Publiziert am: 02.02.2024

Abgestimmt auf die Wirtschaft

Berufe – Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation hat 2023 insgesamt 50 neue oder revidierte Berufe genehmigt und erlassen.

Die Angebote der Berufsbildung werden fortlaufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat 2023 – abgestimmt auf die Bedürfnisse der Wirtschaft – insgesamt 50 neue oder revidierte Berufe genehmigt und erlassen: 23 in der beruflichen Grundbildung und 27 in der höheren Berufsbildung. Im Zusammenhang mit der Thematik Nachhaltigkeit und Ökologie sind beispielsweise die Berufe «Solarinstallateurin/Solarinstallateur EFZ», «Solarmonteurin/Solarmonteur EBA» und «Gebäudehüllenplanerin/Gebäudehüllenplaner mit eidgenössischem Diplom» entstanden.

Montieren, installieren, warten und reparieren

In der Schweiz sind die Organisationen der Arbeitswelt Träger der Berufe und damit verantwortlich für die Bildungsinhalte. Auslöser für neue Berufe sind unter anderem Entwicklungen und Themen wie Nachhaltigkeit und Ökologie sowie die damit verbundenen Bedürfnisse der Wirtschaft nach entsprechenden Fachkräften. Lernende des neuen Berufs Solar­installateurin/Solar­installateur EFZ beispiels­weise montieren, installieren, warten und reparieren ab Lehrbeginn 2024 Solaranlagen auf Flachdächern, auf geneigten Dächern sowie an Fassaden. Sie sorgen damit dafür, dass die Gebäudehüllen zu Energieerzeugungsanlagen werden und die Ansprüche an Energieeffizienz und Klimaschutz erfüllen.

Auf Tertiärstufe sind künftige Gebäudehüllenplanerinnen und Gebäudehüllenplaner Fachpersonen für die Realisierung von umfassenden Gebäudehüllen oder auch Teilen einer Gebäudehülle im Rahmen von Neu- und Umbauten. Um die Qualität der Gebäudehülle zu garantieren, klären sie insbesondere die Anforderungen an Gebäudeübergänge fundiert ab. Sie erkennen kritische Erfolgsfaktoren und erarbeiten passende Lösungsvarianten. Dabei berücksichtigen sie auch Kriterien der Nachhaltigkeit.

Überprüfung alle fünf Jahre

Der Bund, namentlich das SBFI, ist verantwortlich für den Erlass der Verordnungen über die berufliche Grundbildung, die Genehmigung der Prüfungsordnungen eidgenössischer Berufsprüfungen (BP) und eidgenössischer höherer Fachprüfungen (HFP) und der Rahmenlehrpläne für Bildungsgänge der Höheren Fachschulen (HF) sowie für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der Höheren Fachschulen. Während in der beruflichen Grundbildung die Kantone für die Umsetzung und den Vollzug zuständig sind, sind es in der höheren Berufsbildung die Organisationen der Arbeitswelt beziehungsweise die Höheren Fachschulen.

Vor diesem Hintergrund werden alle beruflichen Grundbildungen mindestens alle fünf Jahre auf wirtschaftliche, technologische, ökologische und didaktische Entwicklungen hin überprüft und bei Bedarf angepasst. Auch die Bildungsangebote und Abschlüsse der höheren Berufsbildung werden regelmässig überprüft und an neue Entwicklungen angepasst.pd

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