Publiziert am: 04.10.2024

Gesetz wird endlich gelockert

ZWEITWOHNUNGEN – Seit einigen Tagen ist das revidierte Zweitwohnungsgesetz in Kraft. Es geht dabei um weniger starre Vorschriften für die Sanierung bestehender Gebäude. Damit werden dringend nötige Investitionen ermöglicht. Der sgv begrüsst diese Flexibilisierung; sie ist aus ökologischer, raumplanerischer sowie ökonomischer Sicht sinnvoll.

Am 11. März 2012 wurde die Zweitwohnungsinitiative angenommen. Deren Ziel war es, den Anteil an Zweitwohnungen in der Schweiz zu beschränken und so die Zersiedelung zu bremsen. Das entsprechende Zweitwohnungsgesetz trat 2016 in Kraft. Es legt fest, dass in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent keine neuen Zweitwohnungen bewilligt werden dürfen. «Altrechtliche Liegenschaften» – solche, die zum Zeitpunkt der Abstimmung bereits bestanden oder rechtskräftig bewilligt waren – sollten nicht tangiert werden.

Starre Praxis verhindert Entwicklung

Später zeigte sich jedoch, dass auch altrechtliche Liegenschaften vom Zweitwohnungsgesetz stark eingeschränkt wurden. In den letzten knapp zehn Jahren wurden daher notwendige Investitionen oft nicht getätigt. Denn: Das Gesetz unterschied bisher zwischen Erweiterungen von Liegenschaften und deren Abbruch und Neubau. Für letzteren Fall galten wesentlich strengere Bestimmungen als für den ersten. Dies führte zu bizarren Zuständen: Oft wäre es einfacher gewesen, eine bestehende Liegenschaft zuerst zu vergrössern, sie danach abzureissen und einen Neubau mit der zuvor erweiterten Fläche zu erstellen, nur um eine zeitgemässe Sanierung zu ermöglichen. Da dies nicht nur komplett sinnlos, sondern auch verschwenderisch und teuer ist, wurde bisher meist darauf verzichtet, überhaupt in bestehende Liegenschaften zu investieren. Die Veralterung der Gebäude, gar der Zerfall der Bausubstanz, schritten in Zweitwohnungsgemeinden deshalb ungehindert voran.

Parlament beschliesst Flexibilisierung

Im März dieses Jahres beschloss das Parlament dann endlich, diesem Unsinn ein Ende zu machen. Es verabschiedete eine Vorlage zur Umsetzung eines Vorstosses des Bündner Mitte-Nationalrats Martin Candinas. Ziel war die zweitwohnungsrechtliche Gleichstellung von Abbruch und Wiederaufbau von Liegenschaften mit deren Erweiterung.

Seit dem 1. Oktober 2024 ist nun das geänderte Zweitwohnungsgesetz in Kraft. Dieses besagt, dass beim Umbau altrechtlicher Wohnungen neu zusätzliche Wohnungen und Gebäude geschaffen werden dürfen. Dasselbe gilt beim Abbruch und Wiederaufbau solcher Gebäude. Die Wohnfläche darf dabei um maximal 30 Prozent erweitert und der Standort des Gebäudes auf dem Grundstück verschoben werden.

sgv begrĂĽsst Flexibilisierung des Zweitwohnungsgesetzes

Diese Anpassungen führen dazu, dass sich Investitionen in bestehende Gebäude künftig wieder stärker lohnen. Davon profitieren nicht nur die Eigentümer, welche ihre Gebäude wieder uneingeschränkt nutzen und umbauen können. Energetische Sanierungen führen auch zu einer gesteigerten Energieeffizienz, und dienen damit der Erreichung der Klimaziele, da die CO2-Emissionen reduziert werden können. Ausserdem entsteht zusätzliche Wohnfläche, ohne dass mehr Boden beansprucht wird. Damit kann aus raumplanerischer Sicht verdichteter gebaut und der Boden gleichzeitig geschont werden.

Da altrechtliche Liegenschaften in ihrer Nutzung frei sind, können sie sowohl als Erst-, wie auch als Zweitwohnungen genutzt werden. Die Erleichterung von Sanierungen und Erweiterungen kann somit zusätzlichen zeitgemässen Wohnraum schaffen und damit der Wohnungsknappheit entgegenwirken. Und nicht zuletzt bedeutet eine grössere Wohnfläche bei den Zweitwohnungen für die Gemeinden auch mehr Übernachtungen und damit eine gesteigerte Wertschöpfung.

Michèle Lisibach, Ressortleiterin sgv

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