Publiziert am: 14.04.2023

Komplett am Ziel vorbeigeschossen

STRASSENVERKEHR – Der Bund will strenger gegen Auto-Poser vorgehen. Dazu präsentiert er eine Vorlage, welche den Bogen mit unver­hält­nis­mässigen und autofeindlichen Mass­nahmen völlig überspannt.

Verkehrslärm kann störend und schädlich sein. Dies gilt besonders, wenn er unnötig verursacht wird. Dazu schickte der Bund eine Vorlage in die Vernehmlassung, mit dem Ziel, derartigen Lärm wirksam zu reduzieren. Vorderhand sollte es darum gehen, sogenannte «Auto-Poser» für das mutwillige Verursachen unnötigen Motorenlärms zu belangen.

Wie soll dies erreicht werden?

Der vorgeschlagene Massnahmenkatalog umfasst eine Reihe von Instrumenten zur stärkeren Bestrafung bestimmter Fahrverhaltensweisen. Konkret sollen der Beispielkatalog zu «vermeidbarem Lärm» erweitert sowie neue Ordnungsbussentatbestände aufgenommen werden. Das Verursachen von vermeidbarem Lärm soll zudem als leichte Widerhandlung gelten, wodurch Ersttätern eine Verwarnung ausgesprochen und Wiederholungstätern der Führerausweis entzogen werden kann.

Zweitens soll mit denselben Massnahmen das Fahren mit modifizierten Fahrzeugen, welche zusätzlichen Lärm verursachen, geahndet werden. Auch Fahrzeugänderungen, welche die Lärmemissionen (innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte) erhöhen, sollen verboten und Halter von Fahrzeugen, welche mehrfach lärmsteigernd manipuliert wurden, zu ausserordentlichen Fahrzeugprüfungen aufgeboten werden. Letztlich ist auch eine finanzielle Unterstützung der kantonalen Verkehrslärmkontrollen durch den Bund vorgesehen.

Absolut unverhältnismässig

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt die Vorlage klar ab. Denn diese ist alles andere als verhältnismässig. Erstens existiert das Problem gar nicht in der behaupteten Ausprägung: Der Grossteil des Strassenlärms rührt von den Abrollgeräuschen der Reifen her und nicht von Fahrverhaltensweisen oder veränderten beziehungsweise defekten Fahrzeugen.

Zweitens besteht bereits heute die Möglichkeit, Auto-Poser wegen Verursachen übermässigen Motorenlärms zu sanktionieren. Es braucht dazu keine zusätzlichen Regelungen. Drittens ist nicht ersichtlich, ob durch die vorgeschlagenen Massnahmen der Verkehrslärm in einem genügenden Ausmass gesenkt werden könnte, um die dafür anfallenden Kosten – alleine zwei Millionen Franken pro Jahr für die verstärkten Verkehrslärmkontrollen – zu rechtfertigen.

Und viertens schiesst die Vorlage komplett am Ziel vorbei. Anstatt Auto-Poser zu bestrafen, welche mutwillig Lärm verursachen, kann durch die neuen Instrumente jeder Automobilist für jedes lärmverursachende Verhalten belangt werden, selbst wenn dieses versehentlich geschieht. Damit würde die Mehrheit der Bevölkerung für Vergehen bestraft, welche in der Realität nur von einer kleinen Minderheit begangen werden. Besonders hart träfe dies Berufsfahrer, welche faktisch für eine unsachgemässe Wartung des ihnen zur Verfügung gestellten Fahrzeugs mit Führerausweisentzug bestraft werden könnten.

Wirtschaftsfreiheitwird eingeschränkt

Nebst der Unverhältnismässigkeit schränkt die Vorlage die Wirtschaftsfreiheit sowie die Eigentumsrechte ein, indem gewisse Fahrzeugteile nicht mehr vertrieben und bestimmte Fahrzeugfunktionen nicht mehr genutzt werden dürfen. Auch wird den Prinzipien des Föderalismus widersprochen, denn die Durchführung von Verkehrskontrollen obliegt der Hoheit der Kantone, nicht des Bundes.

Ganz allgemein ist die gesamte Vorlage vor allem eines: ein klarer Ausdruck einer zunehmend autofeindlichen Ideologie, welche rigoros auf Autofahrer abzielt, indem jegliches auch nur ansatzweise sportliches Fahrverhalten bestraft wird.

Daher sagt der sgv ganz klar Nein zu dieser überbordenden und unnötigen Vorlage.

Michèle Lisibach, Ressortleiterin sgv

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