Publiziert am: 16.06.2023

Mehr Lohn, mehr Ferien: Staatliches Arbeitsparadies

Wir reden ja oft vom sogenannten «Röstigraben» zwischen der Romandie und der Deutschschweiz. Oder dem Stadt-Land-Graben: Dass die ländlichen und die städtischen Gebiete politisch immer weiter auseinanderdriften. Es tut sich allerdings ein dritter Graben in der Schweiz auf, den ich für viel bedenklicher halte, weil er kaum öffentlich thematisiert wird: die privilegierten Arbeitsverhältnisse von Staatsangestellten gegenüber den normalen Angestellten in der Privatwirtschaft.

Ein mir bekannter Unternehmer aus der Region Bern klagte kürzlich, dass er auf dem Arbeitsmarkt kaum gegen die staatlichen Arbeitgeber konkurrenzieren könne. Wenn wir auf die Löhne schauen, wird auch klar, warum. Bundesbeamte verdienen im Schnitt rund 117 000 Franken im Jahr – 14 000 Franken mehr als in der Privatwirtschaft. Und wir vergleichen hier Angestellte mit gleichem Alter, Geschlecht, Bildungsabschluss und Erfahrungshintergrund. Glücklich ist also, wer beim Bund arbeitet: Er bekommt anderthalb Monatslöhne mehr. Der Dumme ist der private Angestellte, der massiv weniger verdient und mit seinen Steuergeldern noch die öffentlichen Saläre mitfinanzieren muss.

Mit Teilzeit gleich viel verdienen

Noch bunter wird es bei der Stadt Bern. Auf ihrer Homepage spricht sie von einer «Entdeckungsreise durch die Arbeitgebervorteile», die den künftigen städtischen Mitarbeiter erwartet. Unter dem Titel «Work-Life-Balance» ist zu erfahren: «Wir unterstützen Teilzeitarbeit und Arbeitsformen, die sich an den individuellen Lebensphasen orientieren.» Welcher Handwerksbetrieb kann solche Bedingungen offerieren?

Homeoffice, gleitende Arbeitszeiten, Teilzeit – alles ist möglich. Auch der Bund hat über die Jahrzehnte Lohnzusätze eingeführt, die heute einen bunten Strauss von Kompensationen enthalten. Sie erinnern an einen Selbstbedienungsladen.

Man kommt aus dem Staunen nicht heraus: Ortszuschläge, Treueprämien, Funktionszulagen, Sonderzulagen, Leistungsprämien, Spontanprämien, Arbeitsmarktzulagen, Familienzulagen und ergänzende Leistungen, Zulagen für die Verwandtschaftsunterstützung und Auslagen für die familienergänzende Kinderbetreuung sind nur einige Beispiele für Zuschläge.

Frühpensionierung mit 63 Jahren

Zurück zur Stadt Bern. Die wöchentliche Arbeitszeit bei der Stadt Bern beträgt 40 Stunden – gegenüber 42 Stunden, die in der Privatwirtschaft üblich sind. Bis zum 20. Altersjahr gibt es 7 Wochen bezahlte Ferien (der gesetzliche Anspruch beträgt 5 Wochen). Ab dem 21. Altersjahr werden es je nach Altersklasse 5, 6 oder 7 Wochen. Während die Stimmbevölkerung gerade für eine Angleichung des Rentenalters auf 65 votiert hat, dürfen sich die Stadtberner Angestellten an einer kollektiven Frühpensionierung erfreuen: «Der ordentliche Altersrücktritt für städtische Mitarbeitende erfolgt unabhängig vom Geschlecht im Alter von 63 Jahren.» Natürlich bei vollen Rentenbezügen. Im Wesentlichen subventioniert durch die Steuerzahler.

Dazu kommen weitere Privilegien: Junge Mütter erhalten bei der Stadt Bern 16 Wochen Mutterschaftsurlaub – zwei Wochen mehr als für die gewöhnlichen Mitarbeiterinnen in der Privatwirtschaft. Junge Väter beziehen bereits heute 4 Wochen Vaterschaftsurlaub – doppelt so viel wie gesetzlich vorgeschrieben.

Fehlentwicklung muss gestoppt werden

Die Stadt Bern ist natürlich kein Einzelfall, das zeigt ein Blick auf die Stadt Zürich mit ihren rund 24 000 (!) Angestellten. Die Stadt Zürich gewährt je nach Alter 4 bis 7 Wochen Ferien. Zusätzlich haben alle Mitarbeitenden Anrecht auf sechs «Betriebsferientage» – das heisst eine Woche Ferienbonus.

Früher galt: Wer beim Staat arbeitet, hat einen sicheren Job und verdient dafür weniger als in der Privatwirtschaft. Mittlerweile verdienen die öffentlichen Angestellten deutlich mehr: 8000 Franken gegenüber 6200 Franken im privaten Sektor (brutto, Medianlohn). Diese Fehlentwicklung muss gestoppt werden.

*Der Luzerner Unternehmer und SVP-Nationalrat Franz Grüter ist VR-Präsident von green.ch.

www.franz-grueter.ch

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