sgv lehnt die Juso-Erbschaftsinitiative dezidiert ab und begrüsst den Entscheid des Bundesrates
Eine nötige Modernisierung
HINERLASSENENRENTEN – Der Bundesrat will die Witwenrenten der sozialen Realität anpassen und sie an der tatsächlichen Belastung durch die Kinderbetreuung ausrichten. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einem angemessenen und verantwortungs-bewussten Rentensystem und trägt zu einer nachhaltigen Finanzierung der AHV bei.
Der Bundesrat hat kürzlich einen Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) vorgelegt, mit dem die Witwenrenten an die aktuellen sozialen Realitäten angepasst werden sollen. Angesichts der steigenden Erwerbsbeteiligung der Frauen und der finanziellen Herausforderungen der AHV schlägt der Bundesrat vor, die Hinterbliebenenrenten auf Notsituationen zu beschränken, insbesondere indem die Auszahlung dieser Renten an die tatsächliche Belastung durch die Kinderbetreuung angepasst wird.
Lebenslange Renten obsolet
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt die Absicht des Bundesrates, das System der Hinterlassenenrenten in zentralen Punkten zu modernisieren. Ein wichtiges Argument für diese Reform ist die zunehmende Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt, was lebenslange Hinterlassenenrenten für Witwen obsolet macht. Die Beibehaltung der Ungleichbehandlung der Geschlechter in diesem Bereich ist ebenfalls problematisch. Dieser Änderungsbedarf wurde unter anderem durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) deutlich, das die Dringlichkeit einer Reform klar hervorhob.
Schrittweise Anpassung
Mit der Annahme der Initiative für eine 13. AHV-Rente durch das Volk und den Herausforderungen der Demografie sieht sich die AHV mit einem wachsenden strukturellen Defizit konfrontiert. Dies macht eine Neugestaltung des Rentensystems unabdingbar, um nachhaltige Einsparungen zu gewährleisten. Der sgv begrüsst, dass die in die Vernehmlassung gegebene Revision des AHVG gezielte Einsparungen vorschlägt. Er ist jedoch der Ansicht, dass das Sparpotenzial nur teilweise ausgeschöpft wird und erachtet eine weitere Optimierung des Systems als notwendig. So schlägt der sgv vor, die Witwen- und Witwerrenten schrittweise an die zeitliche Belastung durch Kinder anzupassen. Dies würde bedeuten, dass die Rentenbeträge nicht mehr undifferenziert und unbegrenzt ausgezahlt werden, sondern sich an der tatsächlichen Belastung durch die Betreuung und Erziehung von Kindern orientieren. Eine solche Anpassung würde den heutigen sozialen und wirtschaftlichen Realitäten besser gerecht werden, indem sie eine flexiblere und bedarfsgerechtere Unterstützung für Hinterbliebene bietet.
Gerechtigkeit und Flexibilität
Eine schrittweise Senkung der Renten kann erhebliche Einsparungen bieten, ohne dass drastische Einschnitte für die Hinterbliebenen erforderlich sind. Im Gegenteil, die Anpassung der Renten an die Lebenssituation der Hinterbliebenen würde mehr Gerechtigkeit und Flexibilität in das System bringen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Reform der Hinterbliebenenrenten im Einklang mit den modernen Realitäten des Berufs- und Privatlebens sowie im Hinblick auf den Fortbestand der AHV unumgänglich ist. Der sgv unterstützt ein System, das nicht nur effizienter, sondern auch gerechter ist, die Gleichstellung der Geschlechter fördert und die nachhaltige Finanzierung der AHV sicherstellt. Die Anpassung der Witwen- und Witwerrenten an die Bedürfnisse im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung wäre ein wichtiger Schritt hin zu einem angemessenen und verantwortungsbewussten Rentensystem.
Simon Schnyder,
Ressortleiter sgv
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