Publiziert am: 19.04.2024

Neue Raumplanungsinstrumente für das Berggebiet

Bereits seit einigen Jahren ist der Arbeitskräftemangel für einen Grossteil der Bündner Unternehmen die grösste Herausforderung. Der Kanton Graubünden wird im Vergleich mit den anderen Kantonen gemäss Prognosen auch in den kommenden Jahren am stärksten vom Arbeitskräftemangel betroffen sein. Dies aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung in Kombination mit der überdurchschnittlichen negativen demografischen Entwicklung. Die starke Überalterung sowie die geringe Zuwanderung sind die Gründe dafür. Der Wohnungsmangel, der auch im Berggebiet akut ist, verschärft die Situation zusätzlich. Dieser ist zum einen hauptsächlich durch die nationale Raumplanungspolitik verursacht. Wohnungen sind in vielen Gemeinden Graubündens etwa so teuer und rar wie in der Stadt Zürich. Ich höre immer wieder von den KMU: Arbeitnehmer würden gerne eine Arbeitsstelle in Graubünden antreten, da sie aber keine bezahlbaren Wohnungen finden können, kommen sie nicht nach Graubünden. Die Umsetzung des Raumplanungsgesetzes in Kombination mit dem geltenden Zweitwohnungsgesetz erstickt aktuell die wirtschaftliche Entwicklung im Berggebiet.

Der Bund hat gemäss Bundesverfassung lediglich die Kompetenz, die Grundsätze der Raumplanung festzulegen. Die Raumplanung obliegt – eigentlich – den Kantonen. Die beiden letzten Revisionen des Raumplanungsgesetzes zeigen aber in eine andere Richtung. Die Zentralisierungstendenzen in der Raumplanung dürften weitergehen. Mehr und mehr Bestimmungen werden auf Bundesebene vorgegeben, obwohl die topografischen Unterschiede zwischen den Kantonen enorm sind. Ich würde sogar behaupten, dass der grösste Unterschied zwischen den Kantonen bei den topografischen Gegebenheiten auszumachen ist. In der Raumplanung sollte entsprechend am wenigsten Zentralisierung vorherrschen.

Diese Unterschiede zwischen den Kantonen zeigen sich eindrücklich beim Anteil der Bauzone in Bezug auf die Kantonsfläche. Das wichtigste Prinzip in der Raumplanung ist bekanntlich die Trennung zwischen Bauzone und Nicht-Bauzone. Fünf Prozent der gesamten Fläche der Schweiz ist Bauzone, und davon sind rund 90 Prozent inzwischen überbaut. In Graubünden ist der Anteil der Bauzonen mit einem Prozent der Kantonsfläche am niedrigsten. In Baselstadt liegt der Anteil der Bauzone an der Gesamtfläche mit 58 Prozent am höchsten. Im Kanton Zürich liegt der Anteil bei 18, und im Kanton Bern bei vier Prozent. Innerhalb der Bauzone können sich die Bevölkerung und die Wirtschaft entwickeln. Ausserhalb der Bauzone ist Stagnation verordnet. In Graubünden ist somit nur auf einem Prozent der Fläche eine Entwicklung möglich. Aufgrund der Vorgaben des Raumplanungsgesetzes müssen in Graubünden sehr viele Gemeinden Bauland auszonen, gewisse Gemeinden gar über 90 Prozent des noch nicht überbauten Baulands. Diese massiven Auszonungen stellen die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Behörden vor eine fast unlösbare Herausforderung.

Gemäss Raumplanungsgesetz müsste der Bund mit Massnahmen der Raumplanung auf eine angemessene Dezentralisation der Besiedlung und der Wirtschaft hinwirken. Aktuell gibt es im Raumplanungsgesetz keine einzige konkrete Massnahme in diesem Bereich, obwohl der Zweck des Gesetzes dies fordert. Wie könnten solche neuen raumplanerischen Instrumente und Verfahren aussehen? Ein spezifischer Berggebietsartikel im Raumplanungsgesetz wäre meines Erachtens ein zweckmässiger Lösungsansatz. Es liegt den Bündnern fern, ihre schöne Landschaft zuzubauen. Es geht nicht darum, die in der Verfassung geschützten Flächen wie Fruchtfolgeflächen, Waldflächen und Naturschutzgebiete zu überbauen, sondern eine nachhaltige Entwicklung auch in den Berggebieten zu ermöglichen. Auch andere Bundesgesetze kennen spezielle Ausnahmebestimmungen für gewisse Regionen, so auch für die Berggebiete. Einige Beispiele sind Berggebietsartikel im Bereich der Landwirtschaftspolitik, der Wirtschaftspolitik oder der Tourismuspolitik. Warum soll dies nicht auch im Raumplanungsgesetz möglich sein?

Die nationale Raumplanungspolitik muss künftig mehr Rücksicht auf die kantonalen und regionalen Gegebenheiten nehmen, um die dezentrale Besiedlung der Schweiz langfristig sicherzustellen. Dafür braucht es einfache und auf die Randregionen abgestimmte Planungsinstrumente in der Raumplanung. Nur dadurch kann eine nachhaltige Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft im Berggebiet sichergestellt werden. Das Berggebiet braucht nicht noch mehr Subventionen, sondern mehr Freiheiten, um sich entwickeln zu können.

*Maurus Blumenthal ist Direktor des Bündner Gewerbeverbands.

www.kgv-gr.ch

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