Publiziert am: 19.04.2024

Wenn Mitarbeiter privat das Firmenauto benützen

VERSICHERUNGSRATGEBER – Wie versichert man sich beim beruflichen und privaten Gebrauch einer Maschine oder eines Fahrzeuges? Eine Vollkaskoversicherung macht vieles einfacher.

K. S. aus P:«Die Lieferwagen meiner Gärtnerei werden von meinen Mitarbeitenden manchmal auch privat genutzt – zum Zügeln oder für andere Transporte. Kürzlich benutzte ein Mitarbeiter den neuen Kastenwagen: Beim Manövrieren vor einem Möbelhaus beschädigte er das Fahrzeug und bei der Laderampe auch noch die Hebebühne. Die Privat-Haftpflichtversicherung des Mitarbeiters übernimmt weder den Schaden an der Hebebühne noch den am Lieferwagen. In der Police des Mitarbeiters ist ‹gelegentliches Benutzen fremder Motorfahrzeuge› eingeschlossen. Der Unfall ereignete sich in der Freizeit, beim privaten Gebrauch des Kastenwagens. Muss ich das akzeptieren und meine eigenen Versicherungen belasten?»

Sehr geehrter Herr S.: Ja, leider ist das so. Sie müssen Ihre eigenen Versicherungen belasten. Wichtig ist, dass man in Ihrem Fall die beiden Schäden getrennt betrachtet: Einerseits die Sache mit der Hebebühne, andererseits den Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug.

Der Halter haftet

Wird durch den Betrieb eines Motorfahrzeuges ein Schaden verursacht, haftet der Halter – gemäss Strassenverkehrsgesetz Art 58. Der Geschädigte hat das Recht, seine Forderung direkt an die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Halters zu richten. Diese muss sich um die Schadenerledigung kümmern. Der Fahrzeughalter hat die Möglichkeit, je nach Verschuldenslage, auf den schuldigen Lenker zurückzugreifen. Dieser kommt in der Regel für den Bonusverlust der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung auf. Oder, er übernimmt die Kosten für den gesamten Dritt-Schaden, wenn dieser Betrag tiefer ist als der Bonusverlust. Auch Privat-Haftpflichtversicherungen entschädigen auf diese Weise, wenn das Risiko «gelegentliches Benutzen fremder Motorfahrzeuge» eingeschlossen ist.

Nun zu Ihrem Fall: Leider leistet die Privat-Haftpflichtversicherung für den Schaden an der Hebebühne nichts: Die Zusatzdeckung schliesst Ansprüche des Arbeitgebers aus. Lösungen für dieses Problem bieten die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherer mit der sogenannten Bonusschutz-Deckung. Diese kann gegen eine kleine Mehrprämie vereinbart werden. Für den Schaden an Ihrem Fahrzeug gilt in der Privat-Haftpflicht ebenfalls der Ausschluss von Ansprüchen des Arbeitgebers. Die Versicherer hätten grosse Abgrenzungsprobleme, würden sie Schadenersatz-Ansprüche der Arbeitgeber decken.

Richtig versichert

Damit Schäden an Ihren eigenen Fahrzeugen gedeckt sind, schliessen Sie am besten eine Vollkaskoversicherung ab – auch hier mit zusätzlichem Bonusschutz. Nutzt Ihr Mitarbeiter das Fahrzeug privat und verursacht einen Schaden, trägt er nur den vereinbarten Selbstbehalt. Weitere Vorteile der Vollkaskoversicherung: Im Falle eines Totalschadens wird Ihr Fahrzeug nach einem festen Wert, dem sogenannten Zeitwertzusatz vergütet. Damit erhalten Sie die nötigen Mittel, Ihr Fahrzeug wieder gleichwertig zu ersetzen. Zum Vergleich: Privat-Haftpflichtversicherungen bezahlen im Schadenfall nur den zivilrechtlich geschuldeten Zeitwert, dieser liegt viel tiefer.

IHRE FRAGEN AN

Mobiliar-Expertin Carmen Casulleras blickt auf rund 30 Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche zurĂĽck und ist auf den KMU-Bereich spezialisiert.

Fragen sind zu richten an: carmen.casulleras@mobiliar.ch

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