Lohngleichheit: Keine systematische Lohndiskriminierung
Ein Wolf im Schafspelz
REGULIERUNG – In der Stadt Bern diskutiert man jüngst mal wieder darüber, ob eine Mietzinskontrolle eingeführt werden soll. Andernorts kennt man bereits verschiedene Modelle. Doch die Folgen sind stets dieselben: Investitionen bleiben aus, die Bausubstanz verkommt. Dies zeigt einmal mehr, wie kontraproduktiv Regulierungen sein können.
Der Wahlkampf für den Berner Gemeinderat (Exekutive) hat ein altbekanntes Thema an die Oberfläche gespült: bezahlbarer Wohnraum und hohe Mietzinse. Die Forderung nach einer Mietzinskontrolle nach Sanierungen steht einmal mehr im Raum. Der Gemeinderat selbst hat entsprechende Vorstösse schon mehrfach zurückgewiesen.
Kontraproduktive Regulierung
Blick nach Basel: Hier wurde 2022 das seit 2013 bestehende Wohnraumfördergesetz revidiert. Dessen Ziel ist es, vielfältigen, genügenden und preisgünstigen Wohnraum zu erhalten und zu schaffen. Unter anderem wird bei Umbau, Renovation oder Sanierung der Mietzins beschränkt und kontrolliert. Der Kanton Genf kennt bereits seit 1996 ein «Gesetz über den Abriss, Umbau und Sanierung von Wohnhäusern». Es beinhaltet ähnliche Regelungen wie das Pendant in Basel und reguliert die Mietzinsaufschläge für Wohnungen.
Die Folgen: Renovationsarbeiten werden oft gestoppt oder erst gar nicht mehr geplant, da sie wirtschaftlich gesehen nicht mehr realisierbar sind bzw. sich die Investitionskosten aufgrund der gesetzlichen Einschränkungen künftig nicht amortisieren lassen. Denn darf nach der Sanierung – und der damit einhergehenden Aufwertung der Wohnungen – der Mietzins nicht angehoben werden, bleibt der Eigentümer auf den Mehrkosten sitzen. Es fehlt schlicht und ergreifend der Anreiz, zu investieren. Das führt auf lange Sicht zu veraltetem Wohnraum, der nicht mehr vermietet werden kann. In Genf ist diese Entwicklung nur zu gut ersichtlich.
Darunter leiden sowohl die Mieter wie auch die Vermieter. Denn der Zustand des bestehenden Wohnraums wird immer schlechter, und neue Wohnungen entstehen kaum noch. Gerade Letzteres giesst Öl ins Feuer: Die Wohnungsknappheit wird verschärft. Dadurch können die Mietzinse nur steigen, jedoch keinesfalls sinken. Und für die Vermieter führen leer stehende oder unter Kostendeckung vermietete Wohnungen zu Umsatzeinbussen. Auch für die Umwelt haben diese Bestrebungen negative Folgen: Weniger Investitionen in bestehende Gebäude bedeuten auch weniger energetische Sanierungen – und dadurch eine schlechte Energiebilanz des Gebäudebestands. Dies läuft den Bestrebungen zur Emissionsreduktion diametral entgegen.
Profitieren tut am Ende nur einer: der Verwaltungsapparat. Denn mehr Bewilligungsverfahren und strengere Kontrollen erhöhen die bürokratische Arbeit.
sgv fordert den Abbau von Hürden
Hohe Mietzinse sind eine Begleiterscheinung der Wohnungsknappheit. Denn ein eingeschränktes Angebot erhöht den Preis. Um die Entwicklung umzukehren, braucht es daher mehr Wohnraum, welcher den Bedürfnissen der Mieter entspricht, der also modern und energetisch saniert ist. Dafür ist es unerlässlich, dem Bau neuer und der Renovation bestehender Wohnungen keine unnötigen Steine in den Weg zu legen. Daher fordert der Schweizerische Gewerbeverband sgv die Reduktion unnötiger Regulierungen, insbesondere von Bauvorschriften, sowie eine Vereinfachung des Baurechts. Ausserdem müssen die Schutzmassnahmen und Einsprachemöglichkeiten wenn möglich gelockert und keinesfalls ausgebaut werden. Überbordende Regulierungen wie beispielsweise eine Mietzinskontrolle führen hingegen, wie die Erfahrungen aus Genf und Basel zeigen, nicht ans Ziel.
Michèle Lisibach,
Ressortleiterin sgv
Medienmitteilungen
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