Publiziert am: 24.01.2025

Eine erhellende Analyse

DIE POST – Das Bundesverwaltungsgericht verpflichtet PostCom und BAKOM, die Übernahmen der Post ausserhalb ihres Versorgungsauftrags genauer unter die Lupe zu nehmen – endlich.

Die jüngsten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) vom November 2024 zu den Geschäftstätigkeiten der Schweizerischen Post in privaten Sektoren werfen ein grundlegendes Licht auf Fragen des Wettbewerbs und der wirtschaftlichen Steuerung. Diese Entscheidungen, die die Forderungen zahlreicher privater Unternehmen bestätigen und sich mit den Anliegen des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv decken, stellen einen wichtigen Meilenstein bei der Festlegung der Grenzen dar, die öffentliche Unternehmen einhalten müssen, wenn sie ausserhalb ihres öffentlichen Versorgungsauftrags tätig sind.

Versteckter unlauterer Wettbewerb

Die kommerzielle Expansion der Post, die durch ihre Akquisitionen von Unternehmen, welche im Bereich des digitalen Managements (KLARA Business AG, jetzt ePost Services AG) und der digitalen Aussenwerbung (Livesystems AG) tätig sind, spiegelt eine Strategie wider, die weit über die Anforderungen ihres Universaldienstauftrags hinausgeht. Die Übernahmen der Post ermöglichen es ihr, sich in wettbewerbsintensiven Sektoren zu etablieren, in denen bereits private Unternehmen wie Abacus Research AG, die auf Verwaltungssoftware spezialisiert ist, und Goldbach Neo, ein wichtiger Akteur im Bereich der digitalen Aussenwerbung, tätig sind. Diese sahen sich einem staatlichen Akteur gegenüber, der von Ressourcen und strukturellen Vorteilen profitierte, die für private Unternehmen unerreichbar waren, und so den fairen Wettbewerb gefährdeten.

«öffentliche Unternehmen in einer liberalen Wirtschaft tragen eine Verantwortung.»

Angesichts dieser Situation reichten die beiden Privatunternehmen getrennte Anzeigen bei der Eidgenössischen Postkommission (PostCom) und dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) ein. Mit diesen Anzeigen sollte die Legitimität der wirtschaftlichen Aktivitäten der Post in diesen Sektoren infrage gestellt werden, da es ihnen an einer ausreichenden Rechtsgrundlage fehle und sie den Wettbewerb verzerrten. Die Unternehmen forderten ausserdem, die Übernahmen von KLARA und Livesystems rückgängig zu machen oder andernfalls konkrete Massnahmen zur Wiederherstellung fairer Marktbedingungen zu ergreifen.

Unzureichende Gesetzgebung und laxe Regierungsführung

Weder die PostCom noch das BAKOM waren jedoch bereit, die Beschwerden zu prüfen. Die beiden Behörden begründeten ihre Ablehnung damit, dass die anzeigenden Unternehmen ihrer Meinung nach keine Parteistellung in diesem Fall hatten. Diese Ablehnung, die als Ausweichen vor einer zentralen Frage empfunden wurde, veranlasste die Unternehmen, das Bundesverwaltungsgericht anzurufen.

In seinen Urteilen stellte das BVGer klar, dass einem Privatunternehmen, wenn es stichhaltige Argumente für das Fehlen einer Rechtsgrundlage oder die Nichteinhaltung der Grundsätze der Wettbewerbsneutralität durch eine öffentliche Einrichtung vorbringt, die Parteistellung nicht abgesprochen werden kann. Dieser Entscheid ist ein Wendepunkt, da er die PostCom nun dazu verpflichtet, die Anzeigen zu überdenken und gründlich zu analysieren, ob die Post in ihrer privaten Tätigkeit die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Was für die Schweizer KMU auf dem Spiel steht

Für den sgv bestätigen diese Urteile eine seit Jahren geäusserte Position: Die unregulierte Expansion öffentlicher Unternehmen in private Märkte bedroht direkt die KMU, die den Kern der Schweizer Wirtschaftsstruktur bilden. Die KMU, die bereits mit den Herausforderungen der Globalisierung und der technologischen Entwicklung konfrontiert sind, müssen sich zudem unlauterem Wettbewerb durch öffentlich unterstützte Einheiten stellen. Diese doppelte Belastung schwächt ihre Wettbewerbsfähigkeit und letztlich ihre Fähigkeit zur Innovation und zur Schaffung von Arbeitsplätzen.

Die Situation ist umso besorgniserregender, als die aktuelle Wirtschaftslage eine effiziente Ressourcenallokation erfordert. Wenn man staatlichen Unternehmen erlaubt, Märkte zu monopolisieren, auf denen sie keine legitime Aufgabe haben, behindert man die unternehmerische Dynamik und schränkt die Wachstumsmöglichkeiten für den Privatsektor ein.

Ein Aufruf zum Handeln

Diese Urteile des BVGer sind nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es bleibt abzuwarten, ob die Behörden, insbesondere die PostCom und der Bundesrat, diese Gelegenheit nutzen werden, um eine echte Kontrolle über die privaten Aktivitäten der öffentlichen Unternehmen einzuführen. Der sgv wird sich weiterhin für die Idee eines klaren gesetzlichen Rahmens einsetzen, der sicherstellt, dass jeder Wirtschaftsakteur unter gleichen Bedingungen spielt, ohne Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung oder ungerechtfertigte staatliche Eingriffe.

Wahrung der Integrität

Dabei geht es nicht nur um den Schutz der KMU, sondern auch um die Wahrung der Integrität des Schweizer Marktes, eines wesentlichen Pfeilers für den Wohlstand des Landes. Dieser Fall betrifft zwar spezifisch die Post, verkörpert aber eine umfassendere Problematik: die Verantwortung der öffentlichen Unternehmen in einer liberalen Wirtschaft. Und auf diesem Gebiet wird der sgv keine Kompromisse eingehen.

Mikael Huber, Ressortleiter sgv

www.fair-ist-anders.ch

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