M. S. aus A.: Wir führen in zweiter Generation ein Hotel-Restaurant mit Kegelbahn. Vor zwei Wochen brannte es aus noch ungeklärten Gründen im Untergeschoss unseres Gebäudes. Die schnell eintreffende Stützpunktfeuerwehr sicherte den Brandplatz rasch. Glücklicherweise wurde niemand verletzt. Es entstand grosser Sachschaden, sodass wir den Hotel-Restaurant-Betrieb vorübergehend einstellen müssen. Unsere alte Ölheizung wurde ebenfalls total beschädigt, und wir überlegen uns nun, auf ein nachhaltiges Heizsystem umzusteigen. Der Energieberater hat uns den Einbau einer Wärmepumpe empfohlen. Beteiligt sich die Gebäudeversicherung an den Mehrkosten für die Anschaffung?
«Die Gebäudeversicherung entschädigt das versicherte Gebäude und Sachen zum Neuwert.»
Sehr geehrter Herr S.: Vielen Dank für Ihre interessante Frage. Die Gebäudeversicherung deckt Schäden ab, die durch Feuer, Elementarereignisse, Wasser, Einbruchdiebstahl und Beraubung, Glasbruch und weitere zusätzliche Gefahren wie böswillige Beschädigung oder innere Unruhen entstehen. Sie übernimmt die Kosten für die Räumung, die Entsorgung oder den Abbruch von Gebäuderesten sowie für die Dekontamination von Erdreich und Löschwasser und für Reparaturen von Schäden am Gebäude beziehungsweise von Gebäudebestandteilen, die als Folge eines versicherten Ereignisses entstehen.
Gebäude und Sachen zum Neuwert versichert
Die Gebäudeversicherung entschädigt das versicherte Gebäude und Sachen üblicherweise zum Neuwert. Ist eine Reparatur möglich, entschädiget sie die Reparaturkosten, im Maximum jedoch den Neuwert. Um einer Unterversicherung entgegenzuwirken, passen die Versicherer die Versicherungssummen und Prämien während der Vertragsdauer der Versicherung jährlich der Entwicklung des Baukostenindexes automatisch an (Indexierung). Sie schreiben, dass Ihre Ölheizung total beschädigt sei. Somit ist davon auszugehen, dass die Gebäudeversicherung vermutlich den Neuwert einer gleichartigen Heizanlage entschädigen würde.
Nachhaltigkeit und behördliche Massnahmen
Kundinnen und Kunden legen zunehmend Wert auf Nachhaltigkeit. Deshalb integrieren verschiedene Versicherer vermehrt Kriterien wie Umwelt und Klima, soziale Aspekte und eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung in sämtliche Geschäftsprozesse. Das gilt auch für die Gestaltung von Versicherungsprodukten.
Wie Sie schreiben, sind Sie mit Ihrem Energieberater zum Schluss gekommen, dass es nicht mehr sinnvoll ist, Ihre alte Ölheizung durch eine neue, mit Heizöl betriebene Anlage zu ersetzen. Sie prüfen umweltfreundlichere Alternativen, welche in der Anschaffung vermutlich teurer sind. Verschiedene Versicherer beteiligen sich inzwischen unter bestimmten Bedingungen an den Kosten eines versicherten Sachschadens, um einen nachhaltigen Wiederaufbau des Gebäudes zu fördern oder Mehrkosten infolge behördlich angeordneter Massnahmen zu entschädigen. Dies können beispielsweise Mehrkosten für die Förderung der Eigenstromproduktion, die Optimierung der Gebäudehülle und Gebäudeverglasung, die Berücksichtigung ökologischer Baustoffe, Brandschutzmassnahmen oder wie in Ihrem Fall die Anschaffung nachhaltiger Heizsysteme sein.
Ich empfehle Ihnen, die Situation mit dem Schadenexperten oder der Schadenexpertin Ihrer Gebäudeversicherung zu besprechen. Die Spezialisten werden Ihnen gerne aufzeigen, welche Optionen offenstehen und wie sich die Gebäudeversicherung daran beteiligen kann.