Publiziert am: 08.05.2015

Mögliche Alternative zu Staatsmedien

Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) wurde 1931 in einer Zeit gegründet, als aufgrund hoher Produktionskosten sowie knapper Frequenzen eine öffentliche Bewirtschaftung des Rundfunks notwendig erschien. Mit der Entwicklung digitaler Produktions- und Übertragungstechnologien konnten diese Restriktionen überwunden werden. Elektronische Medien stellen heute keine «öffentlichen Güter» mehr dar – wenn sie diese Eigenschaft denn überhaupt je hatten.

Angebote können heute personalisiert konsumiert werden. Pauschalangebote, Abonnements, Pay-on-Demand und weitere individuelle Wahlmöglichkeiten stehen jedem Bürger offen. Für Unterhaltungsformate – etwa Konzerte, Sportanlässe oder Filme – eignet sich besonders ein Pay-per-View-Ansatz, wonach einzelne Sendungen zu einem niedrigen Preis erstanden werden können.

All dies kann im Digitalfernsehen sehr einfach abgewickelt werden. Die Bestellung erfolgt per Knopfdruck auf dem Übertragungsgerät, der Internetseite des Anbieters, per SMS oder auch telefonisch. Pay-per-View bietet nicht nur Effizienzvorteile, sondern auch ethische: Es ermöglicht eine Symmetrie zwischen Konsum und Bezahlung, was dem Verursacherprinzip entspricht. Es gibt heute keinen Grund mehr, warum eine Person, die sich nie Sportanlässe im Fernsehen anschaut, solche Übertragungen zwangsfinanzieren muss.

Die Digitalisierung ermöglicht jedoch nicht nur eine gerechte und gezielte Finanzierung durch Pay-per-View, sie fördert auch günstige Pauschalabonnements von Dutzenden bis Hunderten von Fernsehkanälen, wahlweise mit Sprach- oder Themenschwerpunkten. Ein freiwilliges Abonnement für spezifisch schweizerische Inhalte wäre heute also problemlos realisierbar.

Aktuell lässt sich bei vielen Lokalsendern ein Ausbau privater Angebote für Nachrichten und Information schweizerischer Prägung beobachten – trotz des Verdrängungseffekts der SRG. Dies weist darauf hin, dass auch in diesem Segment Inhalte durch freiwillig finanzierte Unternehmen erzeugt werden können. Denn Dank des technologischen Fortschritts haben sich die Kosten der Herstellung und Verbreitung medialer Inhalte radikal verringert. Es ist daher möglich, zu sehr tiefen Kosten Programme für kleinere Märkte – wie die Westschweiz oder das Tessin – herzustellen.

Im Fall der SRG wird zwar regelmässig die «Solidarität» zwischen den Sprachregionen aufgebauscht. Doch das Tessin wie auch die Westschweiz gehören zu den wohlhabendsten Regionen der Welt. Dass sie für den Genuss elektronischer Medien auf Umverteilungen angewiesen seien, ist zugleich eine Anmassung wie auch ein Aberwitz. Gerade in Zeiten digitaler Medien kann letztlich jeder individuelle Konsument überall in der Schweiz für sich entscheiden, welche Medien­erzeugnisse er konsumieren möchte.

Solidarität ist eine freiwillige Haltung, die in Gemeinschaften wie der Familie, dem Unternehmen, der Gemeinde oder sogar der Menschheit ihren Ausdruck findet: Man denke beispielsweise an die spontane Solidarität gegenüber Menschen, die durch ein Erdbeben in Not geraten sind, obwohl kein persönlicher Bezug besteht. Diese Solidarität entspricht der natürlichen Empathie gegenüber Mitmenschen. Wer den wertvollen Begriff der «Solidarität» missbraucht, um eine Steuer und gesetzliche Privilegien zu legitimieren, verdreht die Sprache, um persönliche Ziele zu vertuschen.

Was bedeutet all dies für die SRG? Eine privatisierte SRG könnte durch freiwillige Spenden finanziert werden, wie das in anderen Ländern der Fall ist – etwa der Public Broadcasting Service in den USA. Eine solche Angebotsanpassung würde eine Ausrichtung auf Nischenangebote befördern, nach denen tatsächlich keine breite Marktnachfrage besteht. Dies würde den Wettbewerb im schweizerischen Medienmarkt stark beleben – zugunsten der Vielfalt und der Qualität.

*Pierre Bessard ist Direktor des Liberalen Instituts in ZĂĽrich.

Die TribĂĽne-Autoren geben ihre eigene Meinung wieder; diese muss sich nicht mit jener des sgv decken.

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