Publiziert am: 08.11.2024

Umzüge einfacher melden

Digitalisierung – Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat neulich EasyGov.swiss, den Onlineschalter für Unternehmen, ausgebaut. Ab sofort stehen den Unternehmen zwei weitere behördenübergreifende Leistungen zur Verfügung.

Adressmutationen von Unternehmen werden einfacher, auch bei einem Wechsel in eine andere politische Gemeinde. Nutzerinnen und Nutzer von EasyGov, dem Onlineschalter für Unternehmen, können ab sofort den gesamten Prozess eines Unternehmensumzugs in einem Durchgang erledigen und die neue Unternehmensadresse an alle in EasyGov bereits integrierten Behörden melden. Dies betrifft insbesondere die Meldung bei der Mehrwertsteuer, der Ausgleichskasse, der Unfallversicherung und den Arbeitsmarktbehörden.

Die Adressänderung beim Handelsregister wird als eigenständiger Prozess im Rahmen der Handelsregistermutationen entwickelt und zu einem späteren Zeitpunkt in den Adressänderungsprozess integriert. Auch bei der Meldung an Privatunternehmen wie zum Beispiel Banken und Versicherungen unterstützt EasyGov. Dank gezielten Fragen und anhand der vorhandenen Unternehmensdaten ermittelt das System alle Stellen, bei welchen die Adressänderung gemeldet werden muss. EasyGov übernimmt so die Klärung der Meldepflicht und begleitet die Unternehmen bei allen erforderlichen Schritten.

Ganzheitlicher Prozess zur Unternehmensschliessung

Die Behördenleistung «Vollständige Unternehmensschliessung» ist wie die Unternehmensgründung ein behördenübergreifender Prozess. Entsprechend orientiert sie sich an der Gründung eines Unternehmens und beinhaltet alle relevanten Schritte, welche notwendig sind, um ein Unternehmen zu schliessen und die rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen.

Zu Beginn der vollständigen Unternehmensschliessung wird als Erstes eine Klärung der Meldepflichten durchgeführt. Mit der Klärung der Meldepflichten ermittelt EasyGov, abhängig von den individuellen Angaben sowie Eintragungen im UID- und Handelsregister, welche (Ab-)Meldungen bei der zuständigen Behörde notwendig sind. Im Anschluss führt EasyGov durch die ermittelten (Ab-)Meldungen.

«Einzelunternehmen wird es ermöglicht, die gesamte Unternehmensschliessung in einer Sitzung durchzuführen.»

Die einzelnen Prozessschritte zur Unternehmensschliessung werden den Anforderungen der vielfältigen Unternehmenslandschaft in der Schweiz und insbesondere den unterschiedlichen Prozessen je nach Rechtsform und Grösse des Unternehmens gerecht. Insbesondere Einzelunternehmen profitieren vom neuen Angebot, da es ihnen ermöglicht, die gesamte Unternehmensschliessung in einer Sitzung durchzuführen. Bei juristischen Personen beziehungsweise Kapitalgesellschaften wie AGs oder GmbHs braucht es zwar nach wie vor eine öffentliche Beurkundung durch ein Notariat. Aber EasyGov erleichtert die Unternehmensschliessung, indem das System die Unternehmen bei allen erforderlichen Prozessschritten, von der Anmeldung der Liquidation bis zur Löschung, unterstützt.

Gleichzeitig stehen alle Teilprozesse der Unternehmensschliessung auch einzeln ausserhalb des vollständigen Prozesses zur Verfügung. Damit kann die Unternehmensschliessung individuell durchführt werden, was für die Unternehmen einen hohen Mehrwert bedeutet. pd

easyGov

Weiterer Ausbau in Planung

Auf EasyGov stehen den Unternehmen aktuell über 50 Behördendienstleistungen von verschiedenen Bundes- und kantonalen Stellen zur Verfügung. In den nächsten Jahren sind weitere Ausbauschritte vorgesehen. EasyGov wurde Ende 2017 gelauncht und zählt bis heute rund 100 000 registrierte Unternehmen. Dies entspricht einem Sechstel aller Unternehmen in der Schweiz.

EasyGov.swiss

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