Publiziert am: 24.05.2024

Neue Regulierungsflut

LIEFERKETTENGESETZ – Das Euro­pä­ische Parlament hat am 24. April 2024 eine neue Richtlinie über die Sorg­falts­pflicht von Unternehmen in Bezug auf die Nachhaltigkeit («EU-Liefer­ketten­gesetz») verabschiedet. Die Richtlinie wird auch für Schweizer KMU neuen Bürokratieaufwand bringen.

Das EU-Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen zu einer umfassenden Kontrolle bezüglich der Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechten – ähnlich wie bei der gescheiterten Schweizer Konzernverant-wortungsinitiative.

Konkret müssen Sorgfaltspflichten in Managementsysteme integriert und negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt identifiziert und bewertet werden. Tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt müssen beseitigt oder minimiert werden. Die Wirksamkeit der Massnahmen muss überwacht und bewertet werden, und die Unternehmen müssen darüber berichten, wie Schäden behoben werden. Zudem müssen sie Opfer von Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen entschädigen, und Unternehmen können dafür verklagt werden. Schliesslich müssen die von der Regulierung erfassten Unternehmen einen Plan präsentieren, wie sie ihre Aktivitäten in Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen bringen (1,5-Grad-Ziel).

Schweizer KMU indirekt betroffen

Das ist eine ganze Flut neuer Vorschriften. In einer ersten Phase (ab 2027) gelten sie nur für grosse, in der EU ansässige Unternehmen mit mehr als 5000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro, zwei Jahre später dann auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro. Auch gewisse Franchise- und Lizenztätigkeiten mit einem Umsatz von über 22,5 Millionen Euro werden erfasst.

Aus Schweizer Sicht sind zwei Dinge wichtig. Erstens: Das EU-Lieferkettengesetz gilt auch für Unternehmen mit Sitz ausserhalb der EU, wenn sie in der EU einen Umsatz von mindestens 450 Millionen Euro erwirtschaften. Zweitens: Indirekt sind auch KMU betroffen, egal ob sie in der EU oder in der Schweiz angesiedelt sind. Denn die Grossunternehmen werden die Vorgaben auch an ihre Zulieferbetriebe weitergeben. Damit kommen auch Schweizer KMU unter Druck.

Schwächung von KMU wird in Kauf genommen

Der EU-Regulator nimmt eine Schwächung von KMU sogar ausdrücklich in Kauf. So appelliert der Regulator in den Erwägungen zur Richtlinie an die grossen Unternehmen, sie sollen ihre KMU-Lieferanten finanziell unterstützen – beispielsweise mit Darlehen –, wenn die Einhaltung der neuen Vorgaben die Lebensfähigkeit dieser KMU gefährde. Also: Bevor die KMU-Zulieferer wegen der neuen Regulierung Konkurs (!) gehen, sollen ihre grossen Abnehmer sie retten. Diese naiv formulierte Textstelle im EU-Lieferkettengesetz ist ein erschreckendes Zeugnis wirtschaftlicher Inkompetenz. In der Praxis wird das neue Gesetz die Kleinen schwächen und deren Abhängigkeit von den Grossen vergrössern. So erstaunt es nicht, dass Grosskonzerne wie Unilever, Ikea oder Danone zusammen mit NGO aktives Lobbying für das EU-Lieferkettengesetz betrieben hatten.

Zwar dämmert auch in immer mehr EU-Ländern angesichts der trüben Wirtschaftsaussichten die Erkenntnis, dass zu viel Bürokratie die Unternehmen zu ersticken droht. Deshalb stand das EU-Lieferkettengesetz politisch auf der Kippe. Am Schluss obsiegte aber die mächtige Lobby-Allianz von NGO und Konzernen. Letzteren ging es vor allem darum, die Haftungsregelung abzumildern. Die Sorgfalts- und Berichterstattungsbürokratie können Konzerne mit ihren grossen Stabsabteilungen aber leichter erfüllen als KMU. Dadurch haben Konzerne gegenüber den KMU einen Wettbewerbsvorteil.

Pragmatische Lösungen gefragt

Die Benachteiligung unserer KMU, die fest in die Gesellschaft eingebunden sind und Nachhaltigkeit tagtäglich leben, ist zynisch. Die Schweiz sollte sich davor hüten, das EU-Lieferkettengesetz als Vorbild zu nehmen, wie dies von gewissen Kreisen bereits gefordert wird.

Gleich verhält es sich mit einer anderen Nachhaltigkeitsregulierung, der EU-Entwaldungsverordnung. Diese sieht vor, dass künftig Produkte wie Kaffee, Holz, Bücher etc. in der EU nur noch dann in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn lückenlos nachgewiesen wird, dass die Rohstoffe, aus denen sie hergestellt wurden, aus entwaldungsfreien Gebieten stammen. Das führt zu einem gewaltigen Bürokratieaufwand. Schweizer Unternehmen, die in die EU exportieren, stehen zudem vor schier unlösbaren Umsetzungsfragen. Der Bundesrat ist deshalb gefordert, pragmatische Lösungen zu finden, welche für Schweizer Unternehmen den Marktzugang in der EU weiterhin gewährleisten, unsere KMU aber vor unnötigen bürokratischen Vorgaben verschont.

Urs Furrer, Direktor sgvMikael Huber, Ressortleiter sgv

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