Publiziert am: 09.12.2016

Räte stehen kurz vor der Einigung

ZUWANDERUNG – Vor der Schlussabstimmung von kommender Woche bleibt unklar, ob gegen die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative das Referendum ergriffen wird. Sicher ist: Die geplanten Verschärfungen sind bürokratisch – und potenziell teuer.

Das Seilziehen um die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative ist in der laufenden Wintersession weitergegangen. Der Ständerat droht Unternehmen mit Strafe bis 40 000 Franken, wenn sie geeignete Stellensuchende nicht zum Bewerbungs­gespräch einladen. Eine Ablehnung eines Kandidaten muss per Gesetz begründet werden. Das hat der 
Ständerat in der ersten Woche der laufenden Wintersession beschlossen.

Vergangenen Montag kam die Vor­lage in den Nationalrat. Dieser hatte sich bekanntlich in der Herbstsession für einen «Inländervorrang light» 
entschieden, der sich auf eine Stellenmeldepflicht beschränkt – ohne Anhörungs- und Begründungspflicht.

Nationalrat eingeknickt

Mit Blick auf die Verschärfung im Ständerat ist der Nationalrat nun aber eingeknickt. Von seinem Beschluss der Herbstsession wollte er nichts mehr wissen. Stattdessen hat er das Konzept des Ständerates in den Grundzügen übernommen, dieses aber abgemildert.

Firmen in Branchen mit sehr hoher Arbeitslosigkeit sollen ihre Stellen nicht nur den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden, sondern geeignete Bewerberinnen und Bewerber auch zum Gespräch einladen müssen. Eine Pflicht, Absagen zu begründen, lehnte allerdings eine Mehrheit des Nationalrats ab.

Mit diesem Entscheid soll Berufsgruppen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit über die RAV einen Vorsprung eingeräumt werden. Während einer bestimmten Frist sollen sie exklusiven Zugang zu den Stellenausschreibungen haben, die den Arbeitsämtern gemeldet werden. So soll die Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften gedrosselt werden.

Der Nationalrat beschloss weitere punktuelle Änderungen. So sollen die Massnahmen zu Gunsten Arbeitsloser nicht nur auf betroffene Berufsgruppen und Tätigkeitsbereiche, sondern auch auf Wirtschaftsregionen beschränkt werden können.

Noch viel zu bĂĽrokratisch

Aus Sicht des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv ist das zwar eine Verbesserung gegenüber dem Ständerat, aber nach wie vor ein viel zu bürokratischer Ansatz, welcher mit für KMU drakonischen Bussen in der Höhe bis zu 40 000 Franken verschärft worden ist. Der sgv bevorzugt eine niederschwellige und automatisierte Meldepflicht offener Stellen. Offene Stellen sollen durch die Firmen auf ihrer eigenen Webpage ausgeschrieben werden. Auf diese Weise können die RAV im Internet gemeldete Stellen automatisch erfassen und übernehmen. Damit werden Vakanzen dem RAV gemeldet, bevor sie durch ausländische Fachkräfte besetzt werden können.

Es soll aber ausdrücklich keine Exklusivmeldefrist ans RAV sein. Eine aktive, obligatorische und exklusive Meldepflicht unter Einhaltung einer bestimmten Karenzfrist an die RAV lehnt der sgv ab, ebenso wie die von beiden Räten nun beschlossene Pflicht der Unternehmen, vom RAV zugewiesene Stellensuchende anzuhören. Zudem ist es unklar, wer über die Zahl der Dossiers und die Eignung der Kandidaten entscheidet. Die Pflicht des Arbeitgebers, durch das RAV zugeteilte Stellensuchende empfangen und beurteilen zu müssen, ist ein zu starker Eingriff in den Arbeitsmarkt.

Die verbleibenden Restdifferenzen zwischen National- und Ständerat müssen in der dritten Sessionswoche bereinigt werden. Dann bleibt noch die Schlussabstimmung am 16. Dezember. Offen bleibt, ob gegen diese Umsetzung der Masseneinwanderungsinitia­tive das Referendum ergriffen wird.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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