Knappheit entspannt sich leicht
Zahlen – Die aktuelle Lage und die Aussichten für den Arbeitsmarkt dürfen weiterhin als gut und ausgeglichen bezeichnet werden.
Stellenmarkt – Die Stellenmeldepflicht wurde mit dem Ziel eingeführt, das Potenzial an inländischen Arbeitskräften besser zu nutzen. Das jährliche Vollzugsmonitoring zeigt, dass sich die Prozesse bei den RAV, den Stellensuchenden und den Unternehmen sehr gut eingespielt haben.
Die Stellenmeldepflicht wurde im Rahmen der Umsetzung von Artikel 121a in der Bundesverfassung am 1. Juli 2018 eingeführt mit dem Ziel, das Potenzial an inländischen Arbeitskräften besser zu nutzen. Konkret soll die Vermittlung von stellensuchenden Personen gefördert werden, die in der Schweiz bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung angemeldet sind und in einem Beruf mit erhöhter Arbeitslosigkeit eine Stelle suchen.
Die Stellenmeldepflicht gilt in denjenigen Berufsarten der Schweizer Berufsnomenklatur CH-ISCO-19, in denen die gesamtschweizerische Arbeitslosenquote im Durchschnitt des vierten Quartals des Vorjahres und der ersten drei Quartale des laufenden Jahres den Schwellenwert von fünf Prozent erreichen oder überschreiten.
Durch den fixen Schwellenwert von fünf Prozent passen sich die Anzahl der meldepflichtigen Berufsarten jährlich der arbeitsmarktlichen Entwicklung an. In der Einführungsphase (Mitte 2018 bis Ende 2019) sowie im Jahr 2020 war die Reichweite aufgrund der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt tief.
«Ab diesem Jahr unterstehen wieder mehr Berufsarten der Stellenmeldepflicht.»
Erst mit dem Anstieg der Arbeitslosigkeit während der Corona-Pandemie ist die Reichweite in den Folgejahren 2021 und 2022 stark gestiegen und betrug im Jahr 2022 fast 20 Prozent.
Nach dem Höchststand der Arbeitslosigkeit im Januar und Februar 2021 ist die Arbeitslosigkeit stark gesunken. Dies widerspiegelte sich in der Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2023. Aufgrund der weiter gesunkenen Arbeitslosigkeit im Jahr 2023 fielen 2024 erneut weniger Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht.
Im vierten Quartal 2023 sowie im Verlauf vom Jahr 2024 ist die Arbeitslosigkeit wieder angestiegen. Dementsprechend unterstehen ab 2025 wieder mehr Berufsarten der Stellenmeldepflicht. Meldepflichtig sind neu unter anderem Führungskräfte in Vertrieb und Marketing (45 180 Erwerbstätige) sowie Servicehilfskräfte in Restaurants (33 497 Erwerbstätige).
Das jährliche Vollzugsmonitoring zur Stellenmeldepflicht zeigt, dass sich die Prozesse bei den RAV, den Stellensuchenden und den Unternehmen sehr gut eingespielt haben. Der gesamte Meldeprozess kann digital abgewickelt werden, womit sich der administrative Aufwand auf das notwendige Minimum beschränkt. Die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und der öffentlichen Arbeitsvermittlung wurde insbesondere durch die Stellenmeldepflicht intensiviert.
Weitere Untersuchungen im Rahmen des Monitorings bestätigen, dass immer mehr Unternehmen auch ohne Meldepflicht Stellen bei den RAV melden. Dies kann unter anderem auch damit zusammenhängen, dass knapp 70 Prozent der Unternehmen eher bis sehr zufrieden mit den Dienstleistungen der RAV bei der Bearbeitung von meldepflichtigen Stellen waren (Kundenbefragung bei Arbeitgebern 2023, SECO).
Ein zentrales Element der Massnahme ist der Informationsvorsprung. Dieser wird im Job-Room umgesetzt, indem meldepflichtige Stellen erst nach Ablauf der fünftägigen Frist öffentlich einsehbar sind. Die Nutzung des Job-Rooms hat seit der Einführung der Stellenmeldepflicht stark zugenommen. In der Einführungsphase hatte nur rund ein Viertel der Stellensuchenden ein Log-in für den Job-Room, in den letzten Jahren sind es fast 70 Prozent. Eine externe Untersuchung hat gezeigt, dass der Stellenmarkt aufgrund der Stellenmeldepflicht transparenter wurde.
pd
Wo findet man Informationen?
Auf dem Portal der Arbeitslosenversicherung und der öffentlichen Arbeitsvermittlung arbeit.swiss finden Sie:
Ein Erklärvideo zur Stellenmeldepflicht, FAQ, Flyer, die Vollzugsweisung über die öffentliche Arbeitsvermittlung (AVG-Praxis öAV), Berichte zum Vollzugsmonitoring und zu Evaluationen und vieles mehr.
Die aktuelle Liste mit den betroffenen Berufsarten sowie den zugeordneten Berufsbezeichnungen.
Den Check-up zur Prüfung, ob die zu besetzende Stelle meldepflichtig ist oder nicht. Dafür geben Sie den gesuchten Berufstitel im Check-up ein. Falls die gesuchte Berufsbezeichnung nicht gefunden wird, hilft Ihnen das zuständige RAV bei der Identifikation der geeigneten Berufsbezeichnung für die Stellenausschreibung weiter.
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