Allgemeine Geschäftsbedingungen Schweizerischer Gewerbeverband sgv

Allgemeine Geschäftsbedingungen Schweizerischer Gewerbeverband sgv für Insertionen und Beilagen in der Schweizerischen Gewerbezeitung und dem Journal des arts et métiers und Onlinepublikationen auf www.gewerbezeitung.ch/www.arts-et-metiers.ch

Der Auftraggeber anerkennt mit der Erteilung eines Auftrages die folgenden Geschäftsbedingungen:

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem sgv und einem Auftraggeber (Direktkunden oder Agentur) und beinhalten die Publikationen (Einzelaufträge, Wiederholungsaufträge und Mengenabschlüsse) von Inseraten, Werbebeilagen, Onlinepublikationen und weitere Kooperationsleistungen inkl. oder exkl. Beratung.

Die nachstehenden Bedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung und sind integrierender Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem sgv. Abweichungen sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den sgv.

2. Offerte und Auftrag

Angebote, welche ohne definitive Unterlagen oder ohne klare Terminabsprache erstellt wurden, haben bloss Richtpreischarakter. Der sgv behält sich vor, Offerten abzuändern oder zu widerrufen, bis der Auftrag in schriftlicher Form vorliegt.

Der Auftrag, eine Änderung oder Sistierung einer Publikation muss schriftlich bis zum Insertionsschluss erfolgen. Verursachen nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber Unkosten, bspw. durch bereits bearbeitetes Druckmaterial, so werden ihm diese in Rechnung gestellt. Die hergestellten Repro- und Litho-Unterlagen der vom sgv beauftragten Druckerei bleiben dessen Eigentum.

3. Preise und Rabatte

Massgebend sind die jeweils gültigen Preise und Rabatte gemäss Mediadokumentation zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die aktuelle Mediadokumentation ist jeweils auf der Website publiziert (www.gewerbezeitung.ch | www.arts-et-metiers.ch).  

Preisänderungen bleiben vorbehalten. Sie treten für alle Inserenten gleichzeitig in Kraft.

4. Zahlungskonditionen

Sofern keine anderslautende Vereinbarung vorliegt, sind die Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Skontoabzug zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist schuldet der Auftraggeber ohne Mahnung Verzugszinsen von 5%. Bei Betreibung, Nachlassstundung und Konkurs entfallen Rabatte und Vermittlerprovisionen. Der sgv behält sich vor, die Bonität von Auftraggebern zu überprüfen.

5. Erscheinungsdaten, Platzierungen und Ausschluss der Branchen-Exklusivität

Fest zugesicherte Erscheinungsdaten gelten nur, wenn alle erforderlichen Unterlagen (Vorlagen, Manuskripte, Datenfiles, «Gut zum Druck» usw.) vereinbarungsgemäss eintreffen und keine Ereignisse höherer Gewalt oder technische Gründe die Auftragsfertigung behindern. Gerät der sgv unverschuldet in Lieferverzug, namentlich wegen höherer Gewalt, Elementarschäden, Krieg, Streik, Energie- oder Materialmangel, Verzug und Vertragsverletzungen (verschuldet oder unverschuldet) Dritter (z.B. Lieferanten) oder infolge technischer Störungen, so berechtigt dies den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten und/oder den sgv für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

Ausgabe- und Platzierungswünsche werden bei bestimmten Rubriken unverbindlich entgegengenommen. Für fixe Platzierungsvorgaben seitens Auftraggeber wird ein Zuschlag erhoben. Diese werden nur nach vorheriger Absprache und Bestätigung verbindlich. Kann eine bestätigte Platzierung aus verlagstechnischen Gründen nicht eingehalten werden, wird der Inserent nach Möglichkeit im Voraus informiert. Die Verschiebung oder Umplatzierung von Insertionen aus technischen Gründen, ohne vorherige Anzeige beim Auftraggeber, behält sich der sgv ebenfalls vor.

Dem sgv steht es frei, mit mehreren Auftraggebern aus derselben Branche Verträge betreffend Publikationen abzuschliessen. Der Inserent hat keinen Anspruch auf Branchenexklusivität.

6. Druckmaterial

Dem sgv übergebene Manuskripte, Datenträger, Originale, Fotografien usw. werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen. Eingereichtes Material gilt, sofern sie vom Auftraggeber nicht als aufbewahrungs- oder rückgabepflichtig bezeichnet werden, als Einwegmaterial und wird nach dem letzten Erscheinen ohne Kostenfolge vernichtet.

Der Auftraggeber ist für den Inhalt seiner übermittelten Publikationsvorlagen verantwortlich. Für vom Auftraggeber angelieferte Daten (per Datenträger oder -leitung), die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig oder mit Viren behaftet sind, übernimmt der sgv keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Der sgv hat jedoch das Recht, notwendige Korrekturen und Ergänzungen sowie Aufwendungen aus Folgeschäden wegen Viren dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiterzubearbeitenden respektive bearbeiteten Dateien wird vom sgv nicht übernommen. Ebenso kann der sgv für allfällige Schäden durch unbeabsichtigt weitergegebene computervirenbehaftete Dateien nicht belangt werden. Die Haftung beschränkt sich auf verursachte Fehler des sgv, sofern sie auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Der sgv behält sich vor, Insertionen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, Änderungen des Inhalts zu verlangen oder Inserate mit der Bezeichnung «Anzeige» zu versehen.

7. Mehraufwand, Autokorrekturen, Probeabzug

Der Auftraggeber hat nur dann Anspruch auf ein «Gut zum Druck», sofern er dieses vorgängig schriftlich verlangt und er dem sgv die Druckunterlagen mindestens drei Arbeitstage vor Insertionsschluss eingereicht hat. Liefert der Auftraggeber druckfähige Vorlagen (Vollvorlagen), besteht kein Anspruch auf einen Probeabzug.

Die Veröffentlichung der gebuchten Insertionen erfolgt grundsätzlich an den vorgeschriebenen Tagen, selbst wenn die Rückmeldung des Auftraggebers zum «Gut zum Druck» noch aussteht. Es obliegt somit dem Auftraggeber, dem sgv allfällige Änderungswünsche im Vergleich zum Probeabzug rechtzeitig bekannt zu geben.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten «Gut zum Druck» auf Fehler zu überprüfen, dieses mit allfälligen Korrekturanweisungen zu versehen und dieses innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Der sgv haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.

Vom Auftraggeber oder dessen beauftragtem Vermittler verursachter Mehraufwand infolge verspäteter Anlieferung von Unterlagen oder des «Gut zum Druck» sowie durch Bereinigung oder Überarbeitung von Manuskripten, Datenbeständen oder anderen Vorlagen und nach dem «Gut zum Druck» verlangte Änderungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

8. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Der Vertrag mit dem Auftraggeber untersteht schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Bern.

9. Inkrafttreten

Die vorstehenden Geschäftsbedingungen treten per 1. Januar 2021 in Kraft. Sie können beim sgv in schriftlicher Form bezogen sowie unter www.gewerbezeitung.ch bzw. www.arts-et-metiers.ch abgerufen werden. Änderungen bleiben vorbehalten. 

 

Bern, 3. Januar 2021

 

Schweizerischer Gewerbeverband sgv

Schwarztorstrasse 26

3001 Bern

 

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