Publiziert am: 17.11.2023

Zusatz zur Betriebshaftpflicht

VERSICHERUNGSRATGEBER – Die Grunddeckung der Betriebshaftpflichtversicherung schliesst Obhutsschäden grundsätzlich aus. Eine Zusatzdeckung versichert jedoch auch Schäden an funktionstüchtigen Teilen während der Revision von Kundengeräten. Die Zusatzdeckung für «Bearbeitungs- und Obhutsschäden» ist allerdings zuschlagspflichtig und sehr empfehlenswert für KMU.

K.Z. aus M.: «Ich bin Inhaber eines Fachhandels für den Verkauf von Computer-Systemen, Notebooks, Tablets, Druckern, Peripherie und Software. Wir leisten zudem Support bei Computerproblemen, reparieren und revidieren Kundengeräte. Bei der Revision eines Kunden-Computers beschädigte mein Mitarbeiter ein zuvor noch funktionstüchtiges Teil. Kann ich diesen Schaden bei meiner Haftpflichtversicherung anmelden?»

Lieber Herr Z.: Die Grunddeckung der Betriebshaftpflichtversicherung schliesst solche Obhutsschäden grundsätzlich aus. Die Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden an bearbeiteten Geräten auch dann nicht, wenn sie einem Kunden gehören und im Lager aufbewahrt werden. Diese Ausschlussklausel betrifft alle Schäden an Objekten, die durch den versicherten Betrieb zur Bearbeitung, Verwahrung oder Beförderung übernommen werden.

Anvertraute und bearbeitete Sachen sind versicherbar

Die Haftpflichtversicherungen bieten für diesen nachvollziehbaren Versicherungsbedarf Zusatzdeckungen für «Bearbeitungs- und Obhutsschäden» an. Mit diesem Zusatz schützen Sie sich optimal gegen die finanziellen Folgen aus Schäden an anvertrauten, gemieteten und geleasten Sachen. Zudem können Sie damit alle mit Ihrem Revisionsauftrag zusammenhängenden Nebentätigkeiten sowie die Lagerung der Kundengeräte in Ihrer Obhut einschliessen. Die Zusatzdeckung versichert auch Schäden an funktionstüchtigen Teilen während der Revision von Kundengeräten – so wie in Ihrem Fall. Am besten prüfen Sie, ob Ihr aktueller Versicherungsschutz diese Zusatzdeckung beinhaltet, oder wenden sich an Ihren Versicherungsberater oder Ihre Versicherungsberaterin.

Die Zusatzdeckung für «Bearbeitungs- und Obhutsschäden» ist zuschlagspflichtig. Gerade für Handelsbetriebe, das Reparaturgewerbe, mechanische Werkstätten, die Hotellerie sowie das Bau- und Bauinstallationsgewerbe ist sie aber sehr zu empfehlen. Weitere Beispiele, in welchen die Zusatzdeckung zum Tragen kommt:

• Ein Schloss- und Schlüsselmacher montiert bei seinem Kunden ein neues Türschloss. Dabei beschädigt er das Türblatt. Die Reparatur des Türblattes ist über die Zusatzdeckung versichert.

• Bei der Installation eines neuen Elektromoduls in einen Schaltschrank beschädigt der Automatiker einen Teil des bereits bestehenden Schalttableaus. Die Reparatur oder der Ersatz dieses Schalttableaus ist versichert.

• Ein Unternehmer mietet eine teure Spezialmaschine und beschädigt diese beim Aufladen auf seinen Lieferwagen. Die Zusatzdeckung übernimmt die anfallenden Reparaturkosten.

Nicht versicherbar ist das unternehmerische Risiko

Unternehmer tragen mit ihrer Tätigkeit auch Risiken, für die sie haftpflichtig sind. Unter dem Begriff des eigenen Unternehmensrisikos wird zum Beispiel verstanden, dass Sie oder Ihre Mitarbeitenden Gegenstände mangelhaft bearbeiten oder im direkten Reparaturprozess beschädigen. Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich um das Versprechen einer erfolgreichen Reparatur, um eine Bearbeitungsqualität also, die Sie mit Ihrem beruflichen Geschick, mit Ihrer Erfahrung, aber auch mit Ihrer Sorgfalt vollbringen. In der Versicherungswelt wird von der Gewährleistung gesprochen, die nicht versichert werden kann.

Unter dem Titel Gewährleistung wäre in Ihrem Fall die eigentliche Revision des Kunden-Geräts nicht versichert – ebenso wenig die Kosten für den Ersatz der abgenutzten oder defekten Teile, die bei der Revision sowieso ausgewechselt worden wären, und/oder allfällige Nachbesserungsarbeiten.

Ihre Fragen an

Mobiliar-Expertin Carmen Casullerasblickt auf rund 30 Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche zurĂĽck und ist auf den KMU-Bereich spezialisiert.

Fragen sind zu richten an:

carmen.casulleras@mobiliar.ch

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