Publiziert am: 14.04.2023

AHV-Ausbau auf Pump?

13. AHV-RENTE – Trotz düsteren Finanz­perspektiven sollen die Leistungen der AHV massiv ausgebaut werden. Die Zeche müssten einmal mehr die Jungen bezahlen.

Dank der vor vier Jahren verabschiedeten Steuerreform und AHV-Finanzierung – kurz STAF genannt – kam die AHV zu Zusatzeinnahmen von zwei Milliarden Franken. Mit der auf 2024 in Kraft tretenden AHV 21 lässt sich das Finanzergebnis der AHV um weitere zwei Milliarden Franken aufbessern.

Ist damit die Finanzierung der AHV-Renten auf längere Frist gesichert? Nein, bei Weitem nicht. Bereits gegen Ende dieses Jahrzehnts wird die AHV rote Zahlen schreiben. Der Kapitalstock der AHV droht innert gut zehn Jahren vollständig aufgebraucht zu werden.

Grosse Sprünge mit leerem Beutel

Was tut der kluge Finanzverwalter angesichts dieser düsteren Finanzperspektiven? Er achtet tunlichst darauf, die Ausgaben nicht weiter ansteigen zu lassen, und leitet rasch Sanierungsmassnahmen ein. Was tut der Gewerkschafter? Frei nach dem Känguru-Motto «grosse Sprünge mit leerem Beutel» will er die Leistungen der staatlichen Altersvorsorge weiter ausbauen, etwa in Form einer 13. AHV-Rente. Kostenpunkt: in der Startphase gut vier Milliarden Franken jährlich, danach deutlich mehr.

Das ist verantwortungslos. Ein Ausbau der AHV-Renten um über acht Prozent ist schlicht nicht finanzierbar. Bereits die finanzielle Absicherung des heutigen Leistungsniveaus wird uns allen grosse Opfer abverlangen. Mehr geht nicht. Die Generationensolidarität, die schwer auf dem Buckel der Jungen lastet, darf nicht überstrapaziert werden.

Breiter Ausbau unnötig

Zudem ist ein flächendeckender AHV-Ausbau schlicht unnötig. Im Vergleich mit der Gesamtbevölkerung sind Haushalte im Rentenalter deutlich weniger armutsgefährdet als andere Gruppierungen. Dies gilt speziell dann, wenn man die Vermögen mitberücksichtigt. Arm ist «bloss» eine Minderheit von rund zwanzig Prozent der Rentenbezüger. Diese haben aber Anspruch auf Ergänzungsleistungen, sodass auch für sie gesorgt ist. Es wäre daher unsinnig, mit der grossen Giesskanne Gelder zu verteilen, die mehrheitlich Personen zugute kämen, denen es wirtschaftlich gut bis sehr gut geht.

Will man etwas für die einkommensschwachen Rentner tun, ist es viel gescheiter, bei den Ergänzungsleistungen anzusetzen. Mit einem Ausbau dieses Systems könnte sichergestellt werden, dass die Mittel bedürfnisgerecht dort eingesetzt werden, wo sie den grössten Nutzen generieren. Und ein zusätzlicher Leistungsexport ins Ausland könnte verhindert werden.

Finanzierung völlig unklar

Wie die 13. AHV-Rente finanziert werden soll, lassen die Gewerkschaften offen. Mit einer separaten Volksinitiative versuchten sie im letzten Jahr, die Nationalbank zu zwingen, sich an der Finanzierung der AHV-Ausgaben zu beteiligen. Dieser Versuch ist aber kläglich gescheitert, die Unterschriftensammlung musste abgebrochen werden. Höhere Mehrwertsteuersätze kommen wohl auch nicht infrage. Schliesslich haben sich die Gewerkschaften im Rahmen der Volksabstimmung zur AHV 21 deutlich gegen die Erhöhung von Konsumsteuern ausgesprochen. Höhere Lohnabzüge würden ihre Klientel wohl ebenfalls über Gebühr belasten und wären eine zusätzliche Hypothek für den Werkplatz Schweiz. Neue Steuern? Gibt es welche, die man nicht bereits geprüft und dann aus gutem Grund verworfen hat? Nein.

Das Projekt ist auf Sand gebaut

Das Projekt eines massiven AHV-Ausbaus baut damit auf Sand. Und das ist verantwortungslos. Schliesslich sind die rund 2,6 Millionen Rentenbezüger darauf angewiesen, dass ihre Leistungen Monat für Monat zuverlässig ausbezahlt werden können. Und das ist nur möglich, wenn seriös gewirtschaftet wird.

Die AHV ist unser wichtigstes Sozialwerk. Zu ihr müssen wir Sorge tragen. Es dürfen nur Leistungen versprochen werden, deren Finanzierung auch langfristig gesichert ist. Nicht finanzierbare Gewerkschaftsfantasien sind klar abzulehnen.

Kurt Gfeller, Vizedirektor sgv

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