Von Arbeitgebern finanzierte Kinderbetreuungszulage: eine inakzeptable Entscheidung
Kosten und Ärger sparen
Versicherungsratgeber – Eine Goldschmiedin möchte ihr Atelier durch angrenzende Räume erweitern. Doch was ist, wenn auf der Baustelle etwas passiert? Die Versicherer wissen Rat, bieten kompetente Unterstützung und überzeugende Lösungen.
R.G. aus W.: Seit über 20 Jahren betreibe ich als selbstständige Goldschmiedin ein Atelier in einer stillgelegten Fabrik in der Agglomeration W. Wir sind verschie-dene Dienstleistungs- und Gewerbebetreibende, die in den sanft renovierten Räumlichkeiten eingemietet sind. Es ist seit Langem mein Traum, nebst dem Atelier, in dem ich auch Goldschmiedekurse anbiete, einen Begegnungsort mit offener Werkstatt zu schaffen, in dem meine Kundinnen und Kunden sich austauschen, erlernte Techniken vertiefen und neue Projekte in Angriff nehmen können. Ich habe nun die Möglichkeit, mein Atelier durch angrenzende Räume zu erweitern. Ich wünsche mir eine freundliche und helle Werkstatt und werde daher nicht nur Wände einreissen, sondern auch grosse Fensterfronten einsetzen lassen. Doch was ist, wenn auf der Baustelle etwas passiert? Wie kann ich mich absichern?
Herausforderung Bauprojekt
Sehr geehrte Frau G.: Ein Bauprojekt ist für alle Beteiligten eine spannende Sache. Dabei stellen sich viel-fältige Herausforderungen – denn schnell ist etwas passiert. Sei es ein Schaden am Eigentum des Nachbarn, ein Einsturz der Bausubstanz, Vandalenschäden auf der Baustelle oder Verzögerungen der Bauzeit wegen langen Trocknungsarbeiten aufgrund einer lecken Leitung. Versicherer bieten kompetente Unterstützung und überzeugende Lösungen.
Bauversicherung nützt
In Ihrem Fall ist eine Bauversicherung zu empfehlen. Die Versicherungen bieten dem Bauherrn umfangreichen Schutz:
• Die Bauwesenversicherung schützt vor Schäden am entstehenden Bauwerk und vor Diebstahl von Teilen auf der Baustelle;
• Die Bauherren-Haftpflichtversicherung übernimmt Haftpflichtansprüche gegenüber dem Bauherrn und wehrt ungerechtfertigte Forderungen Dritter ab.
Bauwesenversicherung schützt bei Bauunfällen
Die Bauwesenversicherung beinhaltet den Schutz vor finanziellen Folgen bei Bauunfällen. Auch wenn der Schadenverursacher bekannt ist, schützt ihn seine Haftpflichtversicherung nicht in jedem Fall – dann springt die Bauwesenversicherung ein. Die Lösung beinhaltet zudem den Diebstahl von Bauteilen. Über die Versicherung lassen sich alle am Bau beteiligten Handwerker versichern.
Im Zusammenhang mit Ihrem Bauvorhaben macht zudem die Zusatzversicherung «Bestehende Bauten und Fahrhabe» Sinn: Sie versichert bei Umbauten und Renovationen die bestehenden Bauten und die darin enthaltene Fahrhabe gegen Bauunfälle. Auch als nützlich erachte ich die Zusatzversicherung «Mehrkosten im Schadenfall»: Denn ein Schadenfall zieht oft zusätzliche Kosten für die Wiederherstellung nach sich – wie beispielsweise Zuschläge für Regiearbeiten oder Mehrkosten für Überzeit und Wochenendarbeit.
Bauherren-Haftpflicht – Forderungen von Dritten begegnen
Der Bauherr haftet für alle Schäden, welche durch seine Baustelle herbeigeführt werden, auch wenn er für die Ursache eines Schadens nicht direkt verantwortlich ist. In solchen Fällen gibt die Bauherren-Haftpflichtversicherung Rückendeckung. Begründete Ansprüche werden übernommen und ungerechtfertigte Forderungen abgewehrt.
Schutz mit der Rechtsschutz-Versicherung abrunden
Schliesslich lässt sich Ihr Versicherungsschutz mit der Zusatzversicherung «Rechtsschutz im Strafverfahren» abrunden. Sie bietet die Möglichkeit, sich gegen die Kosten, die aus einem Verfahren der Straf- oder Verwaltungsbehörden drohen, zu schützen.
«Der Bauherr haftet für alle Schäden, welche durch seine Baustelle herbeigeführt werden.»
Damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Bauprojekt konzentrieren können, lohnt sich es sich, Ihre konkreten Risiken abzuschätzen und Ihre Bedürfnisse und Fragen mit Ihrem Versicherungspartner zu besprechen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Ihre Fragen an
Mobiliar-Expertin Carmen Casulleras blickt auf rund 30 Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche zurück und ist auf den KMU-Bereich spezialisiert.
Fragen sind zu richten an:
carmen.casulleras@mobiliar.ch
Medienmitteilungen
Entlastungspaket: Verwaltung verschlanken statt Berufsbildung schwächen
Entlastungspaket 2027: Ausgaben konsequent reduzieren
JA zur Abschaffung des Eigenmietwerts
sgv begrüsst Stärkung der Höheren Berufsbildung
Radio- und Fernsehgesetz: sgv enttäuscht von Ständeratskommission