Publiziert am: 08.12.2023

Was soll die Aufregung?

MEHRWERTSTEUER – Wer einkauft, bezahlt Mehrwertsteuer. Dies gilt auch beim Einkauf im Ausland. Auch wenn neu die Freigrenze von 300 auf 150 Franken gesenkt wird. Ein Skandal, der keiner ist.

Ob Brot, Butter, Obst oder Fleisch: Wer einkauft, bezahlt in der Schweiz Mehrwertsteuer (MwSt). Das ist in unserer Lebenswelt seit langer Zeit selbstverständlich. Aber es gibt ein Schlupfloch: Wer im Ausland einkauft, bezahlt nicht immer.

Doch von Anfang an: Die Mehrwertsteuer ist eine Objektsteuer. Sie «klebt» sozusagen am Gut und wird letztlich von den Konsumenten vollumfänglich bezahlt. In der Regel unterstehen alle Güter der Mehrwertsteuer. Gesundheit, Bildung, Kultur sowie Immobilien sind jedoch davon befreit.

Exportgüter sind MwSt-frei

Güter, die sofort ins Ausland gehen, sind auch von der Mehrwertsteuer befreit. Dass auf Exportgütern keine MwSt «klebt», ist international üblich. Entsprechend ist es auch etwa in Deutschland oder Frankreich so, dass ihre Exportgüter von der Mehrwertsteuer befreiet sind. Die Annahme ist nämlich, dass diese Güter der Mehrwertsteuer des Importlandes unterstehen.

«Subventionierter» Einkaufstourismus

Aus der Sicht zum Beispiel Deutschlands ist der Einkaufstourist ein Exporteur. Er kann also Güter kaufen, und danach die auf den Gütern «klebende» Mehrwertsteuer zurückerstattet erhalten. Damit bezahlt er in Deutschland keine Mehrwertsteuer. Die Annahme, dass er in der Schweiz, dem Importland, Mehrwertsteuer bezahlt, trifft aber bei kleinen Beträgen nicht zu.

Bis zu einem Warenwert von 300 Franken bleibt der Import steuerfrei. Das bedeutet: Der Einkaufstourist wird für seine Einkäufe im Ausland indirekt subventioniert. Anders als die Konsumenten in Deutschland und in der Schweiz bezahlt er keine Mehrwertsteuer, solange er unter der 300-Franken-Grenze bleibt. Das ist ein ungewollt entstandener Anreiz.

Freigrenze wird gesenkt

Je nach Jahr und je nach Schätzung macht der Einkaufstourismus um die acht Milliarden Franken jährlich aus. Insbesondere betrifft er die Grenzregionen. Sie leiden am ehesten darunter, dass Konsumenten rasch ennet der Grenze einkaufen und dabei Geld sparen. Ökonomisch hingegen ist der Einkaufstourismus quasi ein logisches Phänomen. Konsumenten wollen von den günstigeren Einkaufspreisen jenseits der Grenze profitieren.

Was aber gerade in diesem Zusammenhang unlogisch ist, ist die «Subvention» , die wegen der Lücke in der MwSt-Gesetzgebung entsteht. Deswegen handelt nun der Bundesrat. Er will die Freigrenze auf den Warenwert von heute 300 auf neu 150 Franken senken.

Heftige Reaktionen

Offenbar wurde das nicht verstanden – auch nicht bei Schweizer Medien. Der bundesrätliche Entscheid führte zu teils heftigen Reaktionen. Die Presse schrieb in diesem Zusammenhang von Zöllen, obschon hier weder neue noch höhere Zölle eingeführt werden und generell an den Zöllen nichts geändert wird. Andere fantasierten von einem Verbot des Einkaufstourismus, obschon nichts dergleichen geplant ist.

«Subvention» bleibt bestehen

Nicht einmal die «Subvention» wurde ganz aufgehoben. Einwohner der Schweiz können immer noch jenseits der Grenze einkaufen. Und sie können immer noch die Mehrwertsteuer abziehen. Sie können immer noch Güter mehrwertsteuerfrei einführen – wenn es sich um Güter für weniger als 150 Franken pro Person handelt. Auf alles, was über dieser «Wertfreigrenze» liegt, muss, wie auch in der Schweiz seit Langem akzeptiert, Mehrwertsteuer bezahlt werden. Denn: Wer einkauft, bezahlt eben Mehrwertsteuer.

Henrique Schneider,

Stv. Direktor sgv

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