreiber in der ambulanten Pflege. Dies ist das Fazit einer Studie der Uni Basel. Wirtschaftsprofessor Stefan Felder kommt darin zum Schluss: Im Pflegebereich steuert die Schweiz auf eine quantitative Versorgungslücke zu. Und: Die finanzielle Belastung der öffentlichen Hand kann nur mit einem Systemwechsel reduziert werden. Die Studie empfiehlt eine Reform der Langzeitpflege mit u.a. folgenden Elementen:

nSubjekt- statt Objektfinanzierung: Künftig sollen ausschliesslich die erbrachten Pflegeleistungen vergütet und keine Institutionen mehr subventioniert werden.

nPauschalvergütungen: Ähnlich wie in der ambulanten (Ärzte-Tarmed) und der akutstationären Medizin (SpitalSwissDRG) sollen auch bei der Spitex Pflegeleistungen zusammengefasst und aufwandgerecht mit Pauschalen vergütet werden.

nFreier Wettbewerb: Die Finanzierung über Leistungen (Subjektfinanzierung) erlaubt es den Betroffenen, ihren Spitex-Anbieter frei zu wählen – ob öffentlich oder privat. Der damit verbundene Wettbewerb führt dazu, dass jene Spitex-Organisationen im Markt verbleiben, die ein umfassendes Pflegeangebot in ausreichender Qualität zu attraktiven Preisen ­bieten.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt diese Forderungen, da sie die bestehende Marktverzerrung korrigieren und dazu beitragen können, das Kostenwachstum im Gesundheitswesen zu dämpfen.

Kurt Gfeller, Vizedirektor sgv

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