Publiziert am: 06.10.2023

Kein Trojanisches Pferd einschleusen

TABAKWERBUNG – Bei der Umsetzung der Initiative «Ja zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwerbung» orientieren sich die Behörden weniger am Volkswillen als an den strengsten Anforderungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Dieses Vorgehen entspricht nicht der Funktionsweise der demokratischen Schweiz – und ist deshalb abzulehnen.

Im Februar 2022 wurde die Volksini-tiative «Ja zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» angenommen. Da die Initiative im Bereich der Tabakwerbung zusätzliche Einschränkungen im Vergleich zum kürzlich verabschiedeten Tabakproduktgesetz verlangt, ist bereits eine Anpassung des Gesetzes erforderlich. Am 24. Mai 2023 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des Tabakproduktegesetzes zuhanden des Parlaments.

Nicht strenger als die Initiative

Im Rahmen der parlamentarischen Debatten muss sichergestellt werden, dass sich die Teilrevision des Tabakproduktegesetzes auf die Umsetzung der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» beschränkt. Die Initiative sieht weitergehende Werbebeschränkungen für Minderjährige vor, die den Anforderungen des Übereinkommens der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entsprechen.

Die Forderungen der Initiative gehen jedoch nicht so weit wie das WHO-Rahmenübereinkommen, da Werbung für Tabakprodukte in der Presse und im Internet weiterhin erlaubt ist, sofern sie sich nicht an Minderjährige richtet, denen der Verkauf solcher Produkte in der Schweiz ohnehin untersagt ist. Auch ist im Text der Initiative nicht vorgesehen, dass die Werbeausgaben der Branche den Gesundheitsbehörden gemeldet werden müssen. Es ist sehr gut erkennbar, dass die Bundesbehörden gerne dem folgen würden, was auf internationaler Ebene am strengsten gehandhabt wird. Dies entspricht nicht der demokratischen Funktionsweise der Schweiz, insbesondere wenn es um Gegenstände geht, über die das Volk an der Urne bereits abgestimmt hat. Elemente, die über den Gegenstand der Volksinitiative hinausgehen und keine verfassungsrechtliche Grundlage haben, sind daher entschieden abzulehnen.

Erwachsene nicht wie Kinder behandeln

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat zu Recht beschlossen, die Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» strikt nach dem Initiativtext umzusetzen, und die von der Verwaltung hinzugefügten, sachfremden Elemente aus dem Entwurf zu streichen. Es ist klar, dass Tabak gesundheitsschädlich ist und Massnahmen zum Schutz von Kindern ergriffen werden müssen. Es geht jedoch nicht darum, dieselben Massnahmen gegenüber Erwachsenen zu ergreifen.

Artikel 18 wurde jedoch vom Ständerat verabschiedet. Er verbietet Werbung in allen Printmedien. Das von der Mehrheit der SGK-S vorgeschlagene Verbot geht somit klar über die Forderungen der Initiative hinaus. Ein grosser Teil der Printmedien richtet sich nicht an ein minderjähriges Publikum. Positiv zu vermerken ist, dass Artikel 19 über die Verkaufsförderung (Verkaufspersonal) von einer Korrektur des Entwurfs der SGK-S profitiert hat.

«Es ist deutlich erkennbar, dass die Bundesbehörden gerne dem folgen würden, was auf internationaler Ebene am strengsten gehandhabt wird.»

Die Initiative fordert zusätzliche Beschränkungen für die Werbung und nicht für die Verkaufsförderung an den Verkaufsstellen von Tabakprodukten. Dadurch könnten die Konsumenten auf weniger schädliche Produkte hingewiesen werden.

Keine Forderungen im Nachhinein

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv fordert, dass die vom Volk demokratisch angenommenen Beschlüsse strikt umgesetzt werden. Wenn die Initianten mehr wollen, sollte dies im Text ihrer Initiative ausführlich dargelegt werden, und nicht im Nachhinein mit zusätzlichen Forderungen. Es geht in diesem Fall darum, kein Trojanisches Pferd in das politische System der Schweiz einzuschleusen.

Mikael Huber, Ressortleiter sgv

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