Publiziert am: 02.06.2023

Viele neue Stellen vermittelt

meldepflicht – Der vierte Monitoringbericht zeigt, dass die Stellenmeldepflicht auch im letzten Jahr erfolgreich umgesetzt werden konnte. Zudem hat der Job-Room als Stellenplattform an Bedeutung gewonnen.

Seit 2019 wird jährlich ein Monitoringbericht zur Überprüfung des gesetzeskonformen und effizienten Vollzugs der Stellenmeldepflicht erstellt. Am 26. Mai 2023 wurde der vierte Monitoringbericht (siehe QR-Code) veröffentlicht. Gemäss diesem konnte die Stellenmeldepflicht, wie in den Jahren zuvor, auch im Jahr 2022 insgesamt erfolgreich umgesetzt werden.

Konkret wurden im letzten Jahr bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) 581 000 Stellen gemeldet. Rund 475 000 (82 Prozent) davon waren meldepflichtig (2021: 360 528, 2020: 161 200). Der Stellenmeldepflicht unterliegen vor allem Berufsarten aus der Gastronomie, dem Bau, der Industrie und den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen. Bei einem grossen Teil der Meldungen an die RAV werden Hilfsarbeitskräfte oder Personen im Service gesucht.

Seit der Einführung der Stellenmeldepflicht am 1. Juli 2018 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, offene Stellen in Berufsarten mit einer überdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit den RAV zu melden. Stellensuchende, die bei einem RAV angemeldet sind, erhalten einen Informationsvorsprung und können sich während fünf Arbeitstagen bewerben, bevor die Arbeitgeber die Stellen öffentlich ausschreiben dürfen.

Vermittlung innerhalb eines Arbeitstags

Nach der Stellenmeldung erhalten Arbeitgeber Vermittlungsvorschläge von den RAV. Auf rund jede zweite Stellenmeldung konnte mindestens eine Person vorgeschlagen werden. 52 Prozent der Vermittlungsvorschläge übermittelten die RAV innerhalb eines Arbeitstages. Mehr als 8000 Stellensuchende beka-men dadurch eine neue Stelle. Dabei nicht mitgezählt sind Rekrutierungen, die im Job-Room durch die Arbeitgeber oder Stellensuchenden selbst zustande gekommen sind.

Der Job-Room hat als Stellenplattform an Bedeutung gewonnen. Während der Einführungsphase der Stellenmeldepflicht (Juli 2018 bis Dezember 2019) hatte nur rund ein Viertel der Stellensuchenden einen Account zum Job-Room. Dieser Anteil ist stark angestiegen: Ende 2022 verfügten fast 70 Prozent der Stellensuchenden über einen Job-Room-Account. Auch die Nutzung des Job-Rooms hat zwischen 2021 und 2022 stetig zugenommen, obwohl die Anzahl der Stellensuchenden im gleichen Zeitraum stark ge-sunken ist. Dies ist insbesondere auf den Anstieg der meldepflichtigen Berufsarten im 2022 und den damit einhergehenden Anstieg der Anzahl gemeldeter Stellen zurückzuführen.

Weniger Berufsarten meldepflichtig

Die Liste der meldepflichtigen Berufsarten wird jeweils im dritten Quartal für das Folgejahr berechnet. Das ausschlaggebende Kriterium für die Meldepflicht ist die gesamtschweizerische durchschnittliche Arbeitslosigkeit über die letzten 12 Monate. Die Liste der meldepflichtigen Berufsarten wird jeweils in einer für ein Jahr gültigen Verordnung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) publiziert und ist auf dem Portal der Arbeitslosenversicherung und der öffentlichen Arbeitsvermittlung arbeit.swiss abrufbar.

In den Jahren 2020 und Anfang 2021 ist die Arbeitslosigkeit coronabedingt stark angestiegen. Dementsprechend unterstanden in den Folgejahren 2021 und 2022 deutlich mehr Berufsarten der Stellenmeldepflicht als in den Jahren zuvor. Die anschliessende arbeitsmarktliche Erholung widerspiegelt sich in der Liste der meldepflichtigen Berufsarten. Nachdem diese 2021 und 2022 aufgrund der erhöhten Arbeitslosigkeit erweitert wurde, fallen im Jahr 2023 wieder deutlich weniger Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht.

Nathanael Moser, SECO

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