Publiziert am: 12.08.2016

KMU-Abschlüsse im Auge behalten

REGULIERUNG – Die «eingeschränkte Revision» kommt auf die Agenda der Politik. Ziel muss sein, dass dabei (auch) Rücksicht auf die Bedürfnisse der KMU genommen wird. Eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Schneeberger will dies erreichen.

In der Schweiz wurden im Jahr 2015 total 93 767 eingeschränkte Revisionen durchgeführt (gegenüber 13 849 ordentlichen Revisionen). Das ist volks­wirt­schaftlich und für die einzelnen Betriebe wertvoll, denn davon profitieren nicht zuletzt auch die 230 000 KMU, welche eine der anderen gesetzlichen Pflicht­prüfungen machen. Schliesslich geht es um deren eigene finanzielle Sicherheit, aber auch um jene für die Erhaltung der wichtigen Arbeitsplätze in der KMU-Wirtschaft.

Eingeschränkte Revision 
ist unklar geregelt

Was der Gesetzgeber ursprünglich wollte und was sich im Laufe der letzten Jahre, insbesondere aufgrund der Anordnungen der Aufsichtsbehörden, in Bezug auf die Anforderungen für die eingeschränkte Revision entwickelt hat, ist unbefriedigend. Zwar werden die Anforderungen an die Revision und die mit ihr betrauten Personen Schritt um Schritt jenen der ordentlichen Revision für börsenkotierte Unternehmen angeglichen. Jedoch steigen allein Aufwand und Kosten, ohne dass gegenüber der Leitung und den Aktionären der KMU eine qualifizierte Stellungnahme in der eingeschränkten Revision abgegeben werden darf.

Der Gesetzgeber regelt detailliert die ordentliche Revision, bleibt aber summarisch in Bezug auf die eingeschränkte Revisionstätigkeit. Das öffnet Spielraum für Interpretationen, welche – aller Erfahrung nach – vornehmlich den Fokus auf Grossunternehmen und internationale Standards richten und die effektiven Bedürfnisse der Schweizer Binnenwirtschaft ausklammern. Eine zeitnahe Revision des Aktienrechts im Bereich der eingeschränkten Revision ist notwendig. Sie allein kann die notwendige Klarheit für die KMU der Schweiz und deren Revisorinnen und Revisoren bringen. Das bedeutet auch, dort wo es einfach und ohne viel Aufwand möglich ist, die KMU administrativ zu entlasten.

KMU und KMU-Treuhänder: 
Negative Schlagzeilen sind rar

Es ist wohl ein Trugschluss, dass die ständige Erhöhung der Anforderungen im Revisionswesen auch mit den gewünschten Null-Fehler-Resultaten einhergehen würde. Gerade in der ordentlichen Revision wurden bezüglich Unabhängigkeit, Ausbildung und Expertenwissen aufgrund minimaler Dossierzahlen die Standards stark angehoben. Trotzdem sind die Problemfälle, die schliesslich ihren Niederschlag in den Medien finden, just bei diesen durchlegiferierten Unternehmen und Revisionsgesellschaften zu orten. Dem gegenüber sind entsprechende Berichte in der Schweizer KMU-Wirtschaft lediglich an einer Hand abzuzählen.

Es ist der parlamentarischen Initiative der Baselbieter FDP-Nationalrätin Daniela Schneeberger zu verdanken, dass das Thema der eingeschränkten Revision auf die politische Agenda gesetzt wurde. Den Schweizer KMU soll zeitnahe ein Revisions­instrument zur Verfügung gestellt werden, welches die KMU-Tauglichkeit erfüllt, das Prinzip «Alles aus einer Hand» auch künftig hochhält und nicht etwa bei Kapital­erhöhungen oder anderen Spezialprüfungen dazu zwingt, eine zweite Revisions­gesellschaft zu beschäftigen. Schliesslich scheint es auch logisch und angemessen, dass eine Prüfung der Geschäftsabschlüsse in eine kurze, qualifizierende Aussage des Treuhänders bzw. Revisors münden sollte. Das liegt im Interesse der Kunden und geht mit der qualifizierten Arbeit des Revisors, auch bei der eingeschränkten Revision, konform.

Es ist keine Frage, dass auch in der eingeschränkten Revision die Anforderungen an Ausbildung, Unabhängigkeit und Professionalität hochgehalten werden sollen. Dies sollte jedoch mit Augenmass und – mehr noch – mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen in der Schweiz geschehen, so wie dies der Gesetzgeber ursprünglich wollte und nun mithilfe entsprechender Justierungen im Gesetz festmachen sollte.

Robert E. Gubler, 
Vorstand Schweizerischer 
Gewerbeverband sgv

 

EINGESCHRÄNKTE Revision

Ein Schweizer Unikat

Für Laien ist es schwer auszumachen, weshalb die Branchenverbände in der Treuhand-Wirtschaft zwar einen gemeinsamen Standard zur eingeschränkten Revision herausgeben, bei der Entwicklung dieses Kontrollinstrumentes aber gleichwohl nicht dieselbe Strategie verfolgen. Auf der einen Seite stehen die Bestrebungen, die Revisionsanforderungen möglichst entlang internationaler Standards festzulegen, 
während auf der anderen Seite die Kundennähe und die Praktikabilität in den Regionen im Vordergrund stehen. Die eingeschränkte Revision ist ein schweizerisches Unikat und wurde speziell dafür 
geschaffen, dass möglichst viele kleine und mittlere Betriebe in der Schweiz sich nicht nur für eine professionelle Revision entscheiden, sondern sich den damit verbundenen Aufwand auch leisten können und wollen. RG

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