Publiziert am: 02.02.2024

Weg frei für automatisierte Autos

Mobilität – Gemäss einer vom ASTRA vorgeschlagenen Vorlage soll das automatisierte Fahren in der Schweiz ermöglicht werden. Auf Verordnungsebene werden die Leitplanken für eigenständig sowie unter Aufsicht verkehrende Fahrzeuge definiert. Der sgv befürwortet diese zukunftsgerichteten Massnahmen.

Wie sieht die Mobilität der Zukunft aus? Gleiten wir dereinst mit fliegenden Autos über die Städte hinweg oder befördern wir unsere Waren auf unterirdischen Zügen? Das alles ist noch in weiter Ferne. Aber eines rückt bald in greifbare Nähe: selbst fahrende Fahrzeuge.

Vernehmlassung legt Grundsteine

Heute endet eine Vernehmlassung zum automatisierten Fahren. Diese hat ihren Ursprung in einer Gesetzesrevision, welche das Parlament im vergangenen Frühling verabschiedete und welche am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist. Ziel dieser Änderung des Strassenverkehrsgesetzes war es unter anderem, die digitale Transformation des Strassenverkehrs voranzutreiben und diesen somit fit für die Zukunft zu machen.

Zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen schickte das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die «Verordnung über das automatisierte Fahren» in die Vernehmlassung. Deren Ziel ist es, die Nutzung von Automatisierungssystemen zuzulassen, und zwar im regulären Strassenverkehr, und nicht mehr nur im Rahmen von isolierten Versuchsprojekten.

Anwendungsfälle definiert

Konkret soll es neu in verschiedenen Situationen möglich sein, mit automatisierten oder autonomen Fahrzeugen unterwegs zu sein.

«Einen Schritt weiter gehen Fahrzeuge, welche komplett ohne Fahrer verkehren können.»

Die «Light-Version» sind Fahrzeuge, welche gewisse Abschnitte selbstständig zurücklegen können, aber nach wie vor von einer fahrzeugführenden Person beaufsichtigt werden müssen. Dies bedeutet konkret, dass der Fahrer unter gewissen Voraussetzungen den Lenker loslassen darf, und das Fahrzeug selbstständig verkehrt. Der Fahrer muss jedoch jederzeit in der Lage sein, die Kontrolle über das Fahrzeug wieder zu übernehmen, wenn es notwendig ist oder er dazu aufgefordert wird. Daher ist auch die Möglichkeit, während der Fahrt andere Tätigkeiten auszuüben, stark eingeschränkt.

«Die ‹Light-Version› sind Fahrzeuge, welche Abschnitte selbstständig zurücklegen, aber von einer Person Beaufsichtigt werden.»

Einen Schritt weiter gehen Fahrzeuge, welche komplett ohne fahrzeugführende Person verkehren können. Auch solche sollen neu zugelassen werden können, allerdings unter zwei Bedingungen. Erstens müssen sie jederzeit durch einen sogenannten Operator überwacht werden, welcher mit dem Automatisierungssystem interagiert. Und zweitens dürfen solche Fahrzeuge nur auf vordefinierten und vom Kanton beziehungsweise bei Autobahnfahrten dem Bund bewilligten Strecken verkehren.

Vordefinierte Parkierungsflächen

Wer mit einem Fahrzeug unterwegs ist, muss es am Zielort auch abstellen können. Daher definiert die Verordnung auch die Richtlinien für das automatisierte Parkieren. Auch dieses soll ohne Anwesenheit des Fahrers gestattet sein, allerdings nur auf geeigneten und vordefinierten Parkierungsflächen. Auch hier ist der Kanton zuständig für die Genehmigung.

Eine spezielle Ausbildung oder Prüfung soll für das Führen automatisierter Fahrzeuge nicht nötig sein. Stattdessen müssen sich die Lenker mit den Systemen ihres Fahrzeugs vertraut machen. Ausserdem sollen in der regulären Führerausbildung und der dazugehörigen Prüfung Wissen und Fähigkeiten zum automatisierten Fahren vermittelt werden. Anders sieht es bei den Operatoren aus: Sie müssen künftig eigens konzipierte Ausbildungen absolvieren.

Grosses Potenzial

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv befürwortet die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für das automatisierte Fahren. Denn Automatisierungssysteme haben ein grosses Potenzial, um die Verkehrssicherheit zu verbessern, den Verkehrsfluss zu erhöhen und allgemein die Effizienz zu steigern.

Zudem bilden sie die Grundlage für die Weiterentwicklung innovativer Ideen, welche den Strassenverkehr in die Zukunft befördern werden. Wichtig ist dabei, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sie sich den künftigen Entwicklungen anpassen können.

Michèle Lisibach,

Ressortleiterin sgv

Meist Gelesen