Der sgv begrüsst das Ja zu EFAS und bedauert das Nein zu den Mietvorlagen
Beurteilt wird ganz am Schluss
SCHWEIZ–EU – Als Sozialpartner ist der Schweizerische Gewerbeverband in die Weiterentwicklung des Verhältnisses Schweiz–EU eingebunden. Nach Konsultation seiner Mitglieder wird er zum Entwurf des Bundesrates für ein Mandat für Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) Stellung nehmen.
Der Bundesrat hat Mitte Dezember vergangenen Jahres den Entwurf eines Mandates für Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) verabschiedet. Bundesrat und Aussenminister Ignazio Cassis hat es anlässlich der 74. Gewerblichen Winterkonferenz den anwesenden Gewerbevertretern persönlich vorgestellt (vgl. Seite 7).
Das Paket enthält die Leitlinien für die Verhandlungen und basiert auf den Ergebnissen der Sondierungsgespräche mit der EU und der Arbeit mit den Sozial- und Wirtschaftspartnern in der Schweiz. Nach elf Sondierungsrunden und 46 Gesprächen auf technischer Ebene und unterstützt durch regelmässige Kontakte auf politischer Ebene mit der EU wurden für sämtliche Paketbestandteile mögliche Lösungsansätze umrissen. Derzeit werden die aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat und die Kantone konsultiert. Die Wirtschafts- und Sozialpartner, darunter der sgv, werden ebenfalls zur Stellungnahme eingeladen.
Bilateralen Weg langfristig stabilisieren
Das übergeordnete Ziel des Bundesrates ist es, basierend auf einem Paketansatz von Kooperations- und Marktzugangsabkommen den bilateralen Weg langfristig zu stabilisieren und weiterzuentwickeln. Im Vergleich zum umstrittenen institutionellen Abkommen (InstA), welches der Bundesrat 2021 beendet hatte, bietet der Paketansatz mehr Flexibilität und Handlungsspielraum, um die Interessen der Schweiz während der Verhandlungen zu wahren.
Hauptziel ist nach wie vor ein hindernisfreier Zugang zum EU-Binnenmarkt. Die bestehenden Binnenmarktabkommen sollen aktualisiert und neue sektorielle Abkommen in den Bereichen Strom und Lebensmittelsicherheit abgeschlossen werden. Vorgesehen sind Ausnahmen zum Schutz wesentlicher Interessen der Schweiz. Institutionelle Fragen werden direkt in den einzelnen Binnenmarktabkommen geregelt. Regeln über staatliche Beihilfen sollen in das Luft- und das Landverkehrsabkommen sowie in das zukünftige Stromabkommen aufgenommen werden. Neben den zwei neuen Binnenmarktbereichen Strom und Lebensmittelsicherheit soll neu ein Kooperationsabkommen im Gesundheitsbereich abgeschlossen werden.
Teilnahme an Bildungs- und Forschungsprogrammen
In den Bereichen Forschung, Innovation, Bildung, Berufsbildung, Jugend, Sport, Kultur und weiteren Bereichen finanziert die EU Förderprogramme. Unter gewissen Bedingungen können sich auch Nicht-EU-Mitgliedstaaten beteiligen. Infolge mangelnder Regelungen zur Stabilisierung der Beziehungen Schweiz-EU wurde der Schweiz vor drei Jahren die Assoziierung an wichtige Kooperationsprogramme in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation (Horizon-Paket und Erasmus+ 2021–2027) verweigert. Das Verhandlungspaket beinhaltet auch ein Abkommen über die systematische Teilnahme an EU-Programmen im Bereich Bildung und Forschung (z. B. Horizon Europe und Erasmus+). Im Rahmen der Weiterentwicklung des bilateralen Wegs soll die Schweiz wieder an diesen EU-Programmen voll teilhaben können.
Schweizer Lohnniveaus schützen
Bei der Personenfreizügigkeit soll verhindert werden, dass der Schweizer Lohnschutz geschwächt wird. Ergänzend kann die Schweiz die innenpolitischen Massnahmen zum Erhalt des Lohnschutzniveaus (flankierende Massnahmen) anpassen. Weiter soll verhindert werden, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in die Schweiz einwandern, die Schweizer Sozialhilfe übermässig beanspruchen können.
Gleiche Bedingungen durch dynamische Rechtsübernahme
Institutionelle Elemente und Regeln zu staatlichen Beihilfen sollen sicherstellen, dass dort, wo sich die Schweiz am EU-Binnenmarkt beteiligt, für alle Marktteilnehmer die gleichen Spielregeln gelten. Sie umfassen die dynamische Rechtsübernahme, die einheitliche Auslegung der Abkommen, deren Überwachung sowie die Streitbeilegung. Verankert werden sie in jedem relevanten Binnenmarktabkommen.
sgv begrüsst das Vorgehen
Für den Schweizerischen Gewerbeverband sgv ist der vom Bundesrat beschlossene Paketansatz ein möglicher Weg, die vitalen Interessen der Schweiz zu bewahren. Eine Gesamtbeurteilung wird der sgv aber erst vom inhaltlichen Verhandlungsresultat abhängig machen. Das Kernstück des Pakets ist der hindernisfreie Zugang zum EU-Binnenmarkt, was der sgv grundsätzlich begrüsst. Als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft hat er den Marktzugang zur EU stets unterstützt. Positiv beurteilt der sgv auch die im Paket skizzierte systematische Teilnahme an EU-Programmen. Der erneute Zugang der Schweiz zu «Horizon Europe» ist wichtig. Besonderes Augenmerk wird der sgv bei den Verhandlungen auf die Personenfreizügigkeit legen. Ein Ausbau der Flankierenden Massnahmen kommt für den sgv nicht infrage. Zu was für konkreten Lösungen die Verhandlungen führen werden, wird erst am Schluss beurteilt werden können.
Dieter Kläy, Ressortleiter sgv
Seite 7
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