Publiziert am: 27.05.2016

«So wenig Bürokratie wie möglich»

UMSETZUNG MEI – Vertreter von FDP und CVP verlangen, dass KMU nicht diskriminiert und bürokratische Hürden tief gehalten werden.

Wie soll die Masseneinwanderungs-Initiative (MEI) umgesetzt werden? CVP-Nationalrat Alois Gmür und FDP-Nationalrätin Daniela Schneeberger nehmen Stellung. Nationalrat Gregor Rutz, der als Leader der SVP-Delegation in der Staatspolitischen Kommission für das Dossier «Umsetzung MEI» verantwortlich ist, hat auf eine Stellungnahme verzichtet.

Schweizerische Gewerbezeitung: Die Umsetzung der MEI und die Bedürfnisse gewisser Branchen nach Fachkräften widersprechen sich. Wie lautet Ihr Vorschlag für eine möglichst gewerbefreundliche Umsetzung der MEI?

n Daniela Schneeberger: Die FDP unterstützt das Konzept eines Inländervorrangs. Statt pauschalem Inländervorrang und Kontingenten für die Gesamtwirtschaft, welche auch das gesamte Gewerbe treffen würden, soll in Branchen und Berufsgruppen, bei welchen die Arbeitslosenquote überdurchschnittlich hoch ist, ein unbürokratischer Inländervorrang angewendet werden.

n Alois Gmür: Der Vorschlag des Bundesrates zur Umsetzung der MEI vom 4. März 2016 trifft keine Aussage zu allfälligen Höchstzahlen oder Kontingents-Grössen. Dies bedeutet sowohl für die Initianten als auch für die Wirtschaft anhaltende Unsicherheit. Das Gewerbe wird in bestimmten Branchen, wie dem Bausektor oder dem Gastgewerbe, auch zukünftig auf ausländische Mitarbeitende angewiesen sein. Eine gewerbefreundliche Umsetzung wird dann erreicht, wenn allfällige Kontingente den Bedürfnissen der Gewerbebetriebe gerecht werden: Es darf kein Personalmangel resultieren, und die Bewilligungen dürfen für KMU nicht zu unüberwindbaren bürokratischen Hürden werden.

Der Bundesrat will eine Schutzklausel mit Kontingenten einführen. Was halten Sie von diesem Lösungsansatz?

n Alois Gmür: Der Bundesrat steht unter einem immensen Umsetzungs-Druck; die Initiative muss bis Februar 2017 umgesetzt sein. Gleichzeitig kann sich der Verhandlungspartner EU bis zum sogenannten «Brexit»-Entscheid vom kommenden 23. Juni kaum auf die Schweiz zubewegen. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass eine unilaterale Lösung erarbeitet wurde. Für den Wirtschaftsstandort Schweiz ist jedoch eine Verhandlungs-Lösung mit möglichst wenig Schaden an den bilateralen Beziehungen der beste Weg.

n Daniela Schneeberger: Falls eine Schutzklausel von der EU akzeptiert wird, könnte dies ein gangbarer Weg sein. Eine einseitige Schutzklausel kommt für uns nur als absolut letzte Option in Frage. Der Inländervorrang erlaubt im Gegensatz zur Schutzklausel des Bundesrates eine sinnvolle Berücksichtigung regionaler und branchenspezifischer Aspekte und hat zudem noch die besseren Chancen, von der EU akzeptiert zu werden.

Welche Alternativen sehen Sie?

n Daniela Schneeberger: Die FDP unterstützt wie erwähnt das Konzept eines Inländervorrangs.

n Alois Gmür: Das Volk hat entschieden, dass das Ausmass der Zuwanderung verringert werden soll. Dies bedeutet gleichzeitig, dass die Abhängigkeit von ausländischem Personal reduziert werden muss. Der Inländervorrang, welcher bereits im Initiativtext der MEI steht, sollte deshalb besser gelebt werden. Ich selber stelle wenn immer möglich am liebsten Schweizerinnen und Schweizer ein. Denn dadurch gibt es in der Firma keine Verständigungsprobleme, weniger Unterschiede in der Mentalität und schliesslich mehr Swissness. Wenn hier alle Branchen, und wohlgemerkt auch der Staat als Arbeitgeber, mithelfen, in die Aus- und Weiterbildung von heimischem Personal zu investieren, flexible Arbeitszeitmodelle anbieten und ältere Beschäftigte nicht ausgrenzen, können wir die Zuwanderung reduzieren.

Wie kann der bürokratische Aufwand, der den KMU mit der Umsetzung der MEI droht, minimiert werden?

n Alois Gmür: Heute wie morgen wird es aber Branchen geben, welche für bestimmte Tätigkeiten keine inländischen oder schweizerischen Arbeitskräfte finden. Es ist ein Zeichen des Wohlstandes unseres Wirtschaftsstandortes, dass die Menschen hier Wahlmöglichkeiten und die Chance auf Bildung haben. Für die Arbeit als Zimmermädchen in den Schweizer Hotels oder in den Spülküchen der Restaurants beispielsweise können darum kaum Einheimische rekrutiert werden. Deshalb ist es für das Überleben der z.B. gastgewerblichen Betriebe im Gegenzug nötig, dass sie unkompliziert und schnell die benötigten Mitarbeitenden aus dem Ausland einstellen können.

Eine schlanke Umsetzungs-Möglichkeit ist die Ausnahme von Grenzgängern und Kurzaufenthaltern von der Kontingentierung, wenn die Bewilligungsdauer 12 Monate nicht überschreitet. Denn im Sinne der MEI verursachen diese Personen keine Zuwanderung in die ständige Wohnbevölkerung. Gleichzeitig kann man dem Bedarf der gewerblichen Branchen nach flexibler und unbürokratischer Rekrutierung gerecht werden. Zusätzlich ist es nötig, dass Lösungen gefunden werden, KMU nicht gegenüber Grosskonzernen zu diskriminieren.

Für die personalintensiven Branchen des Gewerbes sind Gedankenspiele besonders gefährlich, welche die Vergabe von Kontingenten an Kriterien wie Wertschöpfung, Arbeitslosenzahlen oder Beschäftigungswachstum knüpfen wollen.

n Daniela Schneeberger: Ein Inländervorrang ist bereits weniger bürokratisch als pauschale Kontingente. Zudem müssen die RAV unbürokratisch prüfen, ob ein arbeitsloser Inländer für eine Stelle geeignet wäre oder ob ein ausländischer Arbeitssuchender in Betracht gezogen werden darf.

Interview: Gerhard Enggist

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