In den letzten Tagen sind Medienberichte über die laufende Reform des allgemeinbildenden Unterrichts (ABU) erschienen. Von verschiedenen Seiten, insbesondere von den ABU-Lehrkräften, wird die Abschaffung der schriftlichen Schlussprüfung des ABU in der beruflichen Grundbildung kritisiert. Das Reformprojekt, das zwischen 25. März und 1. Juli 2024 in einer breiten Vernehmlassung war, will unter anderem die bisherige schriftliche Schlussprüfung mit einer Schlussarbeit im Umfang von 25 bis 35 Arbeitsstunden inklusive einer Präsentation und einer mündlichen Prüfung in Form eines vertiefenden Gesprächs ersetzen. Zurzeit läuft eine Petition für den Erhalt der schriftlichen Schlussprüfung im ABU.
Abschaffung darf kein Präjudiz für die Berufskunde sein
Da diese Frage vor allem pädagogischer Natur ist, hat der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) dazu im Rahmen der Vernehmlassung nicht Stellung genommen. Für den sgv stehen der Übergang in den Arbeitsmarkt und die Arbeitsmarktfähigkeit im Fokus der Überlegungen. Eine Prüfung ist eine Momentaufnahme. Mit Blick auf die Handlungskompetenz-Orientierung der dualen Berufsbildung sind eine praktische Arbeit, ihr aktives Präsentieren und Verteidigen sowie die Berufskenntnisnote prioritär. Die Ausgestaltung dieser Qualifikationsbereiche wird in den Berufsentwicklungsprozessen bestimmt. Die mögliche Abschaffung der ABU-Prüfung darf kein Präjudiz für die Berufskunde sein. Noten sollen und müssen weiterhin erteilt werden. Die ABU-Note macht 20 Prozent des Qualifikationsverfahrens aus. Die Schlussprüfung trägt derzeit 6,67 Prozent (Durchschnitt der Erfahrungsnote, Schlussprüfung und Vertiefungsarbeit) zur Gesamtnote bei. Bei einer Streichung der Schlussprüfung würden 10 Prozent auf die Erfahrungsnote und 10 Prozent auf die Schlussarbeit fallen.
Das SBFI und die Kantone haben im Prozess vor allem darauf hingewiesen, dass sie den Unterricht durch diese Anpassung der Gewichtung der Erfahrungsnote stärken wollen.
Der Schweizerische Gewerbeverband wird sich zusammen mit dem Schweizerischen Arbeitgeberverband im Rahmen der laufenden Überarbeitung des Berufsentwicklungsprozesses für den grundsätzlichen Erhalt der Berufskenntnisprüfung engagieren. Eine generelle Abschaffung wäre ein Fehler, die Ausgestaltung des QV muss branchenspezifisch erfolgen.
Dieter Kläy, Ressortleiter sgv