Publiziert am: 05.07.2024

Keine Aufgabe der Betriebe

KITA-FINANZIERUNG – Die familienexterne Kinderbetreuung soll stärker unterstützt werden. Da der Bund kein Geld hat, will man die Last nun einseitig auf die Arbeitgeber abschieben.

Familienpolitik ist Sache der Kantone und Gemeinden. So will es unsere Bundesverfassung. Der Bund hat nur dann einzuspringen, wenn einzelne Aufgaben die Kraft der Kantone übersteigen. Den meisten Kantonen geht es zurzeit finanziell gut bis sehr gut. Damit sollte eigentlich allen klar sein, dass sich der Bund aus der Familienpolitik herauszuhalten hat. Schliesslich hat sich auch der Souverän im März 2013 in einer Volksabstimmung gegen ein zusätzliches Engagement des Bundes in der Familienpolitik ausgesprochen.

Unnötiger Aktivismus

Leider gibt es viele Bundespolitiker, die nicht bereit sind, diese Aufgabenteilung anzuerkennen. Immer wieder gibt es Vorstösse, die verlangen, dass der Bund die familienexterne Kinderbetreuung stärker unterstützen soll. So wurde letztes Jahr beschlossen, dass der Bund sein diesbezügliches Engagement von gut 200 Millionen Franken auf neu über 700 Millionen Franken pro Jahr ausbauen soll.

Dumm nur, dass der Bund kein Geld mehr hat. In den Corona-Zeiten hat es das Parlament verlernt, haushälterisch mit den verfügbaren Mitteln umzugehen. Mehr noch. In den Köpfen vieler Parlamentarierinnen und Parlamentarier scheinen sich zwei Dinge tief eingebrannt zu haben: Probleme lassen sich am einfachsten lösen, indem man möglichst viel Geld ausschüttet; und es scheint unendlich viel Geld zur Verfügung zu stehen. Was natürlich nicht der Fall ist.

«Der Gesetzesvorschlag gleicht einem Regulierungsmonster. Der Zusatzaufwand für Betriebe wäre erheblich.»

Immer mehr Ausbauvorhaben lassen sich daher heute aufgrund der klammen Bundeskasse nicht mehr verwirklichen.

Die Arbeitgeber sollens richten

Vor diesem Hintergrund kam eine ständerätliche Kommission auf eine doch sehr spezielle Idee: Wenn der Bund die Ausbauwünsche der Familienpolitiker nicht finanzieren kann, dann sollten das doch gefälligst die Arbeitgeber tun. Vorgeschlagen wird nun, dass ins System der Familienzulagen neu Betreuungszulagen eingebaut werden, auf die alle Familien Anspruch hätten, die ihre Kinder in einer anerkannten familienexternen Institution betreuen lassen. Je nach Anzahl Betreuungstage gäbe es monatliche Zuschläge zwischen hundert und fünfhundert Franken. Die Kosten von rund 650 Millionen Franken pro Jahr hätten ausschliesslich die Arbeitgeber zu tragen.

Mehr Steuereinnahmen? VoilĂ !

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt die Vorlage entschieden ab. Die Förderung und finanzielle Unterstützung der familienexternen Kinderbetreuung ist keine Aufgabe der Arbeitgeber, und sie darf es auch nicht werden. In der Politik wird ja immer wieder behauptet, dass die Familien dank familienexterner Kinderbetreuung ihre Arbeitspensen erhöhen können. Trifft das zu, kommt der Staat zu zusätzlichen Steuereinnahmen in erklecklichem Umfang.

Will heissen: Wenn man die Kita-Betreuung fördern will, dann soll man das mit jenen Mitteln tun, die die öffentliche Hand dank der Förderung zusätzlich einnimmt.

Extrem schlecht ist auch, dass der ausgearbeitete Gesetzesvorschlag einem Regulierungsmonster gleichkommt. Der Zusatzaufwand für Betriebe und Familienausgleichskassen wäre erheblich. Und das für eine Aufgabe, die nicht Sache der Betriebe ist.

Stufengerechte Lösung gefragt

Je nach gewähltem Familienmodell kann die familienexterne Betreuung der Kinder ein sinnvoller, zweckmässiger Ansatz sein. Gegen deren Förderung gibt es daher aus Sicht der Wirtschaft nichts einzuwenden. Sie muss aber stufengerecht – sprich: durch die Kantone – erfolgen. Und sie ist eine öffentliche Aufgabe. Und damit auch über öffentliche Mittel zu finanzieren.

Kurt Gfeller, Vizedirektor sgv

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