Publiziert am: 07.06.2024

Planungssicherheit ist wichtig

STATUS S – Derzeit verlassen mehr Arbeitskräfte den Arbeitsmarkt, als neue dazukommen. Die Unternehmen verzeichnen einen wachsenden Fach­kräftemangel. Gleichzeitig liegt ein Potenzial von Arbeitskräften aus der Ukraine (Status S) brach. Der sgv unterstützt das Ziel des Bundesrates, mehr Personen mit Schutzstatus in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Die Erwerbstätigenquote von Personen mit Status S ist von Juni 2022 bis heute stetig gestiegen. Ende April 2024 hielten sich fast 40 000 Personen mit Schutzstatus im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 64 Jahren in der Schweiz auf. Die Erwerbstätigenquote lag aber lediglich bei 24 Prozent. Ohne Massnahmen dürfte Ende 2024 eine Quote von rund 32 Prozent erreicht sein. Jedoch hat der Bundesrat entschieden, bis Ende Jahr eine Zielgrösse von 40 Prozent bei dieser Quote anzustreben.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt diese Zielvorgabe und will seinen Teil dazu beitragen, damit die Zahl der Erwerbstätigen mit Schutzstatus S erhöht werden kann. Um dieses Ziel zu erreichen, sind verschiedene Massnahmen geplant.

Verbesserte Arbeitsvermittlung

Durch Integrationsmassnahmen, Bildung und Erwerbsarbeit sollen Schutzsuchende aus der Ukraine noch besser am sozialen und beruflichen Leben der Schweiz teilnehmen und ihre Fähigkeiten ausbauen. Dies ist auch eine Investition im Hinblick auf die künftige Rückkehr. Eine zentrale Massnahme dabei ist eine bessere Vermittlung in den Arbeitsmarkt.

Neben einer nationalen Impulstagung im Juni mit dem Ziel eines Erfahrungsaustauschs zwischen kantonalen Integrationsfachstellen, der Sozialhilfe, der öffentlichen Arbeitsvermittlung und den Sozialpartnern sollen die Kantone Massnahmen zu einer besseren Arbeitsintegration treffen. Dabei geht es vor allem um die Optimierung des Vollzugs der Meldepflicht von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung sowie deren Erweiterung auf die Zielgruppe der Personen mit Schutzstatus. Es geht aber auch um eine Verbesserung der Information an Personen mit Schutzstatus S bezüglich Unterstützungsmöglichkeiten durch die regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV und die Möglichkeit zur Verpflichtung zur Teilnahme an Massnahmen der beruflichen Integration.

Im Bildungsbereich gibt es Projekte zur Anerkennung von Berufsqualifikationen, welche die berufliche Integration von Personen mit Schutzstatus S unterstützen. Da vor allem die Langzeitpflege vom Fachkräftemangel besonders betroffen ist, ist das «Innovationsprojekt Langzeitpflege» des Schweizerischen Roten Kreuzes so ausgestaltet, dass die Teilnehmenden Berufserfahrung sammeln, damit sie entweder eine Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen oder ein Diplom als Pflegehilfskraft erlangen können.

Was den Unternehmen hilft

Entscheidende Partner in einer verbesserten Arbeitsvermittlung sind die Unternehmen. Gewisse Branchen wie die Gesundheit, die Hotellerie und die Gastronomie haben ein besonderes Bedürfnis, rasch an neue, qualifizierte Arbeitskräfte zu kommen. Voraussetzungen sind fundierte Sprachkenntnisse in der jeweiligen Landessprache (z. B. wichtig aus Arbeitssicherheitsgründen), entsprechende Fachkenntnisse/Interessen, auf welchen eine Aus- und Weiterbildung aufgebaut werden kann, die Vertrautheit mit den hiesigen Arbeitsnormen, was kaum ein Problem sein dürfte, und Klarheit, was die behördlichen Voraussetzungen für die Beschäftigung einer Person mit Status S sind.

Hilfreich dabei ist eine Entschlackung der entsprechenden Vorschriften, dass es künftig nur noch eine einfache Meldepflicht statt eine Bewilligungspflicht gibt. Ein entsprechender Vorstoss der staatspolitischen Kommission des Nationalrates ist in Beratung. Der sgv unterstützt die Motion. Die Bewilligung, die beim zuständigen Kanton eingeholt werden muss, wird durch eine einfache Meldung ersetzt.

Alle profitieren von der Abschaffung dieser Bewilligungspflicht.

KMU und kleinere Unternehmen haben keine Personalabteilungen oder Angestellte, die eine Bewilligung einholen könnten. Das Einholen der Bewilligung könnte vergessen gehen mit negativen Konsequenzen für die Betroffenen. Alle profitieren von der Abschaffung dieser Bewilligungspflicht. Die Meldung selbst bleibt Pflicht, damit die zuständigen Ämter der Kantone orientiert sind, wer wo arbeitet. Zweitens benötigen die Unternehmen eine gewisse Planungssicherheit. Sollte der Status S dereinst ausser Kraft gesetzt werden und die Betroffenen zurück in die Ukraine kehren müssen, brauchen die Firmen eine Reaktionszeit von idealerweise einem Jahr.

Dieter Kläy, Stv. Direktor sgv

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