Publiziert am: 01.03.2024

Private nicht verdrängen

Arbeitsmarkt – Laufbahnswiss kämpft für eine gesetzliche Anerkennung der privaten Laufbahnberater. Der sgv unterstützt dieses Engagement.

In der laufenden Frühjahrssession behandelt der Ständerat eine eigene Kommissionsmotion, die eine Verankerung der privaten Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) im Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) fordert.

Die BSLB ist eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen, zu welcher auch die gleichwertige Behandlung von Beratungsdienstleistungen der privaten Beraterinnen und Berater gehört. Eine 2019 vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) in Auftrag gegebene Studie der Hochschule HTW Chur «Berufsberatung 4.0 – Der zukünftige Einsatz von ICT mit Fokus auf die Information und Interaktion in den kantonalen Beratungszentren» empfiehlt Bund und Kantonen die Erfahrungen der privaten BSLB in der Entwicklung der Berufsberatung miteinzubeziehen. Mit der Begründung, dass die gesetzliche Voraussetzung in Artikel 49 BBG nicht gegeben sei, wurden bestehende Verträge gekündigt.

Exemplarisch zeigt sich der Ausschluss der privaten Beraterinnen und Berater im Projekt Viamia. Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen machen die Kantone die Standortbestimmung und die Beratung der Berechtigten ausschliesslich mit eigenem Personal. In der Konsequenz droht privaten BSLB-Anbieterinnen und Anbietern die Verdrängung vom Markt, notabene mit Geldern der Steuerzahler.

Gute Zusammenarbeit

In der Vergangenheit hat die Zusammenarbeit gut funktioniert. Private Beraterinnen und Berater gaben Impulse für die Entwicklung der Berufsberatung bis in die heutige Zeit. In den 1980er-Jahren begründeten sie die moderne, ganzheitliche Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung und formierten sich im Fachverband ffbb (Fachverband freischaffender Berufsberater und Berufsberaterinnen) mit eigenen Ethikstandards (heute laufbahnswiss). Die Zusammenarbeit öffentlicher und privater BSLB war kooperativ und erwünscht. Der gemeinsame Verband bildete der SVB (Schweizerischer Verband für Berufsberatung). Mit der Einführung des neuen Berufsbildungsgesetzes 2004 übernahmen die Kantone die Verantwortung für die Umsetzung der Berufsberatung. Sie gründeten die KBSB – Schweizerische Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (heute SK-BSLB). Eine erste Revision erfolgte 2012, nachdem 2008 das Schweizerische Dienstleistungszentrum für Berufsberatung und Berufsbildung (SDBB) realisiert wurde, um die bisherigen Aufgaben des SVB, Information und Dokumentation sowie Weiterbildung der Berufsberatenden zu übernehmen.

Mit der Gründung des SDBB 2008 und der Übernahme der Aufgaben des SVB hatte dieser seine wirtschaftliche Bedeutung verloren und wurde 2011 nach 100 Jahren aufgelöst. Zurück blieben die privaten und öffentlichen Fachleute, die ihren Dachverband verloren haben.

Mit einer neuen gesetzlichen Verankerung der privaten BSLB werden die Kompetenz und der Handlungs- und Entscheidungsspielraum der Kantone nicht beeinträchtigt. Im Gegenteil können diese die langjährige Expertise der freischaffenden BSLB zur fachlichen oder personellen Unterstützung der öffentlichen Stellen flexibel mit einbeziehen. Gerade bei grösseren Projekten kann das zu wertvollen Synergien führen. Die viel zitierte und viel beschworene Public-Private-Partnership führt auch hier zu besseren Resultaten.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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