Lohngleichheit: Keine systematische Lohndiskriminierung
Endlich den richtigen Knopf drücken
MEDIENSTEUER – Seit Jahren fordert der Schweizerische Gewerbeverband sgv die Entlastung der Unternehmen von der Mediensteuer («Radio- und Fernsehabgabe»). Mit einem indirekten Gegenvorschlag der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates zur Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» rückt dieses Ziel wieder in Griffnähe.
Derzeit berät die Schwesterkommission des Ständerates den nationalrätlichen Vorschlag. Mit der Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» soll die Abgabe für Radio und Fernsehen für Haushalte von heute 335 auf 200 Franken reduziert und die Unternehmen sollen gänzlich von der Mediensteuer befreit werden. Der sgv fordert seit Jahren eine vollständige Befreiung der Unternehmen von der Mediensteuer, da diese wesensfremd ist.
Doppelbesteuerung muss abgeschafft werden
Heute gibt es – von den diplomatischen Missionen abgesehen – keine Ausnahme mehr, sich als Privatperson (Haushalt) von der Haushaltsabgabe an die Serafe befreien zu lassen. Das bedeutet, dass grundsätzlich alle Privathaushalte an die SRG zahlen. Die Tendenz ist wegen der Zunahme der Haushalte in der Schweiz steigend. Gleichzeitig zahlen die Unternehmen für einen allfälligen Medienkonsum ihrer Mitarbeitenden – die allesamt in ihrer Eigenschaft als Privathaushalt bereits zahlen – ab 500 000 Franken Umsatz eine zusätzliche Mediensteuer über die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) an die SRG. Unternehmen sind juristische Personen und können selbst keine Medien konsumieren. Damit handelt es sich um eine klassische Doppelbesteuerung, die entsprechend aufgehoben werden muss. Es ist höchste Zeit, dass die Politik hier endlich den richtigen Knopf drückt!
FĂĽr Abschaffung der Mediensteuer fĂĽr Unternehmen
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat im Rahmen der Beratung der Volksinitiative – der Bundesrat lehnt sie ab – der Verwaltung verschiedene Prüfaufträge erteilt. Ganz knapp, mit 13 zu 12 Stimmen, hat sich die Verkehrskommission für einen indirekten Gegenentwurf ausgesprochen, der derzeit in der ständerätlichen Schwesterkommission in Beratung ist. Eckwerte des indirekten Gegenvorschlags sind die Senkung der Abgabenhöhe für die Haushalte, die vollständige Befreiung der Unternehmen von der Abgabe, eine Kompetenzausweitung der UBI, eine Pflicht zur Kooperation zwischen der SRG und Privaten (insbesondere im Bereich der Sportrechte) mit Verankerung des Subsidiaritätsprinzips sowie die Beibehaltung der heutigen Höhe des Abgabenanteils zugunsten der Veranstalter von Radio- und Fernsehprogrammen mit einer Konzession mit Leistungsauftrag und Abgabeanteil gemäss RTVG. Ein Entscheid in der Verkehrskommission des Ständerates fällt voraussichtlich am 17. Februar 2025.
In den vergangenen Jahren sind verschiedene Vorstösse mit ähnlicher Stossrichtung eingereicht worden. Sie haben im Nationalrat Unterstützung gefunden, sind aber im Ständerat gescheitert. Der indirekte Gegenvorschlag, der jetzt auf dem Tisch liegt, bringt die Frage der Mediensteuer für Unternehmen wieder aufs Tapet. Er verdient Unterstützung.
Dieter Kläy, Ressortleiter sgv
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