Wagen Sie die Energiewende
Den Kantonalbanken kommt bei der Energiewende eine tragende Rolle zu. Die WKB verrät Ihnen warum. Geht es hier nur um das Image? Oder können die Banken die Energiewende wirklich beeinflussen? Diese Fragen zu stellen, ...
Berufsmatura – Der Grundsatz der Gleichwertigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung ist seit 2006 in der Bundesverfassung verankert. Ein Ausdruck dieser Gleichwertigkeit ist die Berufsmatura, welche derzeit revidiert wird. Der sgv unterstützt die Reform – bis auf einen Punkt.
Bereits 1994 forderte der Schweizerische Gewerbeverband sgv die Gleichwertigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung. Seit 2006 ist dieser Grundsatz in der Bundesverfassung verankert. Bund und Kantone sorgen gemeinsam für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz und setzen sich dafür ein, dass allgemeinbildende und berufsbezogene Bildungswege eine gleichwertige gesellschaftliche Anerkennung finden. Ein Ausdruck der Gleichwertigkeit ist die Berufsmatura (BM), die nun revidiert wird.
«Inhaber eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses verfügen über eine doppelte Qualifikation.»
Inhaberinnen und Inhaber eines solchen eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses verfügen über eine doppelte Qualifikation. Einerseits haben sie eine Berufslehre abgeschlossen und sich über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis qualifiziert. Andererseits steht ihnen der Zugang zur Fachhochschule offen. Wählbar sind folgende fünf Richtungen: 1. Technik, Architektur und Life Sciences, 2. Natur, Landschaft und Lebensmittel, 3. Wirtschaft und Dienstleistungen (Typ Wirtschaft oder Typ Dienstleistungen), 4. Gestaltung und Kunst sowie 5. Gesundheit und Soziales. Mit einer Ergänzungsprüfung ermöglicht ein BM-Abschluss zudem den Zugang zu allen schweizerischen universitären Hochschulen.
Die geltende Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität datiert vom 24. Juni 2009. Der Rahmenlehrplan stammt von 2012. Beide Dokumente sind in die Jah-re gekommen und werden nun einer Revision unterzogen. Der sgv unterstützt diese Reform, wie auch mit Blick auf die Studierfähigkeit eine Überprüfung und Justierung des Grundlagenbereichs und der überfachlichen Kompetenzen. Dass Englisch als dritte Sprache obligatorisches BM-Fach wird, ist der Entwicklung der modernen Berufswelt geschuldet.
Für den sgv ist die BM ein möglicher Weg, der weiterentwickelt werden muss. Ein anderer ist die Förderung der Höheren Fachschulen und der Berufsprüfungen, der Höheren Berufsbildung insgesamt. Die Berufsverbände und Unternehmen haben nicht nur ein Interesse, möglichst viele Fachkräfte branchenspezifisch auszubilden, sondern es muss ebenso ein Ziel sein, diese Leute in den Branchen zu halten und in ihren Managementfähigkeiten weiterzuentwickeln.
In den nächsten fünf Jahren werden rund 90 000 KMU von der Nachfolgeregelung betroffen sein. Dies bedingt nicht nur Fachkräfte, sondern auch Führungskräfte, die sich weiterqualifizieren, um entsprechende Leitungspositionen in den Unternehmen übernehmen zu können.
Die Innovationsfähigkeit der Berufsmaturitätsschulen muss gefördert werden. Der sgv lehnt den Vorschlag ab, dass künftig mindestens zwei Kantone ein Gesuch für ein Pilotprojekt einreichen müssen. Grosse Kantone wie zum Beispiel Zürich haben an zwei bis drei verschiedenen Standorten eigenständige Berufsmaturitätsschulen, deren Pilotprojekte grundsätzlich bewilligungsfähig sein sollen, ohne Unterstützung eines zweiten Kantons.
Insgesamt unterstützt der sgv die gelungene Reform der Berufsmaturität 2030. In der am 24. Juli zu Ende gegangenen Vernehmlassung hat er entsprechend Stellung genommen.
Dieter Kläy, Ressortleiter Berufsbildung sgv
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