Publiziert am: 09.08.2024

Etappenziel erreicht

KOMMISSIONSGEBÜHREN – Die ein­vernehmliche Regelung, welche die WEKO mit Mastercard bezüglich der Interchange Fees auf deren Debit­karten erreichen konnte, zeigt Früchte: KMU-Händler dürfen sich über erste Gebührensenkungen um zwei Rappen freuen. Der Schweizerische Gewer­be­verband bleibt am Ball.

Kommissionsgebühren sind für KMU-Händler seit jeher ein Sorgenkind. Denn jedes Mal, wenn ein Kunde beispielsweise mit der Karte zahlt, muss der Händler dafür «abdrücken». Im Mai kommunizierte die Wettbewerbskommission (WEKO), tiefere Interchange Fees für Mastercard Debitkarten erwirkt zu haben, nämlich neu 0,12 Prozent des Kaufbetrags (vgl. sgz vom 7. Juni). Dieser Satz gilt nun seit dem 6. August 2024. Für alle Unternehmen, welche Zahlungen mit ebendiesen Karten akzeptieren, ist dies ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Worum geht es genau?

Die sogenannte «einvernehmliche Regelung» (EVR), welche die WEKO mit Mastercard getroffen hat, betrifft die Interchange Fee. Dies ist eine Gebühr, die bei einer Kartenzahlung der Bank zusteht, welche die Karte herausgegeben hat. Das Geld dafür stammt aus dem Gesamtbetrag, welchen der Händler an seinen Händlerbetreuer – die Firma, welche für die Prozessabwicklung verantwortlich ist, auch Acquirer genannt – bezahlt. Dieser Gesamtbetrag nennt sich meist «Händlergebühr» und besteht nebst der Interchange Fee auch noch aus der Acquirer Fee – welche dem Acquirer für die Zahlungsabwicklung zusteht – sowie der Scheme Fee – sie steht dem Karteninstitut (z. B. Mastercard) zu für Lizenzen etc. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Senkung der Interchange Fee, welche die WEKO erwirkt hat, in erster Linie eine Kostensenkung für die Acquirer bedeutet – denn diese müssen neu einen niedrigeren Betrag an die kartenherausgebende Bank ausschütten.

Was bedeutet’s für KMU-Händler?

Glücklicherweise ist die EVR aber auch eine gute Neuigkeit für die Händler und nicht nur für die Acquirer. Denn Worldline, der wichtigste Acquirer in der Schweiz, gibt diese Kosteneinsparungen an die Händler weiter, wie das Unternehmen auf Nachfrage bestätigt. Und zwar in Form von Gebührensenkungen um zwei Rappen (vgl. Seite 18). Daher sind alle KMU-Händler aufgerufen, sicherzustellen, dass ihnen die Gebührensenkungen angerechnet werden, und diese falls nötig bei ihrem Acquirer einzufordern.

Aber Achtung! Die EVR und damit die GebĂĽhrensenkungen betref-fen nur Debitkarten (keine Kreditkarten), und auch nur solche von Mastercard (d. h. Debit Mastercard Produkte). Eine analoge Einigung mit Visa fĂĽr deren Debitkartenprodukte konnte die WEKO bisher noch nicht abschliessen. Die Verhandlungen hierzu laufen noch.

Ausserdem betrifft die EVR nur das Präsenzgeschäft. Das bedeutet, dass Zahlungen, welche mit einem sogenannten «mobilen Endgerät» getätigt werden, nicht unter die Regelung fallen. Wird also beispielsweise mit SamsungPay oder ApplePay über das Smartphone oder die Smartwatch bezahlt, fallen höhere Interchange Fees an.

Und letztlich unterstehen auch grenzüberschreitende Zahlungen – also solche mit ausländischen Karten – nicht der EVR, denn diese betrifft lediglich das inländische Geschäft.

Es bleibt noch einiges zu tun

Wie bereits erwähnt ist die Interchange Fee nur ein Teil der Gebühr, welche der Händler bezahlen muss. Hochrechnungen ergeben, dass zudem meist die Acquirer Fee einen grösseren Brocken ausmacht als die Interchange Fee. Mit der EVR hat die WEKO somit nur an einer der möglichen Stellschrauben gedreht, um die KMU-Händler von überhöhten Kommissionsgebühren zu entlasten.

Gewerbeverband kämpft weiter

Daher wird der Schweizerische Gewerbeverband sgv auch in Zukunft alles geben, um die Belastung der KMU durch überhöhte Kommissionsgebühren zu reduzieren. Dazu fordert er erstens mehr Wettbewerb auf dem Acquiring-Markt, um die Gebühren über eine faire und natürliche Preisbildung zu senken. Diesbezüglich ist erneut die WEKO gefragt, um die Marktverhältnisse unter den Acquirern unter die Lupe zu nehmen. Zweitens braucht es zwingend eine Vereinfachung der Gebührenstrukturen. Die heutigen Preismodelle, wonach es Unmengen unterschiedlicher Gebührensätze für verschiedene Merkmale einer einzigen Transaktion gibt, sind wenig praktikabel und führen bei den Händlern zu mehr Verwirrung als Klarheit.

Michèle Lisibach, Ressortleiterin sgv

Seiten 2&18

Meist Gelesen