Publiziert am: 20.01.2023

Eventversicherung für ein schönes Fest

Versicherungsratgeber – Ein Fest feiern ohne böse Überraschungen – dazu muss man sich gut absichern. Verschiedene Versicherer bieten dazu Lösungen an, die meist modular zusammengestellt werden können. Der Versicherungsschutz lässt sich mit weiteren Bausteinen abrunden. Es gilt jedoch, immer zuerst die aktuelle Betriebsversicherung zu checken.

Ch. A. aus W.: «Wir führen im Ortskern ein Optikergeschäft. Zusammen mit anderen Gewerbetreibenden organisieren wir im Dorf ein Fest zum Ende der Verkehrssanierung im nächsten Frühling. Nebst verschiedenen Verkaufs- und Verpflegungsständen planen wir, ein Festzelt inkl. Bühne anzumieten. Benötigen wir für diese Veranstaltung speziellen Versicherungsschutz?»

Sehr geehrte Frau A.: Vielen Dank für Ihre interessante Frage. Ein gelungener Anlass ist ein schöner Erfolg für alle Beteiligten. Ärgerlich nur, wenn etwas nicht nach Plan läuft oder sich Zwischenfälle ereignen – manchmal mit beträchtlichen finanziellen Konsequenzen. Ich gehe davon aus, dass Sie sich mit weiteren Unternehmen zu einer einfachen Gesellschaft zusammenschliessen. Somit ist diese einfache Gesellschaft grundsätzlich für Schäden aus der Veranstaltung haftbar.

Verschiedene Versicherer bieten für kurzfristige Veranstaltungen Lösungen an, die meist modular zusammengestellt werden können. Gerne gebe ich Ihnen einen kurzen Überblick:

Schutz bei Drittschäden

Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen aus gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter. Der Versicherer übernimmt zudem die Kosten für die Abwehr versicherter, aber unbegründeter Ansprüche. So sind beispielsweise Auf- und Abbauschäden oder Umweltschäden mitversichert. Schäden an gemieteten Räumen und Gebäuden können mitversichert werden. Die Versicherung kommt auch auf, wenn Besucher durch verdorbenes Essen oder herunterfallendes Dekorationsmaterial zu Schaden kommen.

Waren, Einrichtungen, Werkzeuge schĂĽtzen

Versichert sind die dem Event dienenden beweglichen Sachen wie Waren, Einrichtungen, Werkzeuge sowie Effekte von Gästen, Besuchern und Personal. Diese können versichert werden gegen Schäden verursacht durch Feuer, Elementarereignisse (etwa Hagel, Sturmwind, Erdrutsch, Hochwasser und Überschwemmung), Wasser, Einbruch, Beraubung, Einfachen Diebstahl und zusätzliche Gefahren wie böswillige Beschädigungen. Schäden an Waren sind üblicherweise zum Marktpreis, Schäden an Einrichtungen in der Regel zum Neuwert vergütet.

Technische Geräte und Maschinen abdecken

Versichert werden können verschiedene technische Geräte, Maschinen und Apparate sowie elektronische Anlagen gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigungen infolge äusserer und innerer Einwirkung. Entschädigt wird in der Regel der Neuwert. Sofern vereinbart, erstreckt sich der Versicherungsschutz ebenfalls auf schadensbedingte Mehrkosten.

Ertragsausfall- und Mehrkosten absichern

Diese Versicherung schützt Sie vor Vermögenseinbussen aus einem Betriebsunterbruch als Folge eines versicherten Schadens an Ihren beweglichen Sachen oder an Ihren Eventgebäuden. Die versicherbaren Gefahren sind Feuer, Elementarereignisse, Wasser, Einbruchdiebstahl, Beraubung, Einfacher Diebstahl sowie zusätzliche Gefahren. Entschädigt wird der Umsatzausfall abzüglich eingesparter Kosten sowie Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Events.

Weitere Deckungen prĂĽfen

Der Versicherungsschutz lässt sich mit weiteren Bausteinen wie der Transport- und Rechtsschutzversicherung abrunden.

Bestehender Versicherungs-schutz prĂĽfen

Möglicherweise verfügen Sie bereits über Versicherungsschutz für Sachen, technische Geräte und Maschinen in Ihrer Betriebsversicherung? Am besten prüfen Sie mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin Ihre bestehenden Versicherungspolicen und ergänzen fehlende Deckungen im Rahmen einer Eventversicherung.

Ich wĂĽnsche Ihnen bereits heute ein unvergessliches Fest.

Ihre Fragen an

Mobiliar-Expertin Carmen Casullerasblickt auf rund 30 Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche zurĂĽck und ist auf den KMU-Bereich spezialisiert.

Fragen sind zu richten an:

carmen.casulleras@mobiliar.ch

Meist Gelesen