sgv lehnt die Juso-Erbschaftsinitiative dezidiert ab und begrüsst den Entscheid des Bundesrates
Die drei Säulen sind unter Druck
Altersvorsorge – Die AHV muss als Ganzes saniert werden – und nicht scheibchenweise. Die zweite Säule darf nicht in eine Art zweite AHV umgewandelt werden. Zudem muss eine höhere Besteuerung von Kapitalbezügen aus der zweiten und dritten Säule verhindert werden. Denn diese Massnahme würde alle Sparer bestrafen, vor allem diejenigen aus dem Mittelstand.
Am 22. September 2024 hat das Schweizer Volk eine Reform der zweiten Säule abgelehnt. Diese ging aus einem ausgehandelten Kompromiss hervor und wurde schliesslich von der Linken und den Gewerkschaften erfolgreich mit einem Referendum angegriffen.
Es scheint nun unrealistisch, dass eine akzeptable Reform der zweiten Säule in absehbarer Zeit gelingen könnte. Die Pensionskassen werden interne Lösungen finden müssen, um die negativen Folgen eines zu hohen Umwandlungssatzes einzudämmen. Wenn diese Folgen für die Versicherten deutlich sichtbar und nicht mehr zu kompensieren sind, kann eine Reform in Betracht gezogen werden, die sich hauptsächlich auf die Senkung des Umwandlungssatzes konzentriert.
In der Zwischenzeit wird es entscheidend sein, jeden Vorschlag zu bekämpfen, der darauf abzielt, die zweite Säule durch zusätzliche Auflagen, einen höheren Verwaltungsaufwand oder mehr politische Kontrolle zu schwächen. Ebenso muss jedem Versuch entgegengetreten werden, die zweite Säule umzugestalten, indem das Umverteilungsprinzip zementiert wird, zum Beispiel durch Erziehungs- und Betreuungsgutschriften oder die automatische Anpassung der Renten an die Teuerung. Diese Forderungen zielen einzig und allein darauf ab, die zweite Säule in eine AHV umzuwandeln, was ihre eigentliche Funktion als berufliche Vorsorge gefährden könnte.
Die Priorität liegt nunbei der Reform der AHV ...
Die Aufmerksamkeit muss nun dringend auf die AHV gerichtet werden, wo der Bedarf an einer Strukturreform seit Langem erwiesen ist. Kurzfristig steigt der Druck auf eine separate Finanzierung der 13. AHV-Rente. Der Bundesrat schlägt daher eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte vor. Die Linke und die Gewerkschaften fordern hingegen eine Finanzierung durch eine Erhöhung der Lohnbeiträge.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Mehrwertsteuererhöhung soll auch die Senkung der Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der AHV-Ausgaben (von 20,2 % auf 19,5 %) kompensieren. Was als Sparmassnahme dargestellt wird, ist in Wirklichkeit eine Steuererhöhung. Die parlamentarische Debatte über die Finanzierung der 13. Rente hat begonnen, und es ist nicht auszuschliessen, dass letztendlich eine Mischlösung vorgeschlagen wird, die sowohl auf der Mehrwertsteuer als auch auf den Arbeitnehmerbeiträgen beruht.
«Das zentrale Element der nächsten AHV-Reform muss eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters sein.»
Die Debatte über die Finanzierung der 13. Rente ist in der Tat eng mit dem Reformbedarf der AHV verknüpft. Es ist konzeptionell falsch, wenn auch taktisch verständlich, sie als eine separate Baustelle darzustellen, die dringend in Angriff genommen werden muss. Doch die AHV muss als Ganzes saniert und reformiert werden, nicht scheibchenweise. Es ist daher angebracht, sich einer isolierten Finanzierung der 13. Rente zu widersetzen und unverzüglich Einfluss auf die Form und Richtung der nächsten AHV-Revision zu nehmen. Diese wird der Bundesrat voraussichtlich 2026 vorlegen. Das zentrale Element dieser Reform muss unbedingt eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters sein. Diese Massnahme ist unerlässlich, um die langfristige finanzielle Tragfähigkeit der AHV unter Berücksichtigung der steigenden Lebenserwartung und der Alterung der Bevölkerung zu gewährleisten.
... und bei der Verteidigung der dritten Säule
Der Bundesrat hat in seinem Bestreben, die Bundesfinanzen zu sanieren, kürzlich eine Reform vorgeschlagen, mit der die Besteuerung von Kapitalbezügen aus der zweiten und dritten Säule erhöht werden soll. Diese sollen künftig gleich hoch besteuert werden wie die Renten, was eine Verdoppelung oder gar Verdreifachung der Steuern zur Folge hätte. Eine solche Massnahme würde die Sparer in unhaltbarer Weise bestrafen, vor allem diejenigen aus dem Mittelstand, die im Laufe der Jahre freiwillig ein Vorsorgeguthaben aufgebaut haben.
Für neue Sparer würde der Anreiz stark reduziert, eine dritte Säule aufzubauen, was eine deutliche Schwächung unseres Dreisäulensystems zur Folge hätte. Dieses Zugeständnis des Bundesrates an die Linke muss unbedingt bekämpft werden. Zumal die Landesregierung immerhin anerkennt, dass der Bund kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem hat. Parallel dazu müssen Massnahmen zur Stärkung der dritten Säule unterstützt werden. Eine wichtige Massnahme in diese Richtung ist die Möglichkeit, sich nachträglich in die Säule 3a einzukaufen, um Beitragslücken zu schliessen.
Simon Schnyder, Ressortleiter sgv
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