sgv begrüsst die Stossrichtung des Berichts zur Aufgaben- und Subventionsprüfung
Die Zuwanderung angehen, die Bilateralen erhalten
Die Schweiz ist ein äusserst attraktives Land im Herzen Europas. Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied, will es auch nicht werden. Die Schweiz und die EU haben ihre Beziehungen mit bilateralen Abkommen geregelt, die weiterhin bestehen sollen.
Das sind drei Fakten, die in direkter Relation zueinander stehen. Die hohe Attraktivität führt zu einer im europäischen Vergleich hohen Ausländerquote und zu einer überdurchschnittlichen Zuwanderung aus dem EU-Raum, für den das Regelwerk der Personenfreizügigkeit gilt.
Nach dem richtigen Entscheid des Bundesrats, die Verhandlungen mit der EU über ein Rahmenabkommen abzubrechen, war es immer klar, dass die Schweiz und die EU einen neuen Versuch starten sollten, um darüber zu verhandeln, in welchen Bereichen es im beidseitigen Interesse liegt, neue Abkommen oder die Weiterentwicklung bestehender Abkommen miteinander zu diskutieren und zu entscheiden.
Dabei ergeben sich meines Erachtens vor allem zwei Herausforderungen: erstens die Vereinbarkeit der neuen Abkommen mit den Regeln der Direkten Demokratie in der Schweiz, die dem Volk das letzte – und abschliessend entscheidende – Wort gewährt. Zweitens die Berücksichtigung der Interessen der Schweiz, vornehmlich in den Bereichen Lohnschutz und Zuwanderung.
In den Verhandlungen geht es beim sogenannten «institutionellen Bereich» um die Frage, wer entscheidet, wenn zwischen der Schweiz und der EU unterschiedliche Positionen bestehen. Das EU-Konzept sieht vor, dass dies ein Schiedsgericht tun soll, paritätisch zusammengesetzt. Dieses Schiedsgericht muss aber bei Streitigkeiten, die das europäische Recht betreffen, den Europäischen Gerichtshof beiziehen, dessen Urteil «bindend» für das Schiedsgericht ist. Damit entscheidet faktisch der EuGH, nicht das Schiedsgericht. Das ist nicht kompatibel mit der Direkten Demokratie. Denn in dieser hat das Volk das entscheidende Wort. Vereinfacht gesagt: was der EuGH für die EU, ist das Volk für die Schweiz. Hier muss und kann man Lösungen finden, die sowohl der EU als auch der Schweiz entsprechen.
Bezüglich Lohnschutz hat die EU eine Konzession gemacht: Die Schweiz muss keine Weiterentwicklungen des Regelwerks übernehmen, die eine Verschlechterung des Lohnschutzes bringen. Faktisch ist das ein opting out, etwas, was die EU bisher keinem Drittstaat zugestehen wollte. Bei der Zuwanderung muss es der Schweiz gelingen, eigenständige Massnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung in den Regionen und den Branchen zu ergreifen, in denen die Zuwanderung überdurchschnittlich im Vergleich zur Zuwanderung in die EU-Staaten ist. Der ehemalige Staatssekretär Michael Ambühl hat dazu eine sehr pragmatische und zielgerichtete Schutzklausel entwickelt.
Die SVP-Initiative zur Begrenzung der Zuwanderung verlangt, dass die Bilateralen gekündigt werden müssen, wenn die Bevölkerung in der Schweiz die 10-Mio.-Grenze überschreiten sollte. Es ist sinnvoll, um die Bilateralen zu erhalten, aber die Zuwanderung begrenzen zu können, dieser Initiative einen direkten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, im Sinne der erwähnten Schutzklausel.
Würde das Volk diesen Gegenvorschlag annehmen, wäre die Schutzklausel eine Bestimmung in der Verfassung. Diese sind von der EU bis jetzt immer respektiert worden, und sie zeigt auch jetzt die Bereitschaft, die Verfassung der Schweiz höher zu gewichten als die Vertragsbestimmungen.
Die Herausforderungen der Zuwanderung müssen in der Schweiz selbst angegangen werden, mit einer Verfassungsbestimmung, die aber nicht die Bilateralen aufs Spiel setzt. Wer die Bilateralen erhalten will, muss eine Lösung für die Zuwanderung finden. Die parlamentarische Behandlung der SVP-Initiative ist dafür der richtige Anlass.
*Gerhard Pfister, NR ZG, Präsident Die Mitte Schweiz
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