Publiziert am: 01.03.2024

Fairness in der Lehrstellenvergabe

BERUFSLEHRE – Erste Trendmeldungen aus den Kantonen zeigen für 2024 eine stabile Lehrstellensituation, die mit 2023 und früheren Jahren vergleichbar ist. Diese Entwicklung ist erfreulich. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv erinnert an das Lehrstellen-Commitment.

Die Berufslehre ist nach wie vor sehr attraktiv. Jedes Jahr treten in der Schweiz rund 75 000 junge Menschen ihre Berufswahl an. Der Fachkräftemangel zwingt die Firmen zu einer seriösen Nachwuchsplanung. Zur Wahl stehen über 240 Berufe. Die Berufsbildung ermöglicht den Einstieg in die Arbeitswelt und sorgt für Nachwuchs an qualifizierten Fach- und Führungskräften. Gemäss Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI deuten erste Einschätzungen darauf hin, dass die Lehrstellenbesetzung vergleichbar mit den Vorjahren verläuft. Ende Januar wurden knapp 26 000 Lehrverträge in der ganzen Schweiz abgeschlossen. Im Lehrstellennachweis der Kantone sind rund 31 000 Lehrstellen für 2024 ausgeschrieben.

Die Sozialpartner, darunter der Schweizerische Gewerbeverband sgv, die Gewerkschaften, die Kantone und der Bund haben sich 2021 dafür ausgesprochen, offene Lehrstellen frühestens im August des Jahres vor Lehrbeginn zur Bewerbung auszuschreiben und Lehrverträge frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn abzuschliessen. Für den Lehrbeginn 2025 lautet die Empfehlung beispielsweise, offene Lehrstellen nicht vor August 2024 auszuschreiben. Die kantonalen Berufsbildungsämter sind eingeladen, die Lehrverträge frühestens im September des Jahres vor Lehrbeginn zu genehmigen, für den Lehrbeginn 2025 also nicht vor September 2024.

Das 2021 abgeschlossene Lehrstellen-Commitment soll ein gemeinsames Verständnis des Berufswahlprozesses mit seinen verschiedenen Phasen im Rahmen der bestehenden Schullehrpläne, des Arbeitsrechts und der Berufsberatung fördern. Vergeben Betriebe mehr als ein Jahr vor Lehrbeginn die Lehrstellen, müssen sich Jugendliche bereits im Alter von 14 Jahren für einen Beruf festlegen. Eine solche Entscheidung ist früh. Jugendliche, die noch keine Lehrstelle haben, aber auch ihre Eltern, kommen zunehmend unter Druck, verfrühte Entscheidungen zu treffen. Auch aus dem Blickwinkel der Lehrbetriebe können sich Nachteile ergeben. Die Ausbildner entscheiden sich für einen Lernenden, der erst ein Jahr später in die Firma eintritt. Damit liegt das Lehrstellen-Commitment im Interesse aller, der Jugendlichen und ihrer Eltern, aber auch der Betriebe.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

Mehr Verbindlichkeit

Frühestens im August

Offene Lehrstellen sollen frühestens im August des Jahres vor Lehrbeginn zur Bewerbung ausgeschrieben und Lehrverträge frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn abgeschlossen werden. Zudem sollen die kantonalen Berufsbildungsämter die Lehrverträge frühestens im September des Jahres vor Lehrbeginn genehmigen. Auf diese Grundsätze zur Berufswahl und Rekrutierung von Lernenden haben sich die Verbundpartner der Berufsbildung – Kantone, Organisationen der Arbeitswelt und Bund – geeinigt. Alle Akteure der Berufsbildung sind aufgerufen, im Interesse einer sorgfältigen und zeitlich gut abgestimmten Berufswahl und Rekrutierung, dieses Commitment mitzutragen. Dadurch wird die Verbindlichkeit des Commitments weiter erhöht.sgv

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