Publiziert am: 05.04.2024

Das Stromgesetz: Wenig Strom für hohe Kosten!

Am 9. Juni stimmen wir über das Stromgesetz ab. Es kommt verführerisch unter dem Titel «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» daher. Das Gesetz hält aber in keiner Art das, was der Titel verspricht.

Aufgrund des Fossilausstiegs und des bestehenden Verbots der Kernkraft benötigt die Schweiz bis 2050 enorme Strommengen (fast den gesamten heutigen Strombedarf). Bereits heute gibt es im Inland Versorgungslücken im Winter. Vor dem Hintergrund des fehlenden Gases aus Russland hat sich das Parlament vor den Wahlen 2023 in einen vermeintlichen «Befreiungsschlag» geflüchtet. Gemäss Stromgesetz sollen die erneuerbare Energien bis 2050 elfmal so viel Strom liefern wie heute, achtmal so viel bis 2035. Die Wasserkraftprojekte (Erhöhung der Grimselmauer, Corner, Trift) sind leider, trotz anderweitiger vorgängiger Vereinbarung von Bundesrätin Sommaruga mit den Umweltorganisationen, bereits wieder blockiert. Die im Gesetz vorgeschriebene Strommenge soll aber sowieso zu 90 Prozent von grossen Solar- und Windkraftwerken kommen. Es müssen dafür nun 9000 Windturbinen gebaut oder Solaranlagen auf einer Fläche fünfmal so gross wie der Zürichsee installiert werden! Statt der versprochenen «sicheren Stromversorgung» erhalten wir dann mehr Flatterstrom, dann, wenn der Wind weht oder die Sonne scheint. Alle Projekte zur grosstechnischen Speicherung von Strom liegen zeitlich noch in weiter Ferne.

Um die geforderten Grosswind- und Solarparks möglichst rasch und ohne Hindernisse bauen zu können, erklärt der Bund sie «im nationalen Interesse». Die Kantone haben den Auftrag erhalten, entsprechend viele «geeignete Gebiete» auszuscheiden. So sollen im Kanton Zürich 120 Windräder auf jeder zweiten Hügelkuppe, im Kanton Graubünden 25 grosse Windparks in jeder grösseren Tourismusdestination entstehen. Die Kantone Luzern, St. Gallen und Zürich zusammen planen bereits über 80 Windparks. Naherholungsgebiete, die Alpen, Wälder und Nutzflächen werden vollgepflastert. Jeder Windpark benötigt neben einer Betonverankerung noch Zufahrtsstrassen für den Schwerverkehr. Kein Wunder, wehren sich viele Gemeinden gegen diese gigantischen Eingriffe in die Landschaft. Mit dem neuen Stromgesetz leider ohne Erfolg. Das Nationale Interesse (bisher für SBB, Autobahnen, Militäranlagen oder beim Denkmalschutz) geht vor und zwingt die Kantone, diese Bauten gegen einen anderslautenden Gemeindeentschluss, wenn nötig mit Enteignungen, durchzusetzen. Der Kanton Graubünden scheidet ein Windparkgebiet aus, das vom Volk bereits abgelehnt wurde. Die Regierung des Kantons Zürich weist die Gemeinden öffentlich in die Schranken. Der Kanton Luzern kündet die Übernahme des Plangenehmigungsverfahrens an, nachdem ein Windpark abgelehnt wurde. Gemeinden und Stimmbürger werden entmachtet. Mit dem neuen Stromgesetz müssen auch auf jedem neuen Gebäude mit 300 m2 anrechenbarer Gebäudefläche (auch des Gewerbes) Solarzellen an den Fassaden und Dächern angebracht werden.

Damit die Grossprojekte schnell realisiert werden, erhalten sie bis zu 60 Prozent der Investition vom Bund erstattet oder einen fixen Strompreis für ihre gesamte Stromproduktion. Diese Kosten werden uns auf den Strompreis geschlagen. Im Parlament wurde von über 100 Milliarden Franken gesprochen, was Mehrkosten von über 11 000 Franken pro Person für Strom bedeutet!

Wir müssen aber nicht nur massiv mehr bezahlen, sondern unseren Stromverbrauch auch noch halbieren! Auch das ist im Gesetz vorgeschrieben. Die Elektrizitätsunternehmen installieren bei uns allen und auf unsere Rechnung Messgeräte, die sie «zur Flexibilisierung des Verbrauchs» gleich selber ansteuern. Bei wenig Wind und Sonne wird uns dann sogar noch der Strom abgedreht!

Zusammenfassend muss man sagen: Das Stromgesetz bringt wenig und unsicheren Strom für viel Geld und mit einer massiven Landschaftsverschandelung. Die Bürger und Gemeinden werden in ihren Rechten massiv eingeschränkt. Gerade aus gewerblicher Sicht müssen wir das Stromgesetz am 9. Juni überzeugt ablehnen!

*Die Bündner SVP-Nationalrätin und Unternehmerin Magdalena Martullo-Blocher ist Vizepräsidentin und Delegierte des Verwaltungsrats der EMS-CHEMIE HOLDING AG.

www.martullo-blocher.ch

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