Publiziert am: 09.12.2022

Viel Unterstützung aus den Branchen

ENTSCHÄDIGUNGSINITIATIVE – Mit einer Volksinitiative fordern über 40 Branchen­orga­nisationen eine geregelte finanzielle Entschädigung im Falle einer Epidemie. Die Coronakrise hat gezeigt, dass die Politik nur ungenügend auf ein solches Szenario vorbereitet war. Mitglieder des Initiativkomitees erklären, wie ihre Branchen darunter gelitten haben.

«Das Gewerbe ging in der Coronapolitik lange vergessen!», erinnert sich Claude Ammann, Präsident des Schweizerischen Fitness- und Gesundheitscenter Verbands. In seinem Amt hat er hautnah miterlebt, was es heisst, wenn eine ganze Branche runterfahren muss – die Gewerbezeitung berichtete mehrmals. Die Fitnesscenter gehörten zu den am stärksten von behördlichen Massnahmen betroffenen Unternehmen. Solche behördlichen Eingriffe wurden zwar in Form von Krediten, und später «à fonds perdu» mittels Härtefallgeldern entschädigt.

«Die Entschädigungsfrage im Voraus zu regeln, ist unumgänglich.»

Jedoch dauerte es in den meisten Fällen 8 bis 12 Monate, bis die Gelder ausgezahlt wurden. Die Umsetzung war Sache der Kantone. Ammann dazu: «Zuerst mussten Bund und Kantone die gesetzlichen Grundlagen schaffen, bevor den Betroffenen geholfen wurde. Das kostete wertvolle Zeit und brachte viele unserer Mitglieder in arge Nöte. Zudem belastete sie die Ungewissheit, ob sie überhaupt jemals entschädigt werden.» Er erinnert dabei an die wiederholten Referenden zum Covid-19-Gesetz, welche wie ein Damoklesschwert über den Entschädigungen hingen.

Die Kosten laufen weiter

Die laufenden Kosten mussten trotzdem weiterbezahlt werden. Maurus Ebneter, Trésorier von GastroSuisse und Präsident des Wirteverbands Basel-Stadt, bestätigt: «Mit dem bestehenden Epidemiengesetz ist die Schweiz ungenügend auf eine solche Krise vorbereitet. Die Entschädigungsfrage im Voraus zu regeln, ist unumgänglich, zumal sich das Pandemierisiko schlicht nicht mehr versichern lässt.» Für Unmut sorgte auch die ungleiche Handhabung in den Kantonen. «Es kann doch nicht sein, dass nicht der Grad der Betroffenheit, sondern der Standort über die Höhe von Entschädigungen entscheidet», so Ebneter. «Die Entschädigungsinitiative sorgt für ein schweizweit einheitliches Vorgehen.»

Aus diesen Fehlern müssen die Lehren gezogen werden, da sind sich Ammann und Ebneter einig. Deshalb haben sie zusammen mit einem 27-köpfigen Initiativkomitee im März 2022 die Volksinitiative «Für eine geregelte Entschädigung im Epidemiefall» lanciert. Unter den Persönlichkeiten finden sich auch 14 Parlamentarier/-innen von links bis rechts, darunter Fabio Regazzi, Mitte-Nationalrat und Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv, der Urner FDP-Ständerat Josef Dittli, Nationalrat Christian Imark von der SVP sowie SP-Nationalrat Samuel Bendahan und die Grünen-Ständerätin Adèle Thorens Goumaz. Die Initiative stellt die Überlebensfähigkeit des Gewerbes sicher, solange staatliche Massnahmen während einer Epidemie ein kostendeckendes Wirtschaften verunmöglichen. Sie legt die Zuständigkeiten und den Rahmen fest, wer in welchem Fall anspruchsberechtigt ist.

«Wie die Entschädigungen im Detail ausgestaltet werden, überlässt die Initiative dem Bundesrat und dem Parlament. Sie garantiert in erster Linie, dass die gesetzlichen Lücken im Epidemiengesetz geschlossen werden», fasst Ebneter das Ziel der Initianten zusammen. Ammann ergänzt: «Wir wollen, dass die Behörden jenen Unternehmen, Selbstständigerwerbenden und Freischaffenden die ungedeckten laufenden Kosten und Lohnausfälle entschädigen, die wirtschaftlich massgeblich betroffen sind von Massnahmen während einer Epidemie.»

Vor dem nächsten Mal regeln

Zurzeit läuft die Unterschriftensammlung zur Entschädigungsinitiative. Ammann stellt fest, dass das Anliegen in der Bevölkerung auf grosses Verständnis stösst: «Eine seriöse Vorbereitung auf eine nächste Epidemie erfordert, dass die Entschädigungsfrage sauber geregelt wird. Eine vorgängige Regelung der Entschädigung verschafft den nötigen Handlungsspielraum in der Epidemie und stellt sicher, dass den Betroffenen rasch geholfen wird.»

Bis am 29. September 2023 muss das Initiativkomitee 100 000 gĂĽltige Unterschriften bei der Bundeskanzlei einreichen.En

www.entschaedigung-ja.ch

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